Wirtschaftsrecht | Kenia

Recht kompakt Kenia

Der Länderbericht Recht kompakt Kenia bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.

Im Rule of Law Index 2024 des World Justice Project belegt Kenia mit einem Wert von 0,45 im weltweiten Ranking Platz 102 von 142 und im Ranking der Region Subsahara Afrika Platz 13 von 34.

Vorteile

  • Schnelle und digitale Gründung von Unternehmen möglich
  • Gerichts- und Sprache des Rechtsverkehrs ist Englisch
  • Doppelbesteuerungsabkommen und Investitionsfördervertrag mit Deutschland

Herausforderungen

  • Anglo-amerikanisches Rechtssystem unterscheidet sich zum deutschen teilweise erheblich
  • Korruption, ineffiziente Verwaltung
  • langwierige Gerichtsverfahren
  • kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland

  • Die kenianische Rechtsordnung wird durch die Kolonialzeit vom britischen Recht beeinflusst. (Stand: 30.10.2025)

    Allgemeines

    Die Republik Kenia (Republic of Kenya) ist ein Land im Osten Afrikas und eine der größten Volkswirtschaften Subsahara-Afrikas. Sie ist damit ein interessanter Markt für deutsche Unternehmen. Das Land gehört allerdings bislang nicht zu den sogenannten Compact-Ländern der Compact with Africa-Initiative

    Wer an ein Auslandsengagement in dem Land denkt, sollte sich im Vorfeld über das geltende Recht vor Ort informieren. Nachstehend finden Sie einen kurzen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen. 

    Neben der vorliegenden Kurzinformation ist und bleibt Rechtsrat vor Ort unverzichtbar. Ohne die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Anwalt im Land kann eine chancenreiche Perspektive schnell zu einer riskanten Herausforderung werden. 

    Empfehlenswert ist zudem die frühzeitige Einbindung der nationalen Investitionsbehörde, Kenya Investment Authority (KenInvest).

    Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

    Kenia ist Mitglied unter anderem folgender internationaler Organisationen: 

    Weitere Informationen zur WTO und den Chancen für Unternehmen finden Sie im GTAI-Special zur Welthandelsorganisation.

    Gesetze und Rechtsquellen

    Das Rechtssystem Kenias ist, wie in nahezu allen Ländern Subsahara-Afrikas, durch seine koloniale Vergangenheit geprägt und eine Mischung aus verschiedenen Rechtseinflüssen. Einen großen Einfluss hat das britische Common Law. So werden zur Auslegung des kenianischen Rechts auch bestimmte Rechtsakte und Gerichtsentscheidungen Großbritanniens herangezogen. Daneben gilt in bestimmten Bereichen afrikanisches Gewohnheitsrecht sowie Islamisches Recht (letzteres aufgrund der in Kenia existierenden islamischen Minderheit). Einen Überblick über die Rechtssysteme in Afrika erhalten Sie im GTAI-Fact Sheet Rechtssysteme in Afrika:

    Kenntnisse der dominierenden Rechtstraditon lassen sich in Entscheidungen über potenzielle Märkte einbeziehen Das Fact Sheet erläutert, wie Wissen über die Rechtstraditon bei Marktentscheidungen helfen kann | © GettyImages/SDI Productions

    Fact Sheet – Rechtssysteme in Afrika: Zwei Rechtstraditionen dominieren

    In vielen Ländern Afrikas gilt noch heute ein Gewohnheitsrecht, das auf vorkolonialen Traditionen beruht. Welche Rechtssysteme darüber hinaus gelten, erfahren Sie in dieser Broschüre.

