Zollbericht Usbekistan Zolltarif, Einfuhrzoll
Zölle und Einfuhrabgaben
In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben geknüpft.
08.04.2026
Von Karin Appel | Bonn
Zolltarif
Dem Zolltarif liegt die Warennomenklatur Usbekistans zugrunde, die durch eine Präsidentenverordnung festgelegt wurde. Diese ist nach dem Harmonisierten System der Weltzollorganisation aufgebaut. Die ersten 6 Stellen der Warennummer sind damit weltweit weitgehend identisch. Die Importzölle sind entweder Wertzölle, das heißt ein bestimmter Prozentsatz vom Wert, spezifische Zölle, die pro festgelegte Einheit berechnet werden oder kombinierte Zölle aus den beiden genannten Systemen.
- Beispiel Wertzoll : 0101 - lebende Tiere - 5% vom Warenwert in US-Dollar
- Beispiel spezifischer Zoll: 1517 - Margarine - 0,05 US$ pro Kilo
- Beispiel kombinierter Zoll: 0406 - Käse und Quark - 30%, jedoch nicht weniger als 2 US$ pro Kilo.
Der Zoll wird anhand des Zollwerts der Ware ermittelt. Dies ist in der Regel der vertraglich vereinbarte Kaufpreis inklusive der Kosten der Verpackung und des Transports bis zur Zollstelle an der usbekischen Grenze. Die Ausfuhrzollerklärung wird auch zur Feststellung des Zollwertes benötigt. Dieser muss daher so sorgfältig wie möglich belegt werden.
Da Usbekistan derzeit keine expliziten Schutz- oder Antidumpingzölle erhebt, wird der Schutz des einheimischen Marktes durch eine höhere Verzollung und Besteuerung von Luxuswaren erzielt.
Einige Waren können zollfrei eingeführt werden, so beispielsweise Waren, die im Rahmen von humanitärer Hilfe oder als Spende eingeführt werden. Vollständig abgabenfrei eingeführt werden können auch bestimmte technische Ausrüstungsgegenstände, wie Kühl- und Gefrierschränke, Nähmaschinen, aber auch Eisenbahnlokomotiven, LKW und einige andere.
Eine Liste mit den abgabenfrei einführbaren Waren enthält die gemeinsame Verordnung des Wirtschafts-, Finanz- und Handelsministeriums sowie des Staatlichen Zollkomitees.
Zollabfertigungsgebühr
Im Rahmen einer Zollreform 2021 hat die usbekische Regierung erstmalig die Zahlung von Zollabfertigungsgebühren eingeführt. Die genaue Höhe der Gebühren variiert nach Warenwert, Art der Ware und Einfuhrverfahren.
Ab dem 1. März 2026 können Zollabfertigungsgebühren um 20 Prozent reduziert werden, sofern die Waren vorab deklariert werden. Dies gilt im Rahmen eines Dekrets vom 25. März 2025 zur Vereinfachung der Zollprozesse. Außerdem werden in den ersten 14 Tagen keine Zinsen erhoben, wenn Zollgebühren in Raten oder mit aufgeschobener Zahlung bezahlt werden.
Anbei eine Übersicht über die aktuell geltenden Zollabfertigungsgebühren:
| Zollwert | Zollabfertigungsgebühr in Mindestlohn*Einheit |
|---|---|
| 10.000 bis 20.000 US-Dollar | 1,5 |
| 20.000 bis 40.000 US-Dollar | 2,5 |
| 40.000 bis 60.000 US-Dollar | 4 |
| 60.000 bis 100.000 US-Dollar | 7 |
| 100.000 bis 200.000 US-Dollar | 10 |
| 200.000 bis 500.000 US-Dollar | 15 |
| 500.000 bis 1.000.000 US-Dollar | 20 |
| 1.000.000,01 US-Dollar und mehr | 25 |
* Diese Höhe des Mindestlohns wurde durch das Dekret des Präsidenten Nr. PP-4938 vom 30.12.2020 auf 747.300 Som festgelegt.
Einfuhrumsatzsteuer
Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt in Usbekistan zwölf Prozent. Sie wird jährlich genauso wie die Verbrauchsteuer durch eine Präsidentenverordnung festgelegt. Die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert der Ware, zuzüglich der Zölle und der Verbrauchsteuer.