Gesetze in Belgien
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Das Handelsvertreterrecht ist in den Artikel 418a ff. des Obligationenrechts (OR) geregelt. (Stand 24.02.2025)
Der Länderbericht Recht kompakt Schweiz bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Der Länderbericht Recht kompakt Saudi-Arabien bietet einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Die Tätigkeit als Handelsvertreter ist saudischen Staatsangehörigen vorbehalten.
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Der Länderbericht Recht kompakt Polen bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Nachstehend wird das Recht der wichtigsten Vertriebsverträge (Handelsvertreter-, Kommissionärs- und Vertragshändlerverträge) im polnischen Zivilgesetzbuch dargestellt.
Zum neuseeländischen Vertriebsrecht finden sich kaum gesetzliche Regelungen.
Der Länderbericht Recht kompakt Neuseeland bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.