Zollbericht Veredelung
Veredelung und Drawback
Im Rahmen der Veredelung werden Waren im brasilianischen Zollgebiet verarbeitet und anschließend wieder ausgeführt.
10.06.2025
Von Andrea González Alvarez | Bonn
Im Rahmen der Veredelung werden Waren ein- oder ausgeführt, und entweder im brasilianischen Zollgebiet oder außerhalb des Zollgebietes be- oder verarbeitet, um anschließend wieder aus- bzw. eingeführt zu werden. In diesem Zusammenhang ist relevant, dass sich Importeure die Einfuhrabgaben für Waren, die in Brasilien be- oder verarbeitet wurden und anschließend wieder ausgeführt werden, erstatten lassen können (drawback). Dies wird als Mittel der Exportförderung eingesetzt. Gemäß Art. 383 der Zollordnung gibt es folgende Formen des Drawback:
- Aussetzung des Einfuhrzolls (II), der Steuer auf Gewerbeerzeugnisse (IPI) und der Sozialabgaben PIS/PASEP und COFINFS für Waren, die nach einer Bearbeitung wiederausgeführt werden, oder für Waren zur Herstellung oder Bearbeitung einer weiteren Ware, die wiederausgeführt wird (suspenção). Dies ist die am weitesten verbreitete Drawback-Form.
- Aussetzung des Einfuhrzolls und Befreiung von den Einfuhrabgaben IPI und PIS/PASEP und COFINS von für die Verarbeitung von Exportprodukten äquivalenten Waren (isenção)
- völlige oder teilweise Erstattung der Einfuhrabgaben, die bei der Einfuhr von Waren gezahlt wurden, wenn diese nach einer Veredelung wiederausgeführt oder für die Veredelung oder Bearbeitung einer Ware verwendet wurden (restitução). In der Praxis wird die "restitução" nicht mehr verwendet.
Für die Bewilligung der Verfahren "suspenção" und "isenção" sind die brasilianische Zollbehörde und das Sekretariat für Außenhandel (SECEX) gemeinsam verantwortlich.
Importeure können mit dem Drawback-Verfahren zusammenhängende Vorgänge mit Hilfe verschiedener im Siscomex integrierte Tools elektronisch überwachen. Dazu zählen das "Drawback Suspensão Integrado", "Drawback Isenção“ und "Drawback Suspensão-Módulo Azul".
Eine besondere Form der Veredelung stellen Veredelungsverkehre in Industrielagern (Entreposto Industrial sob Controle Informatizado - RECOF) dar. Das Verfahren ermöglicht hierzu berechtigten Unternehmen Bearbeitungen oder Veredelungen von Waren aus Drittländern oder aus Brasilien und deren anschließenden Export oder Verbleib in Brasilien.