COMESA führt das elektronische Ursprungszeugnis ein
Eswatini, Malawi und Sambia werden das elektronische Ursprungszeugnis testen.
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Eswatini, Malawi und Sambia werden das elektronische Ursprungszeugnis testen.
Bei der Einfuhr von bestimmten Waren sind seit Ende Februar höhere Einfuhrzölle sowie Steuern zu leisten.
Der Handel zwischen afrikanischen Ländern kommt langsam in Gang. Im Oktober begannen Unternehmen aus acht Pilotländern, Waren im Rahmen einer Guided Trade Initiative zu versenden.
Importeure können den neuen Prozess für die Zollabfertigung ab dem 1. Juli 2023 nutzen.
Der Leitfaden soll für Transparenz und Vorhersehbarkeit bei der Beantragung und Erteilung von Import- und Exportlizenzen sorgen.
Weitere Waren können steuerbefreit (exemption/zero-rated) in Malawi eingeführt werden. Für sie gilt der Nullsatz.
Die SADC kommt somit ihrer Verpflichtung im Rahmen des Trade Facilitation Agreements der WTO nach.
Malawi veröffentlicht eine aktualisierte Liste der beschränkten und verbotenen Einfuhren und Ausfuhren.
Ab dem 1. Mai 2022 fällt für gewerbliche Einfuhren eine Import-Einkommensteuer in Höhe von 3 Prozent an.
Die Bearbeitungsgebühr für Importeure wird von 15.000 Malawi-Kwacha (MK) auf 20.000 MK erhöht.