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Recht kompakt | Vereinigte Arabische Emirate | Immobilienrecht

VAE: Immobilienrecht

Der Rechtsrahmen für Immobiliengeschäfte ist von Emirat zu Emirat verschieden. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es bisher nicht.

Von Jakob Kemmer, Sherif Rohayem, Niko Sievert

Fremde Staatsangehörige konnten in den VAE lange Zeit nur in Ausnahmen Eigentum erwerben. Nun ist dies aber beispielsweise in Abu Dhabi seit einigen Jahren grundsätzlich möglich. Dort gilt seit dem 17. April 2019 ein neues Gesetz über den Erwerb von Eigentum an Grundbesitz und Immobilien. Es ersetzt das alte Gesetz Nr. 19 von 2005 zur Regelung des Eigentums am Grundbesitz. Die Neuerung ermöglicht es ausländischen natürlichen und juristischen Personen nun alle Rechte an Immobilien in den Investitionszonen von Abu Dhabi zu besitzen und zu erwerben. Früher durften Ausländer nur das Eigentum und nicht das Land besitzen, auf dem das Grundstück gebaut wurde. Der Besitz von Land und Immobilien war nur Staatsangehörigen der VAE und der Länder des Golf-Kooperationsrates (GCC) gestattet.

Etwas liberaler ist die Rechtslage in Dubai: Dort können Ausländer in zahlreichen „designated areas“ vollwertiges Eigentum (beziehungsweise vom Schutz her vergleichbar, da zeitlich unbefristete Rechte), Nießbrauch, dinglich gesicherte Langzeitmiete oder ein Erbbaurecht erwerben. Dies gilt auch für börsennotierte Aktiengesellschaften, an denen sich Ausländer beteiligen.

In Ras Al Khaimah ist der Erwerb durch Ausländer nur an wenigen Projekten von RAK Properties/Investment Projects möglich. Darüber hinaus können gewisse Unternehmen, die in der RAK Free Trade Zone angesiedelt sind, Immobilien erwerben, auch wenn die Gesellschafter Ausländer sind.

In den anderen nördlichen Emiraten, Sharjah, Ajman und Umm al Quwain können Ausländer Eigentums- und Pachtgrundstücke erwerben. In Fujairah fehlt es bislang an Bestimmungen, die den Erwerb durch Ausländer regeln; ein entsprechendes Gesetzesvorhaben ist aber in Planung.

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