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    Im Jahr 2010 wurde in Kenia eine neue Verfassung verabschiedet, die die Verfassung aus dem Jahre 1969 ersetzte. Die Verfassung ist das oberste Gesetz des Landes und verbindlich für alle Staatsorgane. Jedes Gesetz, das gegen die Verfassung verstößt, ist nichtig. Weitere Rechtsquellen neben der Verfassung sind Gesetzesakte, Präzedenzfälle und die Regelungen des Gewohnheitsrechts. Zu den wichtigsten Gesetzen gehören die Laws of Kenya. Dabei handelt es sich um eine Kodifizierung (also um das Verschriftlichen von existierendem Recht) der wichtigsten Rechtsgebiete in Kenia.

    Daneben spielen auch die Gesetze der 47 Bezirke (counties) und die Rechtsakte von internationalen Organisationen, beispielsweise der East African Community, eine Rolle. 

    Rechtsvorschriften und Gerichtsurteile stehen im Internet unter folgenden Links zur Verfügung:

    Webinar Wirtschaftsrecht in Kenia und Tansania

    20 Mai 2025

    Wirtschaftsrecht in Kenia und Tansania – Rahmenbedingungen für Ihr Unternehmen (Mai 2025)

    Germany Trade & Invest veranstaltete ein Webinar zu wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen und aktuellen rechtlichen Entwicklungen in Kenia und Tansania.

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    Katrin Grünewald

    Von Katrin Grünewald | Bonn

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  • Einige Regelungen zum kenianischen Vertragsrecht sind gesetzlich geregelt. Aber auch das Common Law spielt eine Rolle. Das UN-Kaufrecht kommt nur begrenzt zur Anwendung. (Stand: 28.10.2025)

    Regelungen zum kenianischen Kaufrecht über bewegliche Sachen findet man im Sale of Goods Act. Gemäß Section 3 ff. benötigt man für den Abschluss eines Vertrages gegenseitiges Einvernehmen (mutual consent) und die Fähigkeit, Verträge abschließen zu können (capacity to contract). Der Vertragsgegenstand muss rechtmäßig (legality of purpose) und es muss eine Gegenleistung (consideration) vereinbart worden sein. Darüber hinaus müssen die Formvorschriften eingehalten werden.

    UN-Kaufrecht

    Zu beachten sind beim Vertragsschluss außerdem die Regeln des UN-Kaufrechts. Da die Republik Kenia nicht Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG) ist, ist das Abkommen für das Land nicht in Kraft getreten. Eine CISG-Statustabelle ist auf der Webseite der United Nations Commission on International Trade Law abrufbar.

    Nichtsdestotrotz ist es möglich, dass auf einen Vertrag mit einem kenianischen Geschäftspartner das UN-Kaufrecht anwendbar ist. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Prüfung des anwendbaren Rechts ergibt, dass deutsches Recht gilt und das UN-Kaufrecht nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Weitere Informationen finden Sie auch in dem GTAI-Rechtsbericht Rechtliche Aspekte bei Verträgen mit Geschäftspartnern im Ausland sowie in der GTAI-Publikation Anwendbares Recht und UN-Kaufrecht.

    Gewährleistungsrecht

    Wird ein Vertrag nicht erfüllt wie vereinbart, ist das Gewährleistungsrecht gemäß Section 13 ff. Sale of Goods Act anzuwenden. Danach muss zunächst auf die vereinbarte Qualität der Ware (condition) geschaut werden, über die grundsätzlich beim Warenkauf keine stillschweigende Vereinbarung getroffen wird. Ausnahmen sind unter anderem, dass der Käufer dem Verkäufer den Grund für den Warenkauf mitteilt oder ausdrücklich eine bestimmte Qualität vereinbart wird. Außerdem muss eine Ware einer Beschreibung entsprechen, wenn sie aufgrund dieser Beschreibung gekauft wird.

    Sofern im Kaufvertrag eine bestimmte Qualität vereinbart wurde, kann der Käufer auf diese verzichten und vom Vertrag zurücktreten oder eine Garantieverletzung (breach of warranty) geltend machen und damit Schadensersatz verlangen. Ob ein Rücktrittsrecht oder Schadensersatz geltend gemacht werden kann, hängt nicht von der Wahl des Käufers ab, sondern richtet sich nach der Auslegung des Kaufvertrages. Als Schadensersatz gilt die Differenz zwischen der gelieferten Ware und der der Garantievereinbarung entsprechenden Ware.

