Sicherheit von Konsumgütern / Konformitätserklärung
Ausländische Hersteller sind dafür verantwortlich, dass ihre Produkte den US-Standards und Sicherheitsregeln entsprechen. Dies ist durch eine Konformitätserklärung nachzuweisen.
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Ausländische Hersteller sind dafür verantwortlich, dass ihre Produkte den US-Standards und Sicherheitsregeln entsprechen. Dies ist durch eine Konformitätserklärung nachzuweisen.
Besondere Marktzugangsvoraussetzungen bestehen für zahlreiche Waren, darunter Nahrungsmittel, Arzneimittel, medizinische Geräte, chemische Produkte, Gefahrstoffe und Spielzeug.
Holzverpackungen von Sendungen in die USA müssen zum Schutz vor Schädlingen dem internationalen IPPC-Standard ISPM 15 entsprechen.
Für bestimmte Exportprodukte wie Reifen, Elektro- und Elektronikgeräte ist vorab eine Zertifizierung erforderlich und eine Umweltabgabe zu zahlen.
Der "Food and Drugs Act" gibt Vorschriften, Sicherheits- und Qualitätsstandards für Lebensmittel, pflanzliche Produkte, Arzneimittel, kosmetische und medizinische Produkte vor.
Je nach Warenart sind verschiedene Voraussetzungen für die Wareneinfuhr und den Marktzugang zu erfüllen.
Es gilt der international übliche Standard ISPM Nr. 15.
Hersteller und Importeure müssen seit November 2023 neue technische Mindestanforderungen und Vorschriften zur Kennzeichnung der Energieeffizienz einhalten.
Drei deutsche Unternehmen sind bei der saudi-arabischen Behörde SFDA akkreditiert.
Der Entwurf zu den neuen Lebensmittelvorschriften soll die bestehenden Vorschriften aus dem Jahr 1999 ersetzen.