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Rahmenbedingungen

Im europäischen Kontext gelten die gemeinschaftlichen Regeln der Europäischen Union. In der Regel ist mit keinen unerwarteten Handelshemmnissen zu rechnen. 

Von Oliver Döhne | Mailand

Landwirtschaftlich nutzbarer Landerwerb für Ausländer ist möglich, für EU-Bürger bestehen keine Beschränkungen. Zur Ermittlung der anfallenden Steuern sollte aber ein Experte hinzugezogen werden. 

Die Hersteller und Importeure von Düngemitteln müssen sich jedes Jahr erneut bei Registro Fertilizzanti registrieren. 

Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union (EU) sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa Deutsches Institut für Normung e.V.).

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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