    Unabhängig von der Vereinbarung der Qualität kann der Käufer bei der Lieferung von zu viel oder zu wenig Ware die Annahme der Ware verweigern. Akzeptiert er sie, muss er den Kaufpreis auf die erhaltene Ware zahlen. Für den Fall, dass der Käufer keine Ware erhält, kann er vom Verkäufer Schadensersatz verlangen. Ein Gericht kann außerdem die Erfüllung des Vertrages (specific performance) anordnen. In diesem Fall hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadensersatz.

    Vorschriften zur Verjährung von Ansprüchen befinden sich im Limitation of Actions Act. Vertragliche Ansprüche verjähren danach innerhalb von sechs Jahren.

    Höhere Gewalt

    Falls ein Vertrag aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen nicht erfüllt werden kann, sind möglicherweise die Regeln zur höheren Gewalt anwendbar. Im besten Fall enthält der Vertrag eine höhere Gewalt-Klausel, auch force majeure-Klausel genannt. Bei der Formulierung einer solchen Klausel kann man sich an der Musterklausel der Internationalen Handelskammer orientieren und diese in den Vertrag einbeziehen. Alternativ kann auch eine eigene Formulierung gewählt werden. Dabei sollte beachtet werden, dass die Klausel präzise, aber weder zu allgemein noch zu eng, formuliert wird. Auch die Umstände der Vertragsschließung, insbesondere die Branche, die Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die Sitten und Bräuche und die verhandelnden Parteien sollten berücksichtigt werden.

    Bei der Geltendmachung einer höhere Gewalt-Klausel muss nachgewiesen werden, dass eine Kausalität zwischen dem Ereignis höherer Gewalt und der Nichterfüllung besteht. Die Beeinträchtigungen durch das unvorhergesehene Ereignis müssen also unmittelbar zur Nichterfüllung des Vertrags führen. Außerdem muss die andere Partei, laut ICC-Musterklausel, von der Geltendmachung in Kenntnis gesetzt werden. Der Vertrag kann hierfür auch eine konkrete Frist vorsehen.

    Die Rechtsfolge sieht vor, dass beide Vertragsparteien von ihren vertraglichen Pflichten befreit sind. Die sich auf höhere Gewalt berufende Partei haftet nicht für Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Verzug. Ist die Beeinträchtigung nur vorübergehend, sind beide Parteien nach Wegfall des beeinträchtigenden Ereignisses wieder zur Leistung verpflichtet. Macht die Vertragserfüllung nach Wegfall der Beeinträchtigung keinen Sinn mehr, können beide Parteien innerhalb einer angemessenen Frist kündigen.

    Enthält ein Vertrag keine höhere Gewalt-Klausel, ist nach kenianischem Recht die aus dem Richterrecht entwickelte Doktrin der frustration of contract anwendbar. Um sich darauf berufen zu können, muss nach Vertragsschluss ein Ereignis eintreten, das nicht von den Vertragsparteien verursacht wurde und die Erfüllung des Vertrags unmöglich macht oder den Charakter des Vertrags grundlegend ändert. Das Ereignis darf bei Vertragsschluss weder bekannt noch vorhersehbar gewesen sein. Da die Doktrin von Gerichten sehr eng ausgelegt wird, genügt eine bloße Erschwerung der Erfüllung, zum Beispiel durch eine Verzögerung oder Verteuerung, in der Regel nicht.

    Rechtsfolge ist, dass beide Parteien von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit werden und der Vertrag aufgelöst wird. Bereits erfolgte Leistungen können zurückgefordert werden. Nicht vorgesehen ist es, dass der Vertrag nach Wegfall der Beeinträchtigung weiterbesteht und die Parteien wieder zur Leistung verpflichtet sind.

