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Recht kompakt | Vereinigtes Königreich | Besonderheiten

Vereinigtes Königreich: Besonderheiten

Im Unterschied zu den Rechtsordnungen auf dem europäischen Kontinent ist das Rechtssystem im Vereinigten Königreich zum größten Teil durch Richterrecht geprägt. 

Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf | Bonn

Innerhalb der Anwaltschaft ist zwischen Solicitors und Barristers zu unterscheiden. Prinzipiell liegt der Unterschied zwischen den beiden Berufsgruppen darin, dass ein Solicitor den direkten Kontakt zum Mandanten hat und prozessvorbereitend tätig wird, ohne selbst vor Gericht aufzutreten. Die Barrister hingegen treten vor Gericht auf und präsentieren die von Solicitors vorbereiteten Fälle im Prozess. Durch den Courts and Legal Services Act 1990 sowie den Access to Justice Act 1999 sind die strengen Unterschiede zwischen den beiden Gruppen jedoch aufgebrochen worden. So besteht beispielsweise kein Anwaltsmonopol für die Prozessführung mehr. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch andere Berufsgruppen vor Gericht auftreten. Darüber hinaus kann gemäß bestimmten Voraussetzungen, die in den Higher Courts Regulations 2000 enthalten sind, nunmehr auch ein Solicitor vor höheren Gerichten auftreten. Das Monopol der Barristers zur Bekleidung von Richterämtern ist ebenfalls abgeschafft. Grundsätzlich stehen diese auch dem Berufsstand des Solicitors offen. Durch den Legal Services Act 2007 wurde überdies eine neue Einteilung von Personenkreisen vorgenommen, denen bestimmte juristische Tätigkeiten offenstehen. 

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