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Zentralamerika: Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht Guatemalas, Honduras und Panamas unterscheidet zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen. 

Von Jan Sebisch | Bonn

Guatemala

Regelungen zum Arbeitsrecht in Guatemala finden sich in der Verfassung und dem Arbeitsgesetzbuch.

Arbeitsvertrag

Arbeitsverträge müssen in Guatemala schriftlich abgeschlossen werden und eine entsprechende Kopie des Arbeitsvertrages muss an das Arbeitsministerium geschickt werden. Die Beweislast für einen schriftlichen Arbeitsvertrag und für die Konditionen des Arbeitsverhältnisses liegt beim Arbeitgeber. Insofern kein schriftlicher Arbeitsvertrag im Rahmen einer arbeitsrechtlichen Gerichtsverhandlung vorgelegt werden kann, werden die im Gerichtsprozesses vorgetragenen Arbeitsbedingungen durch den Arbeitnehmer als zutreffend unterstellt.

Befristete Arbeitsverträge sind rechtlich gesehen eher die Ausnahme. Sie dürfen nur geschlossen werden, wenn dies aufgrund des vorübergehenden Charakters der zu erbringenden Arbeitsleistung erforderlich ist. Es existiert keine gesetzliche Regelung, die die Dauer von befristeten Arbeitsverträgen auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt oder einen Zeitraum, nach dessen Ablauf das Arbeitsverhältnis als auf unbefristete Zeit geschlossen gilt. Das guatemaltekische Arbeitsgesetz legt jedoch fest, dass Arbeitsverträge als unbefristete Verträge gelten, selbst wenn sie als befristet oder befristet bezeichnet werden, wenn der Grund für ihr Bestehen nach Ablauf der Befristung noch besteht.

Kündigung

Kündigungsfristen sind in Guatemala grundsätzlich im Arbeitsvertrag geregelt. Insofern ein Arbeitsvertrag keine Kündigungsfristen beinhaltet, finden sich im Gesetz entsprechende Kündigungsfristen. Das Gesetz sieht zum Beispiel vor, dass für ein Arbeitsverhältnis, das sechs Monate ununterbrochen bestanden hat, die Kündigungsfrist eine Woche beträgt. Wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aus wichtigem Grund kündigt, ist keine Kündigungsfrist erforderlich und die Kündigung wird wirksam, wenn sie dem Arbeitnehmer schriftlich zugeht. Im Rahmen des Arbeitsgesetzbuches finden sich eine Reihe von Kündigungsgründen aus wichtigem Grund.

Honduras

Arbeitsvertrag

Gesetzliche Regelung zum Arbeitsvertrag in Honduras finden sich im Arbeitsgesetzbuch. In diesem Rahmen sind Arbeitsverträge in Honduras schriftlich festzuhalten und müssen beim Arbeitsministerium registriert werden (Art. 21 ff. Arbeitsgesetzbuch). Die Beweislast für einen schriftlichen Arbeitsvertrag und die Konditionen des Arbeitsverhältnisses liegt beim Arbeitgeber. Insofern kein schriftlicher Arbeitsvertrag im Rahmen einer arbeitsrechtlichen Gerichtsverhandlung vorgelegt werden kann, werden die im Gerichtsprozess vorgetragenen Arbeitsbedingungen durch den Arbeitnehmer als zutreffend unterstellt.

Kündigung

Im Fall einer Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist zu beachten, dass in Honduras Arbeitnehmer in gewissen Konstellationen einen sehr hohen Abfindungsanspruch haben können. Wird zum Beispiel ein unbefristetes Arbeitsverhältnis unrechtmäßig gekündigt, kann ein Arbeitnehmer unter Umständen eine Abfindung von einem Monatsgehalt für jedes Arbeitsjahr geltend machen (Art. 120 Arbeitsgesetzbuch).    

Panama

Gesetzliche Regelungen zu Arbeitsverhältnissen sind in der Verfassung der Republik Panama und im Arbeitsgesetzbuch geregelt.

Arbeitsvertrag

Nach Art. 62 Arbeitsgesetzbuch stellt in Panama ein Arbeitsvertrag eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung dar, durch die sich eine Person verpflichtet, Dienstleistungen oder Arbeiten zugunsten einer anderen Person zu erbringen, wobei sie sich dieser unterordnet oder von ihr wirtschaftlich abhängig ist. Eine wirtschaftliche Abhängigkeit ist unter anderem dann gegeben, wenn der Betrag, den die Person, die die Arbeiten ausführt, für die Arbeit erhält, die hauptsächliche Einnahmequelle dieser Person darstellt (Art. 65 Nr. 1 Arbeitsgesetzbuch). Arbeitsverträge können auf unbestimmte Zeit, auf bestimmte Zeit oder für eine bestimmte Arbeit abgeschlossen werden (Art. 73 Arbeitsgesetzbuch).

Der Arbeitsvertrag bedarf grundsätzlich der Schriftform und ist an die Generaldirektion für Arbeit oder an die Regionaldirektionen des Ministeriums für Arbeit und Soziales zu schicken (Art. 67 Arbeitsgesetzbuch). Ausgenommen vom Erfordernis der Schriftform sind unter anderem Verträge, die im Bereich der Landwirtschaft oder in der Viehzucht geschlossen werden (Art. 67 Nr. 1 Arbeitsgesetzbuch) sowie Gelegenheitsarbeiten, die nicht länger als drei Monate dauern (Art. 67 Nr. 3 Arbeitsgesetzbuch).

Befristete Verträge dürfen nicht zum Zweck der vorübergehenden Besetzung einer unbefristeten Stelle abgeschlossen werden (Ausnahmen sind nur für die im Arbeitsgesetzbuch aufgeführten Fälle vorgesehen). Die Dauer eines befristeten Arbeitsvertrages darf ein Jahr nicht überschreiten. Bei Arbeitsleistungen, die besondere Fachkenntnisse erfordern, kann die Vertragsdauer auf maximal drei Jahre festgelegt werden. Sofern für die Erbringung der Arbeitsleistung besondere Fähigkeiten erforderlich sind, kann eine Probezeit von drei Monaten vereinbart werden (Art. 78 Arbeitsgesetzbuch). Während dieser Zeit kann jede Partei das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

Kündigung

Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis weniger als zwei Jahre ununterbrochen bestanden hat, kann ohne Angabe eines Grundes gekündigt werden. Arbeitnehmern, die länger als zwei Jahre ununterbrochen beschäftigt sind, kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Drei Kündigungsgründe sind zu berücksichtigen: Ein Arbeitsverhältnis kann aus disziplinarischen Gründen, nicht zumutbaren Situationen und wirtschaftlichen Gründen gekündigt werden (Art. 213 Arbeitsgesetzbuch). Im Falle einer Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen muss der Arbeitgeber unter anderem die Genehmigung des Arbeitsministeriums einholen. Die Kündigung bedarf stets der Schriftform und muss den Kündigungsgrund enthalten.

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