     

    Katrin Grünewald

    Von Katrin Grünewald | Bonn

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  • Das Vertriebsrecht ist in Kenia in keinem eigenen Gesetz geregelt. Auch andere Gesetze enthalten nur wenige Regelungen, sodass die Common Law Prinzipien anzuwenden sind. (Stand: 30.10.2025)

    Die Common Law Grundsätze sind im kenianischen Vertriebsrecht neben dem Equity Law anzuwenden. Das Equity Law besteht aus bestimmten Rechtsregeln und existiert eigenständig neben dem Common Law. Dem Equity Law steht der Gedanke der Gerechtigkeit zugrunde. Es soll dazu verhelfen, in Einzelfällen Gerechtigkeit herzustellen, wenn diese über das formalisierte Rechtssystem nicht hergestellt werden kann. Zur Auslegung des Vertriebsrechts werden auch Gerichtsentscheidungen, insbesondere der obersten kenianischen Gerichte, herangezogen.

    Nach den im Vertriebsrecht verankerten Regelungen in Kenia ist es möglich, einen Handelsvertretervertrag zu vereinbaren. Das kenianische Recht kennt verschiedene Arten von Handelsvertretern. Der General agent ist bevollmächtigt, für seinen Auftraggeber Geschäfte im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit zu schließen. Hingegen wird der Special agent für ein bestimmtes Geschäft beauftragt, das außerhalb der üblichen Geschäftstätigkeit liegt.

    Ein Handelsvertretervertrag muss nicht schriftlich geschlossen werden. Allerdings benötigt ein Handelsvertreter, der Dokumente signieren soll, eine Vollmachtsurkunde (Power of attorney). Bei der inhaltlichen Gestaltung eines solchen Vertrages sind die Grundsätze des Law of Contract Act sowie die Common Law Prinzipien und des Equity Law heranzuziehen. 

    Ein Handelsvertreter hat das Recht, eine angemessene Vergütung zu erhalten, sofern er sich bei der Ausübung seiner Aufgabe nicht fahrlässig verhalten oder gegen den Vertrag verstoßen hat. Die Höhe der Vergütung kann im Vertrag festgelegt werden. Ist dies nicht der Fall, kann ein Gericht über eine angemessene Vergütung entscheiden. Ein Handelsvertretervertrag wird durch einvernehmliche Vereinbarung, einseitigen Widerruf der Zustimmung zum Vertrag, Erfüllung des Vertrags, Tod oder Unzurechnungsfähigkeit einer Vertragspartei, Zeitablauf oder Vertragsverletzung beendet.

    Katrin Grünewald

    Von Katrin Grünewald | Bonn

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  • Ausländische Investoren dürfen in Kenia grundsätzlich in allen Bereichen investieren. Die Kenya Investment Authority unterstützt sie durch verschiedene Dienstleistungsangebote. (Stand: 23.10.2025)

    Rechtsgrundlage

    In Kenia gibt es kein reines Investitionsgesetz. Investitionen werden allerdings durch den Investment Promotion Act 2004 geregelt. Darüber hinaus sind der Foreign Investments Protection Act, der Export Processing Zones Act und der Special Economic Zones Act zu beachten.

    Weitere Informationen sind abrufbar auf der Webseite der kenianischen Investitionsbehörde Kenya Investment Authority (KenInvest).

