Zollbericht USA Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

USA und Philippinen treffen Handelsvereinbarung

Die genauen Einzelheiten und Umsetzungsbestimmungen sind bislang nicht bekannt.

Von Jürgen Huster | Bonn

Die im Rahmen der Deals vereinbarten Zölle werden derzeit nicht angewendet, soweit sie auf dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) beruhen. Dies folgt aus einem Urteil des Supreme Courts. Für die betroffenen Länder gilt daher ein Zusatzzoll von 10 Prozent gemäß Section 122 des Trade Act von 1974. Ob die Rahmenabkommen bzw. Joint Statements angepasst werden, ist derzeit offen.

Nach den ASEAN-Staaten Vietnam und Indonesien haben nun auch die Philippinen eine Handelsvereinbarung mit den USA zur Anwendung von Importzöllen im gegenseitigen Handel bei einem Treffen von US-Präsident Trump und dem philippinischen Präsidenten Marcos Jr. geschlossen. Demnach sollen Waren mit Ursprung Philippinen beim Import in die USA mit einem reziproken (IEEPA) Zusatzzollsatz von 19 Prozent belegt werden, im Gegenzug verpflichten sich die Philippinen, US-Waren aus bestimmten Sektoren zollfrei zu belassen. Die Philippinen bekräftigen ihre Absicht, in Zukunft mehr US-Waren wie Soja, Weizen, Arzneimittel und Kraftfahrzeuge zu importieren. 

Weitere Details und Ausführungsbestimmungen der Vereinbarung werden nach weiteren Verhandlungen in künftigen Regierungsverordnungen (Executive Orders) sowohl von Seiten der US-Regierung als auch von der philippinischen Regierung festgeschrieben.

Pressemitteilungen der philippinischen Regierung:

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