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Branchen | Russland | Chemische Industrie

Rahmenbedingungen

Das neue Kontrollsystem der Eurasischen Wirtschaftsunion für Chemikalien wird verschoben. Bei Antiseptika läuft ein Pilotprojekt zur digitalen Kennzeichnung.

Von Gerit Schulze | Moskau

Zum 1. Juli 2021 sollte ursprünglich das neue technische Reglement der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) „Über die Sicherheit von chemischen Produkten“ in Kraft treten. Dieses Kontrollsystem für Chemikalien ähnelt der europäischen REACH-Verordnung. Da jedoch die entsprechenden Durchführungsbestimmungen noch nicht verabschiedet wurden, wird das technische Reglement nach Auskunft des russischen Industrieministeriums erst am 30. November 2022 eingeführt.

Bis dahin müssen einheimische und ausländische Hersteller alle chemischen Stoffe, die sich in Russland im Umlauf befinden oder in Verkehr gebracht werden, im Einheitlichen Register der chemischen Stoffe registrieren. Mitte September 2021 waren dort rund 80.000 Positionen eingetragen.

Zwei Jahre Übergangsfrist für Registrierungspflicht

Chemische Stoffe, die nicht im Register der EAWU enthalten sind, müssen vor dem Inverkehrbringen einen komplizierten Notifizierungsprozess für neue Produkte durchlaufen. Dabei werden die Beschaffenheit und Inhaltsstoffe ausführlich analysiert. Es wird aber nach Inkrafttreten des Reglements eine Übergangsfrist von zwei Jahren geben. Innerhalb dieser Zeit können chemische Produkte ohne Aufnahme in das Register weiterhin in der EAWU in Umlauf gebracht werden, wenn sie zuvor in einem der Mitgliedsstaaten bereits verkauft wurden.

Importsubstitution bleibt auf der Tagesordnung

Weiter auf der Tagesordnung bleibt Russlands Bestreben, den Importanteil chemischer Produkte zu verringern. Eine Liste mit über 100 Produkten veröffentlichte das Ministerium für Industrie und Handel bereits Mitte 2018 (Anordnung Nr. 2025 vom 29.05.2018). Dazu gehören Chemiefasern, anorganische und organische Chemikalien, Kunststoffe, Reifen und Düngemittel. Bei vielen Produkten ist Russland bislang vollständig von ausländischen Lieferanten abhängig.

Auch bei Ausrüstungen sind lokale Anbieter im Vorteil

Im Rahmen der Entwicklungsstrategie für die chemische Industrie unterstützt Russland auch einheimische Hersteller von Ausrüstungen für die Branche. Das Industrieministerium hat außerdem einen Plan zur Lokalisierung von Produktionsanlagen für LNG (Liquified Natural Gas)-Werke erstellt. Damit soll der Anteil einheimischer Komponenten beim Bau der Flüssiggasanlagen bis 2024 auf 40 Prozent und bis 2030 auf 80 Prozent erhöht werden. Die dafür notwendigen Investitionen schätzt das Ministerium auf 1,5 Milliarden Euro. Der Staat will sich bei den Forschungsausgaben und der Produktion von Prototypen beteiligen.

Im Fokus stehen besonders Kompressoren, Expander, kryogene Kreiselpumpen und Wärmetauscher sowie Prüfstände für die Ausrüstungen. Beim aktuell im Bau befindlichen Flüssiggaswerk Arctic LNG 2 strebt Investor Novatek einen Lokalisierungsgrad von 50 Prozent an. Die Anlage soll 2023 starten und später eine Jahreskapazität von 20 Millionen Tonnen Flüssiggas erreichen.

Die russische Regierung schätzt das Potenzial der LNG-Produktion im Land auf über 235 Millionen Jahrestonnen. Derzeit sind die Kompetenzen für den LNG-Anlagenbau vor allem bei den Unternehmen HMS Group, OMZ (United Heavy Machinery), Rosatom und Roskosmos angesiedelt, schreibt die Zeitung Kommersant.

Künftig Kennzeichnungspflicht für Antiseptika

Für Antiseptika hat am 1. August 2021 ein einjähriges Pilotprojekt zur digitalen Kennzeichnung begonnen. Es betrifft Parfüm- und Kosmetikprodukte mit antimikrobieller Wirkung sowie Desinfektionsmittel für die Handhygiene. Diese Produkte sollen künftig mit einem DataMatrix-Code versehen werden, der eine Nachverfolgung der Waren ermöglicht. Damit will die Regierung gefälschte Produkte und illegale Importe vom Markt verdrängen. Für Parfüms und Arzneimittel gilt eine solche digitale Pflichtkennzeichnung bereits.

Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung. 

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