Zollbericht USA Zollgesetz und Zollverfahren
Registrierung von Importeuren
Jedes Unternehmen, das Waren in die USA importiert, muss über eine Identifikationsnummer verfügen.
05.05.2026
Von Susanne Scholl, Dr. Melanie Jordan | Bonn
Identifikationsnummer
Gemäß 19 Code of Federal Regulations (CFR) § 24.5 hat jedes importierende Unternehmen, jede Behörde oder andere Organisation anlässlich einer ersten formellen Wareneinfuhr (formal entry) mit Zollvordruck 5106 der Zollbehörde eine Identifikationsnummer mitzuteilen oder eine solche bei der Internal Revenue Service (IRS) zu beantragen.
Verfügt das Unternehmen oder die Behörde bereits über eine sogenannte "Internal Revenue Service employer identification number" (EIN), muss diese in dem Vordruck 5106 angegeben werden. Alternativ kann auch die Sozialversicherungsnummer (Social Security Number) angegeben werden.
Verfügt ein Unternehmen über keine der beiden Nummern, so handelt es sich im Allgemeinen um ein nicht ansässiges Unternehmen (non-resident importer). Dies ist dann entsprechend im Vordruck mit "none" zu vermerken. Die Zollbehörde teilt diesem Unternehmen eine Identifikationsnummer (importer identification number) zu, die dann für alle zukünftigen Einfuhrvorgänge zu verwenden ist. In der Praxis wird dann immer ein Zollagent im Auftrag des ausländischen Unternehmens die Einfuhrformalitäten vornehmen.
Eine alternative Lösung zu dem oben beschriebenen Verfahren wäre die volle Übernahme der Verantwortung durch einen Zollagenten (vertraglich festgelegt). In diesem Falle wäre eine Registrierung des ausländischen Unternehmens als ausländischer Importeur nicht notwendig. Ob der Zollagent dazu bereit wäre, müsste im Einzelfall mit diesem abgestimmt werden.
Weitere Informationen:
- IRS: Employer identification number
- CBP: Why is an overseas supplier asking for my social security number/tax ID number/IRS number/importer number?
Konto im ACE Secure Data Portal (ACE‑Portal)
Alle US‑Einfuhren werden über die Single‑Window‑Plattform ACE abgewickelt. Daraus folgt jedoch nicht, dass jeder Importeur über einen eigenen ACE‑Zugang verfügen muss. CBP sieht vielmehr vor, dass die elektronische Übermittlung auch vollständig durch einen beauftragten Customs Broker erfolgen kann. In bestimmten Konstellationen ist ein eigenes ACE‑Konto jedoch erforderlich. Dies gilt insbesondere, wenn Zollrückerstattungen zu empfangen oder Protests bzw. Post‑Summary Corrections einzureichen und zu überwachen sind. Vor allem für ausländische Importeure hat sich ein ACE‑Konto inzwischen als unverzichtbares Instrument erwiesen, um Transparenz und Kontrolle über Einfuhrvorgänge sicherzustellen.
Weitere Informationen: