Zollbericht USA Zollgesetz und Zollverfahren

Importer of Record und Zollagent

Der IOR trägt die rechtliche Verantwortung für die Einfuhr, während ein Zollagent lediglich als von der CBP lizenzierter Dienstleister fungiert.

Von Susanne Scholl, Dr. Melanie Jordan | Bonn

Importer of Record

Der Importer of Record (IOR) ist die rechtlich verantwortliche Partei für die Einfuhr von Waren in die USA. Der IOR übernimmt dabei zentrale Aufgaben bei der Zollabwicklung und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften:

  • Der IOR stellt sicher, dass alle erforderlichen Dokumente korrekt und vollständig sind
  • Der IOR ist verantwortlich für die fristgerechte Zahlung aller anfallenden Einfuhrabgaben
  • Der IOR steht in direktem Kontakt mit den Zollbehörden und reicht die erforderlichen Unterlagen ein und trägt folglich auch die rechtliche Verantwortung dafür
  • Der IOR haftet für die Richtigkeit der Angaben und Einhaltung der Vorschriften

Die Funktion des IOR kann beispielsweise der Eigentümer oder der Käufer der Waren übernehmen. Der IOR muss sich bei der U.S. CBP über Formular 5106 registrieren und möglicherweise eine Zollbürgschaft (bond) hinterlegen.

Ausländische Unternehmen müssen im Regelfall den Status eines "non-resident importer" bei der Zollbehörde beantragen und dort mit einer "non-resident ID number" registriert sein. Die Kennung wird mit jedem Einfuhrvorgang gelinkt. Die rechtliche Vertretung des ausländischen Unternehmens übernimmt ein Zollagent. Der nicht in den USA ansässige Importeur (keine US-Niederlassung oder steuerpflichtige Präsenz) bleibt jedoch rechtlich und kommerziell verantwortlich für die Importe. Ausländische Unternehmen, die diesen Status nicht innehaben, müssen sich eines indirekten Vertreters bedienen, der sodann im eigenen Namen, aber für Rechnung des ausländischen Unternehmens, die Zollabwicklung durchführt. 

Zollagent

Mitarbeiter der US-Zollbehörde raten US-Importeuren dazu, bei Wareneinfuhren mit einem Warenwert von mehr als 2.500 US$ (formal entries) einen Zollagenten (Customs Broker) mit der Abwicklung der Einfuhrformalitäten zu beauftragen. Die Vorgänge der Warenabfertigung und der Zahlung der Einfuhrabgaben können dann aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen der Customs and Border Protection (CBP) und den Zollagenten zügiger abgeschlossen werden.

Ein Zollagent ist ein von der CBP lizenzierter Fachmann bzw. Unternehmen, das den Einfuhrabfertigungsprozess im Auftrag des Importeuers oder Exporteurs übernimmt. Zollagenten arbeiten mit einer durch den Importeur ausgestellten Vollmacht (power of attorney). Auch wenn ein Customs Broker eingesetzt wird, bleibt der IOR der rechtlich Verantwortliche und ist letztlich dafür zuständig, dass die der CBP vorgelegten Einfuhrdokumente korrekt sind und alle anfallenden Zölle, Steuern und Gebühren ordnungsgemäß entrichtet werden.

Bei der Auswahl des Agenten sollte sorgfältig vorgegangen werden, insbesondere wenn Einfuhrwaren den Vorschriften weiterer Bundesbehörden wie der Food and Drug Administration (FDA) oder der Environmental Protection Agency (EPA) unterliegen. Es sollte geklärt werden, ob der Zollagent Erfahrung mit den von der FDA überwachten Branchen (zum Beispiel Arzneimittel, medizinische Geräte, Nahrungsmittel) hat. Grundsätzlich sind regelmäßige Gespräche/Treffen mit dem Zollagenten anzuraten.   

Kontaktdaten der von der Zollbehörde zertifizierten Zollagenten hat die CBP veröffentlicht: Permitted Customs Brokers Listing

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der gesetzlichen Grundlage "Title 19 - Chapter I - Part 141 - Entry of Merchandise"

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