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Rahmenbedingungen

Norwegen ist weitestgehend an Normen der Europäischen Union gebunden. Zahlreiche Registrierungs- und Meldepflichten sorgen aber für einen nicht ganz unkomplizierten Markteinstieg.

Von Michał Woźniak | Stockholm

Erst Formalitäten, dann erster Spatenstich

Durch die Mitgliedschaft Norwegens im Europäischen Wirtschaftsraum gelten zahlreiche Regelungen der Europäischen Union (EU). Darunter auch die zur Entsendung von Arbeitnehmern (96/71/EG) oder zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen (2005/36/EG) sowie auch die Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG). Auch sollen europäische und einheimische Firmen gleichbehandelt werden. Daraus resultieren allerdings auch gewisse Pflichten, die aus deutscher Sicht nicht unbedingt offensichtlich sind.

So muss sich jedes Unternehmen, das in Norwegen tätig werden will, im zentralen Handelsregister (Enhetsregisteret) eintragen. Die Pflicht deutscher Unternehmen zur Beauftragung eines norwegischen Fiskalvertreters wurde 2017 abgeschafft. Nicht abgeschafft wurden hingegen die Registrierungspflichten. Ab einem Umsatz von 50.000 Norwegischen Kronen (nkr; etwa 4.386 Euro; 1 Euro = 11,339 nkr; Stand: 5.4.23) binnen 12 Monaten muss zudem eine Registrierung beim Merverdiavgiftsmantallet erfolgen. Zusätzlich müssen steuerlichen Meldepflichten nachgekommen werden.

Für Bauarbeiter gilt zudem in den meisten Fällen der Branchentarifvertrag mit einem Mindestlohn, der jährlich angepasst wird. Sie sind ferner dazu verpflichtet, während der Arbeitszeit eine sogenannte HMS-kort bei sich zu führen. Für ihre Beantragung ist der Arbeitgeber verantwortlich, der zu dem Zweck zusätzlich über eine digitale Identität in Norwegen verfügen muss. Der Arbeitgeber ist außerdem verpflichtet, eine auftragsbezogene Meldepflicht (A-melding) mit Gehaltsangaben zu erfüllen. Schließlich ist im Fall einer Beauftragung durch öffentliche / gewerbliche Auftraggeber das Formular RF-1199 auszufüllen. Da diese Formalitäten - mehr dazu bei der Deutsch-Norwegischen Handelskammer - teilweise ausschließlich auf Norwegisch erforderlich sind, empfiehlt sich das Einbeziehen eines externen Dienstleisters. Ausführliche Informationen zu Wirtschafts- und Steuerrecht finden Sie auch auf den Seiten der GTAI.

Bei der GTAI können Sie sich auch zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen informieren. Da Norwegen kein volles EU-Mitglied ist, können solche nämlich bei ausgewählten Produkten gelten. Vor der Bewerbung auf ein Projekt sollte geprüft werden, welche Bauvorhaben in Norwegen einer Baugenehmigung bedürfen, was in den §§ 20-1 und 20-2 des Planungs- und Baugesetzes (Plan- og bygningsloven) geregelt ist. Zur Durchführung nach § 20-1 Absatz 1 genehmigungsbedürftiger Vorhaben müssen Unternehmen garantieren, dass in allen Etappen des Bauvorhabens die Vorschriften des Planungs- und Baugesetzes eingehalten werden. Der Generalauftragnehmer haftet sowohl für die Nichteinhaltung der Vorschriften durch seine eigenen Mitarbeiter, als auch die der Unterauftragnehmer. Solche Unternehmen nennt man haftende Unternehmen (ansvarlige foretak). Um als haftendes Unternehmen zu gelten, wird eine Zulassung (godkjenning) benötigt (§ 22-1).

Vor allem bei öffentlichen Aufträgen sollten die Technologie-Anforderungen genau beachtet werden. Kunden, wie Bane NOR, Nye Veier, Statsbygg, Statens Vegvesen oder die Kommunen verstehen sich als Innovationstreiber und Technologiemultiplikatoren, stellen hohe Ansprüche bezüglich Nachhaltigkeit und digitaler Lösungen. Dies kann eine gute Einstiegschance sein, die sich bei Erfolg in der stark vernetzen norwegischen Bauwirtschaft schnell herumspricht.

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