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Zollmeldung USA Zolltarif, Einfuhrzoll

USA leiten Untersuchung zu Windturbinen ein

Die US-Regierung prüft neue Handelsmaßnahmen für die Einfuhr von Windturbinen und deren Teilen und Komponenten.

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Am 13. August 2025 leitete der Handelsminister eine Untersuchung gemäß Section 232 (19 U.S.C. 1862) ein, um die Auswirkungen der Einfuhren von Windturbinen und deren Teilen und Komponenten auf die nationale Sicherheit zu ermitteln. Dabei sollen mehrere zentrale Aspekte untersucht werden, darunter die derzeitige und prognostizierte Nachfrage der beschriebenen Waren in den USA; die Rolle der ausländischen Lieferketten bei der Deckung der US-Nachfrage; die Möglichkeiten der inländischen Produktion sowie die Auswirkungen ausländischer staatlicher Subventionen auf die US-Wettbewerbsfähigkeit.

Kommentare können jederzeit eingereicht werden, müssen jedoch spätestens bis 15 Tage nach Veröffentlichung im Federal Register beim zuständigen Amt eingehen. Die Veröffentlichung im Federal Register erfolgt am 25. August 2025.

Weitere Informationen zu der Untersuchung sowie zur Möglichkeit, sich daran zu beteiligen, finden Sie in der Notice of Request for Public Comments on Section 232 National Security Investigation of Imports of Wind Turbines and Their Parts and Components

Für Windturbinen gelten bereits erhöhte Zölle

Windturbinen sind bereits mit erheblichen Einfuhrzöllen belegt, nachdem das Handelsministerium sie kürzlich als Derivate klassifiziert hat. Damit fallen sie unter die bestehenden 50-prozentigen Zusatzzölle auf Aluminium- und Stahlimporte.

Zusätzliche Maßnahmen im Rahmen von Section 232 könnten die Abgaben weiter erhöhen und die Importkosten nochmals deutlich in die Höhe treiben.

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