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Tschechische Republik: Arbeitsrecht
Nachstehend erhalten Sie einen Überblick über das tschechische Arbeitsrecht. (Stand: 08.05.2025)
Von Yevgeniya Rozhyna, Marcelina Nowak | Bonn
Grundlagen des tschechischen Arbeitsgesetzbuches
Die gesetzliche Grundlage ist das tschechische Arbeitsgesetzbuch Nr. 262/2006 Sb. (Zákon zákoník práce). Das tschechische Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und umfasst verschiedene Aspekte wie Arbeitsverträge, Arbeitszeiten, Kündigungsfristen und Mindestlohn. Seit Herbst 2023 arbeitet die tschechische Regierung an der Flexibilisierung des Arbeitsrechts ("Flexi-Novelle"). Die umfangreichen Änderungen sollten zum 1. Januar 2025 in Kraft treten, allerdings verspätet sich die Verabschiedung.
Weitere Informationen zum Arbeitsvertrag sowie Rechten und Pflichten der Parteien bietet die GTAI-Publikation Arbeitsmarkt Tschechien.
Mindestlohn
In der Tschechischen Republik gibt es einen einheitlichen Mindestlohn, der jährlich neu bestimmt wird.
Kein "garantierter Mindestlohn" mehr
Zum 1. Januar 2025 schaffte die tschechische Regierung den "garantierten Mindestlohn", der sich nach der Komplexität der Arbeit (Tätigkeitsklassen) richtete, durch das Gesetz Nr.230/2204 ab. Die Bestimmung des Mindestlohn wird künftig anhand der Inflation und der allgemeinen Wirtschaftslage getätigt. Das Ministerium für Arbeit und Soziales (Ministerstvo práce a sociálních věcí) wird die Höhe des indexierten Mindestlohns spätestens am 30. September für das Folgejahr bekanntgeben. Dadurch soll eine Lohnsteigerung bis 2029 um mindestens 47 Prozent des Durchschnittslohns erreicht werden. Zudem wurden die Tätigkeitsklassen von acht auf vier gestrafft.
Höhe und Zusammensetzung des Mindestlohns
Für das Jahr 2025 bezogen auf eine 40-Stunden-Woche beträgt der Mindestlohn 20.800 CZK im Monat (ca. 820 Euro) beziehungsweise 124,40 CZK pro Stunde (ca. 4,98 Euro) in der untersten Tätigkeitsklasse. Wenn mit der Vergütung nicht mindestens der Mindestlohn erreicht wird, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Zuzahlung zu gewähren. Der Lohn für Überstunden und Feiertags-, Nacht- sowie Wochenendzuschläge und Zuschläge für Arbeiten im erschwerten Arbeitsumfeld werden bei der Festlegung des Mindestlohns nicht berücksichtigt.
Die Lohnnebenkosten setzen sich aus den Krankenkassenbeiträgen und den Sozialversicherungsbeiträgen zusammen. Zu letzteren gehören die Rentenversicherung, die Krankengeldversicherung und die Arbeitslosenversicherung.
Mindestlohn bei Entsendung
Bei einer Entsendung muss beachtet werden, dass in einigen Sektoren der Mindestlohn durch Tarifverträge ausgehandelt wird. Daher muss im Einzelfall geprüft werden, ob ein Tarifvertrag anwendbar ist.
Arbeitsschutz
Werden Dienstleistungen in der Tschechischen Republik ausgeführt, so hat der deutsche Dienstleistungserbringer einige arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten. Die Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz wird dabei von den jeweils acht regionalen Arbeitsinspektoraten wahrgenommen. Diese überprüfen die Einhaltung von Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften. Bei Verstößen können Bußgelder auferlegt werden.
Welche Vorschriften gelten?
Die Anforderungen an die betriebliche Sicherheit und den Arbeitsschutz sind in dem Gesetz über die Arbeitssicherheit Nr. 309/2006 Sb. geregelt. Grundlegende Regelungen finden sich im tschechischen Arbeitsgesetz Nr. 262/2006 Sb..
