Zollbericht Vereinigtes Königreich Zolltarif, Einfuhrzoll
Vereinigtes Königreich verschärft Stahlschutzmaßnahmen
Zum 1. Juli 2026 hat das Vereinigte Königreich die Schutzmaßnahmen für Stahlimporte verschärft. Außerhalb der Kontingente gelten höhere Zollsätze.
17.07.2026
Das Vereinigte Königreich hat neue Schutzmaßnahmen gegenüber Stahlimporten festgelegt: Die britische Regierung reduziert die zollfreien Einfuhrkontingente. Für Einfuhren außerhalb der Kontingente steigt der Zollsatz von 25 auf 50 Prozent. Die bisherigen Schutzmaßnahmen sind zum 30. Juni 2026 ausgelaufen. Grund für die Änderungen sind Entwicklungen am internationalen Stahlmarkt. Weltweite Überkapazitäten und hohe Betriebskosten haben die britische Stahlbranche unter Druck gesetzt. Ziel der britischen Regierung ist eine Stärkung der britischen Stahlindustrie. Damit sollen kritische Sektoren wie nationale Infrastruktur, Verteidigung und saubere Energie gesichert werden. Die EU hat ebenfalls zum 1. Juli 2026 ihre Schutzmaßnahmen verschärft. Sie hat Kontingentsmengen reduziert und Zusatzzölle auf 50 Prozent erhöht.
Wie funktionieren die Schutzmaßnahmen?
Die Schutzmaßnahmen gelten für Einfuhren aus allen Drittländern. Innerhalb der Kontingente sind die Einfuhren zollfrei. Für Einfuhren außerhalb der Kontingente gilt ein Zollsatz von 50 Prozent.
Die Kontingente sind auf 20 Warenkategorien aufgeteilt. Für jede Warenkategorie gibt es länderspezifische Kontingente sowie ein Gesamtkontingent für Einfuhren aus allen anderen Drittländern, für die kein länderspezifisches Kontingent besteht. Die Entscheidung vom 2. Juli 2026 enthält eine Übersicht über die Warenkategorien sowie die Liste der (länderspezifischen) Kontingente.
Die Kontingente werden quartalsweise und nach dem Windhundprinzip verwaltet. Restmengen werden ins folgende Quartal übertragen. Im britischen Zolltarif UK Global Tariff sind die Kontingentsnummern für Einfuhren aus der EU hinterlegt. Für jedes Kontingent sind der Ausnutzungsstand und die verfügbaren Restkontingente abrufbar.
Zur Nutzung der Kontingente stellen die britischen Zollbehörden einen Leitfaden bereit, der auch Hinweise zur korrekten Zollanmeldung enthält.
Gibt es eine Übergangsfrist für Altverträge?
Bei Verträgen, die vor dem 14. März 2026 geschlossen wurden, gilt eine Übergangsfrist: Einfuhren zwischen dem 1. Juli und 30. September 2026 sind von den 50 Prozent Zusatzzöllen ausgenommen. Einführer müssen den britischen Zollbehörden entsprechende Nachweise wie beispielsweise Verträge oder Zahlungsbelege vorlegen. Die Ausnahme gilt auch für Waren, die aus einem Zolllager in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden.
Was sollten deutsche Exporteure beachten?
Sobald die Kontingente ausgeschöpft sind, entstehen durch den Zusatzzoll hohe Mehrkosten für Importeure bei der Einfuhr von Stahlprodukten. Wichtig ist deshalb eine frühzeitige Absprache mit britischen Kunden. Der Zeitpunkt der Einfuhr ist entscheidend: Sind die Kontingente ausgeschöpft, fällt der Zusatzzoll von 50 Prozent an. Deshalb sollten Unternehmen die verfügbaren Kontingentsmengen beobachten. Außerdem sollten Exporteure gemeinsam mit ihren Kunden prüfen, ob sie von der Altvertragsregelung profitieren können.