    Die KenInvest bietet ausländischen Investoren ein sogenanntes One Stop Center, in dem die für Investoren relevanten Dienstleistungen unter einem Dach zusammengefasst wurden. Dadurch sollen die bürokratischen Schritte für Investoren erleichtert werden. Zu den dort angebotenen Dienstleistungen zählen:

    • Business Registration Service: berät und unterstützt Investoren bei der Gründung und Registrierung ihres Unternehmens;
    • Department of Immigration: unterstützt die Investoren bei der Beantragung der notwendigen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen;
    • Kenya Revenue Authority: berät und unterstützt die Investoren bei Steuerfragen;
    • National Environmental Management Authority: berät hinsichtlich Fragen zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und des Umweltmanagements;
    • Kenya Power: unterstützt Investoren bei Fragen bezüglich Stromanschlüssen;
    • County Government of Nairobi: erteilt Geschäftslizenzen und andere Genehmigungen für den Bezirk Nairobi;
    • Export Processing Zones Authority: berät Investoren hinsichtlich ihrer Tätigkeit in einer Export Processing Zone (weitere Informationen siehe unten).

    Neben dem One Stop Center vor Ort werden zahlreiche Dienstleistungen auch digital über das sogenannte Kenya Investment Single Window angeboten. Um die digital angebotenen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, muss man sich auf der Webseite von KenInvest registrieren.

    Investitionsbeschränkungen

    Ausländische Investoren dürfen grundsätzlich in allen Bereichen investieren. Lediglich bei den lokalen Beteiligungsrechten gibt es in einigen Bereichen Beschränkungen. So sind beispielsweise mindestens 25 Prozent der Anteile an börsennotierten Unternehmen kenianischen Investoren vorbehalten. Im Informations- und Kommunikationstechnologiesektor gilt eine Quote von 30 Prozent, im Versicherungssektor 25 Prozent und im Telekommunikationssektor 20 Prozent. Außerdem dürfen Ausländer in Kenia kein Grundstück erwerben. Sie dürfen lediglich Pachtverträge bis zu einer Höchstdauer von 99 Jahren abschließen.

    Investitionsanreize

    Ausländische Investoren können bei der KenInvest eine Investitionslizenz (investment certificate) beantragen. Voraussetzung sind Investitionen in Höhe von mindestens 100.000 US-Dollar und eine Erklärung darüber, inwiefern die potenziellen Investitionen für Kenia auf der Grundlage von Kriterien wie Beschäftigung, Qualifizierung, Technologietransfer, Devisengenerierung oder Steigerung der Steuereinnahmen von Nutzen sein werden. Die Investitionslizenz soll die Erteilung der für die Investition notwendigen Genehmigungen erleichtern.

    Weitere Investitionsanreize vergibt die kenianische Regierung in den Exportproduktionszonen (Export Processing Zones, EPZ). Dabei handelt es sich um Bereiche, in denen exportorientierte Investitionen in den Bereichen Produktion, Handel und Dienstleistungen gefördert werden. Investoren in diesen Zonen erhalten insbesondere Steuervorteile, beispielsweise eine Befreiung von der Registrierung zur Umsatzsteuer, eine Befreiung oder teilweise Befreiung von der Körperschaftsteuer und von der Quellensteuer auf Dividenden. Außerdem sind sie nicht verpflichtet, Stempelsteuer zu bezahlen und unterliegen keinen Miet- oder Pachtkontrollen. Weitere Informationen sind auf der Webseite der zuständigen Behörde Export Processing Zones Authority abrufbar.

    Erleichterungen werden darüber hinaus in den Special Economic Zones (SEZ) gewährt. Eine SEZ kann unter anderem ein Industriepark, ein Dienstleistungspark, eine Freihafenzone, eine Freihandelszone, ein Informations- und Kommunikationstechnologiepark, ein Wissenschafts- und Technologiepark, eine Landwirtschaftszone, eine Viehzuchtzone, eine Tourismus- und Erholungszone oder eine Kongress- und Konferenzeinrichtung sein. Zu den Investitionsanreizen, die in einer SEZ gewährt werden, gehören unter anderem die teilweise Befreiung von der Bezahlung der Stempelsteuer, die Garantie, für 20 Prozent der Arbeitnehmer Arbeitsgenehmigungen zu erhalten, eine Befreiung von der Beantragung bestimmter Lizenzen und Genehmigungen oder eine reduzierte Körperschaftsteuer. Die SEZ werden von der Special Economic Zones Authority (SEZA) verwaltet.