Europäische Richtlinien zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sind auf der Internetseite der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (OSAHA) zu finden.
Bei einer Kollision mit deutschem Arbeitsschutzrecht gilt die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung.
Was ist zu beachten?
Bei einer Arbeitnehmerentsendung sind die Bestimmungen zum Arbeitsschutz in Tschechien zu beachten. Zu den geforderten Voraussetzungen zählen:
- ausreichende und angemessene Auskünfte und Anweisungen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz entsprechen der Arbeitstätigkeit;
- Vermeidung von Risiken für Leib und Leben;
- Gewährleistung von Erste-Hilfe-Leistung;
- Sicherheitsschulungen;
- persönliche Arbeitsschutzmittel wie entsprechende Berufskleidung.
Der Arbeitnehmer hat das Recht auf die Einhaltung dieser Anforderungen zu bestehen und darüber hinaus auf ärztliche Untersuchungen vor Aufnahme einer Arbeitsverrichtung sowie auf präventive ärztliche Untersuchungen.
Bei Selbständigen sind die Regelungen über den Arbeitsschutz im Arbeitsverhältnis analog anzuwenden. Das bedeutet Selbständige haben selbst die Voraussetzungen für ein sicheres Arbeitsumfeld zu erfüllen.
Entsendung von Mitarbeitenden
Bei einer Mitarbeiterentsendung bestehen verschiedene Dokumentationserfordernisse. Die Entsendeunterlagen sollten vollständig sein und auf Verlangen der Behörden vorgelegt werden können.
Verpflichtende Angaben
Unternehmen, die ihre Arbeitnehmer in die Tschechische Republik entsenden, sind verpflichtet unter anderem folgende Angaben zu erfassen und an das Registrierungsportal zu übermitteln:
- Identifikationsdaten wie Geschlecht und Wohnsitz;
- Reispassnummer und Name der ausstellenden Behörde;
- Art der Tätigkeit;
- Ort der Arbeitsausübung;
- Voraussichtliche Dauer der Tätigkeit;
- Datum des Tätigkeitsbeginns und das Tätigkeitsende.
Mitzuführende Dokumente
Folgende Dokumente sind während einer Entsendung mitzuführen:
- Arbeitsvertrag oder gleichwertige Dokumente (Zum Beispiel: Entsendevereinbarung)
- A1-Bescheinigung (Nachweis über die Sozialversicherungspflicht im Heimatland)
- Nachweis der Entsendemeldung über das tschechische Online-Portal
- Identitätsnachweis (z.B.: Beispiel: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises)
- Nachweis über die Lohnzahlung (z.B. Lohnabrechnungen)
- Nachweis über Arbeitszeitaufzeichnungen (z.B. Stundenzettel)
- Nachweis über Unterkunft (z.B.: Mietvertrag oder Hotelbuchung)
- Nachweis über Qualifikationen, falls für die Tätigkeit erforderlich (z.B.: Berufszertifikate)
- Kontaktperson in Tschechien (Name und Erreichbarkeit eines Verantwortlichen vor Ort)
Die Unterlagen müssen in tschechischer Sprache oder mit tschechischer Übersetzung sein. Bei Bau- und Montagearbeiten sind weitere Unterlagen notwendig, wie zum Beispiel Sicherheitszertifikate.
Hinweis: Bei einer Nichteinhaltung droht eine Strafe bis zu 500.000 Kc (rund 20.000 Euro).
Weitere Informationen
Einen Überblick über für Entsendungen relevante Rechtsgebiete finden Sie in folgenden Beiträgen:
- Entsendung von Mitarbeitern nach Tschechien
- Anerkennung von Berufsabschlüssen in Tschechien
- Sozialversicherung in Tschechien
- Steuerrecht in Tschechien
- Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen nach Tschechien