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Rechtsbericht | Venezuela | Vertragsrecht

Venezuela: Vertragsrecht

In Venezuela hat der Vertrag zwischen den Parteien Gesetzeskraft.

Von Dr. Julio Pereira | Bonn

Vertragsprinzipien

Die grundlegenden Bestimmungen für Verträge als Quelle von Verpflichtungen in Venezuela finden sich im Zivilgesetzbuch von 1982 (Código Civil Venezuelano - CCV).  In diesem Rechtsinstrument finden sich vertragliche Grundsätze, die denen des deutschen Zivilrechts ähneln. Dazu gehört unter anderem der Grundsatz der Vertragsfreiheit (Art. 1.141 CCV), wonach die einzigen Voraussetzungen für den Abschluss von Verträgen sind: der Wille der Parteien, rechtmäßiger Vertragsgegenstand und rechtmäßiger Grund. Die Gestaltungsfreiheit ist auch im venezolanischen Zivilgesetzbuch (Art. 1.140 CCV) ausdrücklich verankert.  Nach dieser Vorschrift gelten die allgemeinen Regeln des venezolanischen Zivilgesetzbuches, unabhängig davon, ob der Vertrag eine „besondere Benennung“ hat oder nicht. Im Allgemeinen hat der Vertrag zwischen den Parteien Gesetzeskraft (Art. 1.159 CCV). Der Grundsatz von Treu und Glauben (bona fides) in Bezug auf die Vertragserfüllung ist ebenfalls im Gesetz verankert (Art. 1.160 CCV). Besondere Vorschriften finden sich auch im Handelsgesetzbuch (Código de Comercio - CDC). 

Vertragstypen

Kaufvertrag

Die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf sind weitgehend in den Artikeln 1.474 bis 1.494 CCV geregelt. Der Kaufvertrag (contrato de venta) ist definiert als der Vertrag, mit dem sich der Verkäufer verpflichtet, das Eigentum an einer Sache zu übertragen, und der Käufer, den Preis zu zahlen (Art. 1.474 CCV). Der Verkaufspreis muss von beiden Vertragspartnern bestimmt und festgelegt werden (Art. 1.479 CCV). Das venezolanische Zivilgesetzbuch sieht auch mehrere Fälle vor, in denen der Verkauf nicht als wirksam (perfecta) angesehen wird. Beispielsweise wird bei Waren, die üblicherweise vor dem Kauf verkostet oder probiert werden (Art. 1.477 CCV), der Kauf erst dann vollendet, wenn der Käufer seine Zustimmung erklärt. Der Verkauf unter dem Vorbehalt einer vorherigen Prüfung der Waren (Art. 1.4789 CCV) gilt immer als aufschiebend bedingt (condición suspensiva). Wenn im Vertrag keine Zahlungsfrist vereinbart wurde, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die Sache zu liefern, bevor der Käufer bezahlt hat. Auch wenn eine Frist für die Zahlung des Preises vertraglich vereinbart wurde, ist der Käufer nicht verpflichtet, die Ware zu liefern, wenn der Käufer zahlungsunfähig wird, es sei denn, der Käufer leistet eine Garantie (Art. 1.493 CCV).

Dienstleistungsvertrag

Mehrere lateinamerikanische Rechtssysteme sehen als unterschiedliche Vertragsformen den Dienstleistungsvertrag, den Werkvertrag und den Arbeitsvertrag vor. Im venezolanischen Recht ist der Dienstleistungsvertrag ein breiterer Rechtstyp, der die beiden anderen Vertragstypen in Unterkategorien umfasst.

  • Werkvertrag

Ein Werkvertrag (Contrato de obras) wird wie folgt definiert: Ein Vertrag, in dem sich eine Partei (obrero) verpflichtet, bestimmte Arbeiten (selbständig oder unter der Leitung anderer) zu einem Preis auszuführen, zu dem sich die andere Partei (dueño) verpflichtet, ihn zu bezahlen. Die Vorschriften für Werkverträge finden sich in den Artikeln 1.630 bis 1.648 CCV. In Venezuela kann die Erbringung eines Werkes in der Weise vertraglich vereinbart werden, dass der obrero nur seine Arbeitskraft oder auch das Material zur Verfügung stellt (Art. 1.631 CCV). Verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Bereitstellung des Materials und wird das Werk vor seiner Fertigstellung zerstört, so trägt der Auftragnehmer den mit dem Verlust des Materials verbundenen Schaden (es sei denn, das Werk wurde mit einer vom Auftraggeber verursachten Verzögerung begonnen). Stellt der Auftragnehmer nur seine eigene Arbeitskraft zur Verfügung, haftet er nur bei Verschulden (Art. 1634 CCV), kann aber keine Vergütung erhalten (Art. 1635 CCV).

Ein weiterer relevanter Aspekt des venezolanischen Rechts betrifft den Preis, der, wenn er im Vertrag nicht genau angegeben ist, als von den Parteien zum vorherrschenden Marktwert in Venezuela vereinbart angesehen wird. Ist es nicht möglich, den Wert zu bestimmen, wird der Preis durch ein Sachverständigengutachten ermittelt (Art. 1.632 CCV). Speziell für den Bausektor sieht das venezolanische Recht vor, dass der Auftragnehmer angesichts der Inflation der Materialpreise keine Erhöhung der Vergütung verlangen kann (Art. 1.638 CCV).

  • Arbeitsvertrag

Die Rechte und Pflichten von Unternehmen und Arbeitnehmern in Bezug auf die Erwerbstätigkeit sind in speziellen arbeitsrechtlichen Vorschriften geregelt.


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