Rechtsmeldung Welt Dienstleistungserbringung
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für grenzüberschreitende Dienstleistungen?
Diese Frage kann man unterteilen in das Ob und das Wie. Bezüglich des Ob gilt es in erster Linie, das Welthandelsrecht zu beachten. Die wichtigsten Regelungen der WTO-Mitgliedstaaten, die sich mit dem Marktzugang befassen, sind in den Listen (Schedules) zum GATS zu finden, dem General Agreement on Trade in Services. Mehr Informationen zu diesem Abkommen und dazu, wie Unternehmen die jeweiligen Listen lesen
Die Frage über das Wie ist komplizierter. Hier ist vor allem das Recht des Ziellandes der Dienstleistung ausschlaggebend. Die Präambel des GATS erkennt das right to regulate als Ausdruck der Souveränität der WTO-Mitgliedstaaten ausdrücklich an. Es sagt allerdings auch, dass nationale Regulierung stets angemessen, objektiv und unparteiisch angewandt werden muss (Artikel VI Absatz 1 des GATS). In den folgenden Absätzen des GATS finden Exporteure weitere Maßgaben für die nationale Regulierung, zum Beispiel das Erfordernis angemessenen Rechtsschutzes oder die Bearbeitung von Anträgen in angemessener Zeit. Diese Regelungen haben 72 WTO-Mitglieder dazu inspiriert, sich zu einer Joint Initiative zusammenzuschließen und freiwillig weitere Verpflichtungen in ihre Listen aufzunehmen. Sie gehen sogar über das von Artikel VI GATS Geforderte hinaus und wollen beispielsweise für den Antrag relevante Informationen in elektronischer Form bereitstellen und sogar elektronische Antragstellungen ermöglichen.