Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll
USA führen Zölle auf Kupfer ein
Ab dem 1. August 2025 unterliegen Kupfereinfuhren einem Zusatzzoll in Höhe von 50 Prozent.
31.07.2025
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
Mit einer Proklamation vom 30. Juli 2025 führen die USA zusätzliche Zölle von 50 Prozent auf alle Einfuhren von halbfertigen Kupfererzeugnissen und stark verarbeiteten Kupferderivatprodukten ein. Zuvor war hierzu eine behördliche Untersuchung in den USA eingeleitet worden.
Änderungen im US-Zolltarif
Um die in der Proklamation festgelegten Zollsätze umzusetzen, erfolgt eine Anpassung von Unterkapitel III in Kapitel 99 des Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS).
Der Anhang zur Proklamation, in dem die betroffenen Produkte aufgeführt sind, wurde bislang noch nicht veröffentlicht. Sobald die Veröffentlichung erfolgt ist, wird der Bericht entsprechend aktualisiert.
Der Zusatzzoll gemäß der neuen HTSUS-Positionen wird zusätzlich zu allen bestehenden (Antidumping-)Zöllen, Gebühren und Abgaben erhoben.
Zeitpunkt der Einfuhr ist entscheidend
Waren gemäß des Anhanges, die am oder nach dem 1. August 2025 um 00:01 Uhr ET (Eastern Time) zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen dem zusätzlichen Einfuhrzollsatz in Höhe von 50 Prozent.
Eingeschränkte Kumulierung von Zöllen vorgesehen
Lediglich Kupferanteil unterliegt "Kupfer-Zöllen"
Die Kupferzölle gemäß Section 232 Trade Expansion Act of 1962 in Höhe von 50 Prozent gelten ausschließlich für den Kupferanteil der unter diese Proklamation fallenden Waren.
Der Nichtkupferanteil unterliegt dagegen den reziproken Zöllen gemäß der Executive Order Nr. 14257 vom 2. April 2025 sowie allen darüberhinausgehend geltenden Zollregelungen (einschließlich IEEPA-Zusatzzölle gegenüber Kanada, Mexiko und China).
Kupfervorprodukte und Kupferschrott unterliegen weder den Sec. 232-Zöllen noch den reziproken Zöllen.
KFZ-Zölle haben Vorrang
Sofern ein Produkt sowohl unter die vorliegende Proklamation als auch unter die Proklamation Nr. 10908 zur Anpassung der Einfuhren von Automobilen und Automobilteilen fällt, sind ausschließlich die in der jeweils gültigen Fassung der Proklamation 10908 festgelegten Zölle anzuwenden. Die in dieser Proklamation vorgesehenen Zölle kommen in diesem Fall nicht zur Anwendung.
Drawback
Das Drawback-Verfahren wird ausgeschlossen. Für die Einfuhrzölle wird keine Rückerstattung gewährt.
Freizonen (FTZ)
Produkte, die unter Klausel 1 der Proklamation fallen und somit zollpflichtig sind, müssen ab Inkrafttreten dieser Regelung mit dem Status "privileged foreign“ eingelagert werden (gemäß 19 CFR 146.41). Es sei denn, sie erfüllen die Bedingungen laut 19 CFR 146.43 für den Status "domestic“ (inländisch). Sobald sie für den US-Inlandsverbrauch freigegeben werden, unterliegen sie den geltenden ad valorem-Zollsätzen gemäß ihrer Einreihung im HTSUS-System.
Kupferimporte weiterhin unter Beobachtung
Die Einfuhren von Kupfer und seinen Derivaten werden weiterhin beobachtet und im Hinblick auf die nationale Sicherheit der USA bewertet. Eine Ausweitung der Kupferzölle ist durchaus möglich.
Bis zum 30. Juni 2026 wird der zuständige Minister einen Bericht zum US-amerikanischen Kupfermarkt vorlegen. Dieser soll unter anderem als Entscheidungsgrundlage für mögliche Einfuhrabgaben auf raffiniertes Kupfer dienen.
Quellen und weitere Informationen: