Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollbericht Usbekistan Zolltarif, Einfuhrzoll

Zölle und Einfuhrabgaben

In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben geknüpft.

Von Karin Appel

Zolltarif

Dem Zolltarif liegt die Warennomenklatur Usbekistans zugrunde, die durch eine Präsidentenverordnung festgelegt wurde. Diese ist nach dem Harmonisierten System der Weltzollorganisation aufgebaut. Die ersten 6 Stellen der Warennummer sind damit weltweit weitgehend identisch. Die Importzölle sind entweder Wertzölle, das heißt ein bestimmter Prozentsatz vom Wert, spezifische Zölle, die pro festgelegte Einheit berechnet werden oder kombinierte Zölle aus den beiden genannten Systemen.

  1. Beispiel Wertzoll : 0101 - lebende Tiere - 5% vom Warenwert in US-Dollar
  2. Beispiel spezifischer Zoll: 1517 - Margarine - 0,05 US$ pro Kilo
  3. Beispiel kombinierter Zoll: 0406 - Käse und Quark - 30%, jedoch nicht weniger als 2 US$ pro Kilo

Der Zoll wird anhand des Zollwerts der Ware ermittelt. Dies ist in der Regel der vertraglich vereinbarte Kaufpreis inklusive der Kosten der Verpackung und des Transports bis zur Zollstelle an der usbekischen Grenze. Die Ausfuhrzollerklärung wird auch zur Feststellung des Zollwertes benötigt. Dieser muss daher so sorgfältig wie möglich belegt werden.

Da Usbekistan derzeit keine expliziten Schutz- oder Antidumpingzölle erhebt, wird der Schutz des einheimischen Marktes durch eine höhere Verzollung und Besteuerung von Luxuswaren erzielt.

Einige Waren können zollfrei eingeführt werden, so beispielsweise Waren, die im Rahmen von humanitärer Hilfe oder als Spende eingeführt werden. Vollständig abgabenfrei eingeführt werden können auch bestimmte technische Ausrüstungsgegenstände, wie Kühl- und Gefrierschränke, Nähmaschinen, aber auch Eisenbahnlokomotiven, LKW und einige andere.
Eine Liste mit den abgabenfrei einführbaren Waren enthält die gemeinsame Verordnung des Wirtschafts-, Finanz- und Handelsministeriums sowie des Staatlichen Zollkomitees vom 4. Juni 2021.

Zollabfertigungsgebühr

Im Rahmen seiner Zollreform und in Übereinstimmung mit dem Präsidialdekret vom 24. November 2018 Nr. UP-5582 "Über zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Zollverwaltung und zur Steigerung der Effizienz der staatlichen Zollbehörden der Republik Usbekistan" hat die usbekische Regierung die Zahlung von Zollabfertigungsgebühren eingeführt. Sie gelten ab dem 1. Januar 2021. 

Zollabfertigungsgebühren

Zollwert

Zollabfertigungsgebühr in Mindestlohn*Einheit

10.000 bis 20.000 US-Dollar

1,5

20.000 bis 40.000 US-Dollar

2,5

40.000 bis 60.000 US-Dollar

4

60.000 bis 100.000 US-Dollar

8

100.000 bis 200.000 US-Dollar

15

200.000 bis 500.000 US-Dollar

30

500.000 bis 1.000.000 US-Dollar

58

1.000.000,01 US-Dollar und mehr

75

Quelle: Resolution Nr. 700 vom 9. November 2020 "Über die Genehmigung der Zollgebühren"

 * Diese Höhe des Mindestlohns wurde durch das Dekret des Präsidenten Nr. PP-4938 vom 30.12.2020 auf 747.300 Som festgelegt.

Einfuhrumsatzsteuer

Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt in Usbekistan 15 Prozent. Sie wird jährlich genauso wie die Verbrauchsteuer durch eine Präsidentenverordnung festgelegt. Die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert der Ware, zuzüglich der Zölle und der Verbrauchsteuer. 

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.