    Investitionsschutzabkommen

    Zwischen Deutschland und Kenia besteht ein Investitionsschutz- und -fördervertrag vom 3. Mai 1996. Er ist am 7. Dezember 2000 in Kraft getreten.

    Investitionsstreitigkeiten

    Kenia ist seit 1966 Vertragsstaat der Konvention zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (Convention on the Settlement of Investment Disputes; ICSID-Konvention) vom 18. März 1965, in Kraft getreten am 14. Oktober 1966, abrufbar auf der Webseite des International Centre for Settlement of Investment Disputes. Somit können Streitigkeiten zwischen deutschen Investoren und dem kenianischen Staat nach den Regelungen der ICSID-Konvention ausgetragen werden.

    Investitionsgarantien

    Bei einem Investitionsvorhaben in Kenia können außerdem die Investitionsgarantien des Bundes hilfreich sein. Durch diese können sich Unternehmen vor politisch bedingten Forderungsausfällen absichern. Weitere Informationen stehen auf der Webseite des AGA-Portals (AuslandsGeschäftsAbsicherung) der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung.

    Katrin Grünewald

    Von Katrin Grünewald | Bonn

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  • Ausländische Unternehmen können in Kenia eine 100-prozentige Tochtergesellschaft gründen. Sie können auch Zweigstellen gründen. (Stand: 23.10.2025)

    Rechtsgrundlage

    Rechtsgrundlage des Gesellschaftsrechts in Kenia ist der Companies Act, 2015. Durch diesen wurde das zuvor noch auf britischem Recht aus dem Jahre 1948 basierende Gesellschaftsrecht grundlegend überarbeitet. Zu beachten sind darüber hinaus der Registration of Business Names Act, der Micro and Small Enterprises Act (No. 55 of 2012) und die Companies (Beneficial Ownership Information) Regulation.

    Gesellschaftsformen

    Zu den Gesellschaftsformen des kenianischen Rechts zählen die Company limited by shares, die Company limited by guarantee und die Unlimited company. Alle drei Gesellschaftsformen können sowohl als Private company als auch als Public company gegründet werden. Darüber hinaus gibt es den Sole Proprietorship, vergleichbar in etwa mit dem deutschen Einzelhandelskaufmann, oder den Limited Liability Partnership. Ausländische Unternehmen können außerdem eine Zweigstelle gründen.

    Private company limited by shares

    Vergleichbar mit der deutschen GmbH ist die Private company limited by shares. Eine derartige Gesellschaft hat maximal 50 Gesellschafter. Die Gesellschafter sind verpflichtet, ein Memorandum of association und Articles of association zu beschließen. Letztere enthalten unter anderem Informationen bezüglich der Ziele der Gesellschaft sowie der Aufgaben der Geschäftsführer und anderer Angestellten. Außerdem ist ein Statement of nominal capital einzureichen, aus dem hervorgeht, wie hoch das nominale Stammkapital und die einzelnen Anteile sind. 

    Es gibt kein Mindestkapital für eine Private company limited by shares. Private companies, die ein Stammkapital von mehr als 5 Millionen kenianische Schilling haben, sind verpflichtet, einen Company secretary einzustellen, der durch das Kenya Institute of Certified Public Secretaries zertifiziert wurde. Diese dem deutschen Recht nicht bekannte Position kann durch eine natürliche oder juristische Person ausgeübt werden. Die Haftung der Gesellschafter einer Private company limited by shares ist auf die Höhe des Gesellschaftsvermögens beschränkt.

    Public company limited by shares

    Die Public company limited by shares entspricht in etwa einer deutschen Aktiengesellschaft. Eine Public company limited by shares ist dadurch gekennzeichnet, dass auf der Gründungsurkunde vermerkt ist, dass es sich eine Public company handelt und die Satzung den Gesellschaftern das Recht einräumt, ihre Anteile zu übertragen sowie der Öffentlichkeit nicht verbietet, Aktien und Schuldverschreibungen zu zeichnen. 

