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Vereinigtes Königreich: UN-Kaufrecht

Das Vereinigte Königreich hat - im Gegensatz zu Deutschland - das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf nicht ratifiziert.

Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf | Bonn

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (Convention on Contracts for the International Sale of Goods – CISG) ist für Deutschland am 1. Januar 1991 in Kraft getreten und enthält für grundsätzlich jeden internationalen Warenkauf spezielle Regeln. Vom Vereinigten Königreich wurde es jedoch noch nicht ratifiziert. Gleichwohl ist es gemäß Art. 1 Abs. 1 b UN-Kaufrecht auch dann anzuwenden, wenn nach den Regeln des internationalen Privatrechts das Recht eines Vertragsstaates anwendbar ist. Die Regeln des internationalen Privatrechts richten sich in der Europäischen Union (EU) – mit Ausnahme Dänemarks – bei Kaufverträgen nach der EU-Verordnung Nr. 593/2008 („Rom I“). Hiernach ist bei fehlender Rechtswahl (das heißt, wenn die Vertragsparteien nicht das Recht eines bestimmten Staates vereinbart haben) das Recht des Staates anwendbar, in dem der Verkäufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei einer Warenlieferung eines deutschen Exporteurs in das Vereinigte Königreich ist somit das in Deutschland geltende Recht und damit das Recht eines Vertragsstaates anwendbar. Daraus folgt gemäß Art. 1 Abs. 1 b UN-Kaufrecht dann die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts. 

Die Maßgeblichkeit des Rechts des Verkäuferstaates (bei fehlender Rechtswahl) findet sich auch in zahlreichen IPR-Regeln außerhalb der EU. Vereinbaren die Vertragsparteien nicht das Recht eines Nichtvertragsstaates und schließen sie das UN-Kaufrecht auch nicht anderweitig wirksam aus, ist das UN-Kaufrecht daher für nahezu jeden deutschen Warenexport relevant.


Hinweis: Vertiefende Informationen zum UN-Kaufrecht bietet eine von der GTAI unter Mitarbeit von RA Prof. Piltz erstellte Publikation mit dem Titel "UN-Kaufrecht in Deutschland" aus dem Jahr 2017.

Des Weiteren gibt das GTAI-Webinar "40 Jahre UN-Kaufrecht" aus April 2020 eine Einführung in das UN-Kaufrecht und nimmt Bezug auf aktuelle Rechtsprechung. 

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