Internationales Privatrecht
Schließen ein zyprischer Dienstleister und ein deutscher Dienstleistungsempfänger einen Vertrag, ist zunächst zu ermitteln, welches Recht auf den Vertrag Anwendung findet. Dies ist eine Frage des Internationalen Privatrechts.
Die Parteien können grundsätzlich frei bestimmen, nach welchem Recht ein Vertrag ausgelegt und zum Beispiel Gewährleistungsfälle entschieden werden. Dieser Grundsatz der freien Rechtswahl im Bereich schuldrechtlicher Verträge ist für seit dem 17.12.2009 geschlossene Verträge in...