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Zollbericht Mexiko Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Weitere Handelsabkommen Mexikos

Mexiko ist auch mit weiteren lateinamerikanischen Ländern durch Handelsabkommen vernetzt.

Von Susanne Scholl | Bonn

Mexiko hat mit Panama, Peru, Bolivien, Japan, Uruguay, Israel, Chile und Kolumbien, mit der Europäischen Freihandelsassoziation (European Free Trade Association - EFTA - Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und den Staaten Zentralamerikas (Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras und Nicaragua) Freihandelsabkommen geschlossen.

Weitere Handelsvereinbarungen (zum Beispiel Abkommen zur wirtschaftlichen Ergänzung - Acuerdos de Complementación Económica) bestehen mit Argentinien, Brasilien, Paraguay und Ecuador. Mit dem Mercosur (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) hat Mexiko ein Abkommen mit speziell auf den Kfz-Sektor zugeschnittenen Begünstigungen abgeschlossen (Acuerdo de Complementación Economica No. 55).

Darüber hat Mexiko ein Rahmenabkommen mit dem Mercosur geschlossen, das als rechtliche Basis für spätere Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen gilt. Das Rahmenabkommen ist am 5. Januar 2006 in Kraft getreten.

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