Zollbericht USA Nutzfahrzeuge
USA führen Zölle auf Lastkraftwagen, Lkw-Teile und Busse ein
Ab dem 1. November 2025 werden Einfuhren von mittelschweren und schweren Fahrzeugen (Lastkraftwagen) und Lkw-Teilen sowie Bussen mit zusätzlichen Zöllen belegt.
22.10.2025
Von Dr. Melanie Jordan | Bonn
Mit der Proklamation 10984 vom 17. Oktober 2025 führen die USA zusätzliche Zölle auf Einfuhren von mittel- und schwergewichtigen Fahrzeugen (Lastkraftwagen/Lkw), solchen Fahrzeugteilen sowie Bussen ein. Zuvor war hierzu eine behördliche Untersuchung in den USA eingeleitet worden.
Änderungen im US-Zolltarif
Um die in der Proklamation 10984 festgelegten Zollsätze umzusetzen, erfolgt eine Anpassung der U.S. note 38 - subchapter III - chapter 99 des Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS). Die Zusatzzölle gemäß der neuen HTSUS-Positionen werden zusätzlich zu allen bestehenden (Antidumping-)Zöllen, Gebühren und Abgaben erhoben.
| HTSUS-Position | Artikelbeschreibung | MFN-Zollsatz ("General") |
|---|---|---|
| 9903.74.01 | Mittel- und schwergewichtige Fahrzeuge (Lastkraftwagen); betroffene Zolltarifnummern siehe Annex I, A., 1., (b). | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition +25% |
| 9903.74.02 | Busse und andere Fahrzeuge; betroffene Zolltarifnummern siehe Annex I, A., 1., (c). | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition +10% |
| 9903.74.03 | Mittel- und schwergewichtige Fahrzeuge, die sich für eine Präferenzbehandlung gem. USMCA qualifizieren (siehe Annex I, A., 1., (d)). | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition +25% auf den Wert des Nicht-US-Anteils |
| 9903.74.05 | Alle Waren, die unter Annex I, A., 1., (b) fallen, aber keine mittel- oder schwergewichtigen Fahrzeuge sind (siehe Annex I, A., 1., (e)). | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition |
| 9903.74.06 | Gilt für den US-Anteil mittel- und schwergewichtiger Fahrzeuge (Annex I, A., 1., (d), vorbehaltlich der entsprechenden Genehmigung (siehe Annex I, A., 1., (f)). | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition |
| 9903.74.07 | Mittel- und schwergewichtige Fahrzeuge, die in Annex I, A., 1., (b) und (c) geführt sind und deren Herstellungsjahr mindestens 25 Jahre vor dem Jahr des Einfuhrdatums liegt (siehe Annex I, A., 1., (g)). | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition |
| 9903.74.08 | Mittel- und schwergewichtige Fahrzeuge; betroffene Zolltarifnummern siehe Annex I, A., 1., (i). | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition +25% |
| 9903.74.09 | Teile von mittel- und schwergewichtigen Fahrzeugen, sofern vom verantwortlichen Importeur bescheinigt wird, dass diese Teile für die Produktion oder Reparatur solcher Fahrzeuge in den USA verwendet werden (siehe Annex I, A., 1., (j)). | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition +25% |
| 9903.74.10 | Waren gemäß Annex I, A., 1., (i) oder (j), die sich für eine USMCA-Präferenzzollbehandlung qualifizieren (siehe Annex I, A., 1., (k)). | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition |
| 9903.74.11 | Waren, die unter die in Annex I, A., 1., (i) aufgeführten Bestimmungen fallen und keine Teile von mittel- und schwergewichtigen Fahrzeugen sind (siehe Annex I, A., 1., (l)). | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition |
Betroffene Waren
Betroffen sind mittelschwere und schwere Fahrzeuge (Lkw), Lkw-Teile sowie Busse.
Mittelschwere und schwere Lkw umfassen die Klassen 3 bis 8. Dazu zählen unter anderem große Pick-up-Trucks, Transporter für Umzüge, klassische Lastkraftwagen, Muldenkipper sowie Zugmaschinen für Sattelzüge mit 18 Rädern.
Zu den betroffenen Lkw-Teilen zählen Schlüsselteile wie Motoren, Getriebe, Reifen und Fahrgestelle.
Betroffen sind ferner verschiedene Busse, darunter Schulbusse, Linienbusse und Reisebusse.
Liste der betroffenen Waren: Annex I
Ausnahmen
USMCA-LKW
Mittelschwere und schwere Lkw aus Kanada oder Mexiko sind nicht grundsätzlich vom Zusatzzollsatz von 25 Prozent betroffen. Der Zoll gilt nur für nicht-US-amerikanische Komponenten.
Qualifiziert sich ein solches Nutzfahrzeug für eine Präferenzbehandlung gemäß dem Freihandelsabkommen zwischen den USA, Kanada und Mexiko (USMCA), können Importeure die US-Anteile des Fahrzeugs zertifizieren lassen, sodass nur nicht-US-amerikanische Komponenten dem Zusatzzoll unterliegen.
