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Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll

Update: US-Zölle auf Einfuhren von KFZ und KFZ-Teilen

Einfuhren von Autos in die USA werden ab dem 3. April 2025 mit einem Zusatzzoll in Höhe von 25 Prozent belastet. Automobilteile dagegen ab dem 3. Mai 2025.

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Seit dem 3. April 2025, 00:01 Uhr EST (Eastern Standard Time) werden Kraftfahrzeuge bei der Einfuhr in die USA mit zusätzlichen Wertzöllen in Höhe von 25 Prozent belastet werden. Fahrzeugteile sollen dagegen ab dem 3. Mai 2025 mit Zusatzzöllen belastet werden. Dies hat Präsident Donald Trump am 26. März 2025 unter Berufung auf Section 232 Trade Expansion Act mit der entsprechenden Proclamation 10908 angewiesen. Die Einführung neuer Zusatzzölle wird mit der Gefährdung der nationalen Sicherheit der USA durch die Importmengen bestimmter Kraftfahrzeuge und Autoteile begründet.

Am 29. April 2025 verkündete US-Präsident Donald Trump eine Änderung der Proclamation 10908: Automobilhersteller, die KFZ-Teile in die USA importieren, um diese dort zu montieren, sollen eine Zollrückerstattung beantragen können. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem Wert der Automobilproduktion in den USA.

Änderungen im US-Zolltarif

Um die durch die Proklamation angekündigten Zollsätze umzusetzen, wird Unterkapitel III des Kapitels 99 des Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS) gemäß des Anhanges der Proklamation geändert. Die Proklamation und der Anhang sind im Federal Register veröffentlicht.

Der Zusatzzoll gemäß der Proclamation wird zusätzlich zu allen bestehenden (Antidumping-)Zöllen, Gebühren und Abgaben erhoben.

Betroffene Waren

Betroffen sind Personenkraftwagen wie etwa Limousinen, SUVs, Crossover, Minivans, Transporter sowie leichte Nutzfahrzeuge. Ebenso zählen wesentliche Automobilteile wie etwa Motoren, Getriebe, Antriebsstrangteile und elektrische Komponenten dazu. Eine Erweiterung des betroffenen Produktportfolios ist durchaus möglich.

Die Proclamation führt im Annex die betroffenen Produkte inklusive Zolltarifnummern auf.

Zollrückerstattung für inländische Automobilhersteller möglich

Die Änderung der Proclamation 10908 sieht für ein Jahr eine Senkung der Zölle auf Automobilteile vor. Automobilhersteller, die KFZ-Teile in die USA importieren, sollen die Möglichkeit erhalten, eine schrittweise und teilweise Rückerstattung für den 25-prozentigen Zoll auf Teile zu beantragen.

Die maximale Erstattung beträgt 3,75 Prozent des Wertes der in den USA gefertigten Fahrzeuge. Diese Obergrenze wird im zweiten Jahr (1. Mai 2026 bis 30. April 2027) auf 2,5 Prozent gesenkt und danach ganz abgeschafft. Nur Automobile, die in den USA endmontiert werden, können in diese Berechnung einbezogen werden. Für alle anderen Automobilimporte gilt weiterhin der Zollsatz von 25 Prozent. 

Ausnahmen für USMCA-Waren

Fahrzeuge

Fahrzeuge aus Kanada oder Mexiko sind nicht grundsätzlich vom Zusatzzollsatz von 25 Prozent betroffen. Der Zoll gilt nur für nicht-US-amerikanische Komponenten.

Qualifiziert sich ein Fahrzeug für eine Präferenzbehandlung gemäß dem Freihandelsabkommen zwischen den USA, Kanada und Mexiko (USMCA), können Importeure die US-Anteile des Fahrzeugs zertifizieren lassen, sodass nur nicht-US-amerikanische Komponenten dem Zusatzzoll unterliegen.

Der Begriff "US-Anteil" bezeichnet den Fahrzeugwert, der aus Teilen besteht, die vollständig in den USA gewonnen, hergestellt oder wesentlich verarbeitet wurden.

Der "Nicht-US-Anteil" ergibt sich, indem der Wert des US-Anteils vom Gesamtwert des Fahrzeuges abgezogen wird.

Falls die Berechnung des US- und Nicht-US-Anteils fehlerhaft ist, wird der volle Fahrzeugwert mit einem Zusatzzollsatz von 25 Prozent belegt.

Fahrzeugteile

Fahrzeugteile, die im Rahmen des USMCA eine Präferenzbehandlung erhalten und entsprechend abgewickelt werden können, sind vom Zusatzzollsatz in Höhe von 25 Prozent ausgenommen. Dies gilt, bis ein Verfahren eingeführt ist, das den Zollsatz ausschließlich auf den Wert des Nicht-US-Inhalts solcher Fahrzeugteile anwendet.

Diese Ausnahme gilt nicht für ein Fahrzeug in Einzelteilen ("automobile knock-down kits") oder Zusammenstellungen von Teilen. Sie gilt nur für Fahrzeugteile gemäß der Definition des Anhang I der Proklamation. Dieser Anhang wird in den kommenden Tagen im Federal Register veröffentlicht.

Zeitpunkt der Einfuhr ist entscheidend

Kraftfahrzeuge, die am bzw. nach dem 3. April 2025 um 00:01 Uhr EST (Eastern Standard Time) zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen dem zusätzlichen Einfuhrzollsatz in Höhe von 25 Prozent.

Die Zölle auf Autoteile sollen am 3. Mai 2025 um 00:01 Uhr EST in Kraft treten.

Waren in Freizonen (FTZ)

Fahrzeuge und Fahrzeugteile, die nicht unter den "domestic status“ gemäß 19 CFR 146.43 fallen, und am oder nach dem Datum des Inkrafttretens der Proklamation bzw. Zusatzzölle in eine US-Freihandelszone aufgenommen werden, müssen als "privileged foreign status“ gemäß 19 CFR 146.41 zugelassen werden. Diese Artikel unterliegen bei der Einfuhr allen Wertzollsätzen im Zusammenhang mit der Einreihung in die anwendbare HTSUS-Unterposition (diese wird im Federal Register veröffentlicht).

Die U.S. Customs and Border Protection behandelt häufig gestellte Fragen in ihrem Section 232 Additional FAQs - Autos. Diese Liste wird kontinuierlich aktualisiert.

Quellen und weitere Informationen:

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