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Was ist der Unterschied zwischen einer Betriebsstätte und einer Zweigniederlassung?

Der Markteintritt im Ausland kann beispielsweise durch eine feste Geschäftseinrichtung erfolgen. Der Begriff der Betriebsstätte kommt aus dem Steuerrecht. Gemäß Artikel 12 der Abgabenordnung handelt es sich dabei um eine feste Geschäftseinrichtung, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Beispiele für eine Betriebsstätte sind ein Ort der Leitung, eine Zweigniederlassung, eine Geschäftsstelle, eine Fabrikationsstätte, eine Werkstätte oder eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen. Auch durch eine Bauausführung oder Montage wird häufig eine Betriebsstätte gegründet, wenn deren Dauer eine bestimmte Anzahl an Monaten überschreitet.  

Eine konkrete Definition der Betriebsstätte findet man in der Regel in Artikel 5 des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und dem entsprechenden Land. Existiert ein DBA, sind die Gewinne der Betriebsstätte im Gaststaat zu versteuern. Wenn Deutschland mit dem betroffenen Land kein DBA geschlossen hat, muss nach dem nationalen Recht des Gaststaates geprüft werden, wo Steuern anfallen. Es kann auch zu einer Doppelbesteuerung kommen. 

Der Begriff Zweigniederlassung entstammt hingegen dem Gesellschaftsrecht. Dabei handelt es sich um ein rechtlich nicht selbstständiges Unternehmen, das von einer Muttergesellschaft kontrolliert wird. Eine Tochtergesellschaft unterliegt dem Recht ihres Gründungslands und erhält eine in diesem Land übliche Rechtsform.

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