Der Begriff "US-Anteil" bezeichnet den Wert des Lkw, der einer in den USA ansässigen Tätigkeit zur Unterstützung der inländischen Produktion zuzurechnen ist. Der "Nicht-US-Anteil" ergibt sich, indem der Wert des US-Anteils vom Gesamtwert des Fahrzeuges abgezogen wird. Der Importeur muss alle erforderlichen Informationen bereitstellen. Der Minister kann sodann genehmigen, dass für solche Lkw die Zusatzzollsätze ausschließlich auf den Wertanteil der Nicht-US-Inhalte angewendet werden.
Falls die Berechnung des US- und Nicht-US-Anteils fehlerhaft ist, wird der volle Fahrzeugwert mit einem Zusatzzollsatz von 25 Prozent belegt.
USMCA-Teile für solche Lkw
Fahrzeugteile für mittelschwere und schwere Lkw, die im Rahmen des USMCA eine Präferenzbehandlung erhalten und entsprechend abgewickelt werden können, sind vom Zusatzzollsatz in Höhe von 25 Prozent ausgenommen. Dies gilt, bis ein Verfahren eingeführt ist, das den Zollsatz ausschließlich auf den Wert des Nicht-US-Inhalts solcher LKW-Teile anwendet.
Diese Ausnahme gilt nicht für sogenannte Knock-down-Kits (Fahrzeug in Einzelteilen) oder Zusammenstellungen von Teilen. Einfuhren solcher Waren unterliegen weiterhin dem zusätzlichen Zollsatz von 25 Prozent, unabhängig davon, ob sich die Ware für die Präferenzbehandlung im Rahmen des USMCA qualifiziert hat.
Lkw und Busse, die älter als 25 Jahre sind
Die Zusatzzölle gelten nicht für mittelschwere und schwere Lkw, Busse und andere Fahrzeuge, die unter Position 8702 des US-amerikanischen Zolltarifs eingestuft sind, und deren Herstellungsjahr mindestens 25 Jahre vor dem Einfuhrdatum liegt.
Lkw-Teile, die in den USA montiert werden
Die Proklamation sieht vor, die Zölle auf Lkw-Teile, die 15 Prozent des Wertes eines in den USA montierten Fahrzeugs ausmachen, für den Zeitraum 2025 bis 2030 zu senken.
Hersteller solcher Nutzfahrzeuge, die in den USA montiert werden, können beim zuständigen Ministerium einen Importausgleich in Höhe von 3,75 Prozent des Gesamtwerts ihrer montierten Fahrzeuge beantragen. Voraussetzung ist die Endmontage in den USA. Knock-down-Kits sind ausgeschlossen.
Zeitpunkt der Einfuhr ist entscheidend
Waren gemäß des Anhanges, die am oder nach dem 1. November 2025 um 00:01 Uhr ET (Eastern Time) zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen den zusätzlichen Einfuhrzöllen.
Eingeschränkte Kumulierung von Zöllen vorgesehen
Produkte, die gemäß dieser Proklamation mit Zöllen belegt werden, sind von zusätzlichen oder bereits bestehenden sektoralen Zöllen auf Stahl, Aluminium, Kupfer, Fahrzeuge, Fahrzeugteile sowie Holz ausgenommen. Eine Kumulierung mit weiteren Section 232 Zöllen wird somit ausgeschlossen.
Ebenso gelten für sie keine reziproken Zölle (EO 14257) oder Zusatzzölle gegenüber (EO 14193), Mexiko (EO 14194), Brasilien (EO 14323) oder Indien (EO 14329).
Waren in Freizonen (FTZ)
Lkw und solche Fahrzeugteile, die nicht unter den "domestic status“ gemäß 19 CFR 146.43 fallen, und am oder nach dem Datum des Inkrafttretens der Proklamation bzw. Zusatzzölle in eine US-Freihandelszone aufgenommen werden, müssen als "privileged foreign status“ gemäß 19 CFR 146.41 zugelassen werden. Diese Artikel unterliegen bei der Einfuhr allen Wertzollsätzen im Zusammenhang mit der Einreihung in die anwendbare HTSUS-Unterposition.
Drawback
Das Drawback-Verfahren wird ausgeschlossen. Für die zusätzlichen Einfuhrzölle wird keine Rückerstattung gewährt - ausgenommen sind Rückerstattungsansprüche gemäß den Absätzen (a) und (b) von Abschnitt 313 des Zollgesetzes von 1930.
Quellen und weitere Informationen:
- Proclamation 10984: Adjusting Imports of medium- and heavy-duty-vehicles, medium- and heavy-duty vehicle parts, and buses into the United States (17. Oktober 2025)
- Fact Sheet: President Donald J. Trump Addresses the Threat to National Security from Imports of Medium and Heavy-Duty Vehicles, Parts, and Buses (17. Oktober 2025)