    Bei dieser Gesellschaftsform gibt es keine Grenzen hinsichtlich der Anzahl der Gesellschafter, allerdings ist ein Mindestkapital von 6.750.000 Kenia-Schilling erforderlich. Für die Gründung ist ein Memorandum of association und Articles of Association notwendig. Auch ein Statement of nominal capital muss beim Handelsregister eingereicht werden. Bei der Public company limited by shares ist die Haftung wie bei der Private company auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, allerdings ist die Public company stets verpflichtet, mindestens einen Company secretary zu beschäftigen.

    Zweigstelle

    Ausländische Unternehmen können in Kenia eine Zweigstelle ("branch office") gründen. Dafür müssen unter anderem eine beglaubigte Kopie des Gesellschaftsvertrags, eine beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde, eine Liste der Gesellschafter und Geschäftsführer, ein Nachweis über Grundstückseigentum in Kenia sowie die Unternehmensadressen im Gründungsland und in Kenia eingereicht werden. Zweigstellen müssen außerdem einen lokalen Vertreter (local representative) ernennen. Die Pflicht, dass mindestens 30 Prozent der Gesellschaftsanteile Kenianern gehören, wurde vor im Jahr 2023 wieder abgeschafft.

    Registrierung

    Alle Unternehmen können in Kenia elektronisch über die Webseite des Handelsregisters (Business Registration Service, BRS) gegründet werden. Sie sind im Anschluss an die Gründung im Companies Registry einzutragen.

    Weitere Informationen zur Gründung von Unternehmen sind abrufbar auf der Webseite der Kenya Investment Authority(KenInvest) sowie auf der Webseite des Companies Registry, das beim BRS geführt wird.

    Katrin Grünewald

    Von Katrin Grünewald | Bonn

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  • Alle Formen des kenianischen Insolvenzrechts sind im Insolvency Act geregelt. Insolvente oder in Zahlungsschwierigkeiten geratene Unternehmen können auch restrukturiert werden. (Stand: 30.10.2025)

    Das kenianische Insolvenzrecht ist im Insolvency Act No. 18 of 2015 geregelt. Durch dieses Gesetz wurden die vorher im Bankruptcy Act und im Companies Act geregelten unterschiedlichen Verfahren in einem Gesetz zusammengeführt. Es regelt die Insolvenzverfahren sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen. Auch Möglichkeiten zur Restrukturierung von insolventen oder in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Unternehmen sind vorgesehen.

    Zuständig für Insolvenzverfahren sind in Kenia die High Courts, ggfs. in der Division für Insolvenzrecht.

    Insolvenzverfahren

    Das Insolvenzverfahren für im Handelsregister eingetragene Unternehmen ist in Teil VI des Insolvency Act No. 18 of 2015 geregelt. Für diese Unternehmen gibt es verschiedene Verfahren.

    Die freiwillige Liquidation wird entweder durch die Gesellschafter (members‘ voluntary liquidation) oder durch die Gläubiger (creditors‘ voluntary liquidation) eingeleitet. Es werden einer oder mehrere Insolvenzverwalter (liquidator) ernannt. Der Insolvenzverwalter verfügt über das Vermögen der Gesellschaft und verteilt dieses unter den Gläubigern. Nach Abschluss der Liquidation erstellt der Insolvenzverwalter eine Vermögensübersicht, aus der hervorgeht, wie das Vermögen verteilt wurde. Im Anschluss wird eine Gesellschafterversammlung einberufen, die sowohl im kenianischen Gesetzblatt als auch in Zeitungen bekanntzumachen ist.

    Die Liquidation durch das zuständige Gericht (liquidation by court) ist beispielsweise anwendbar, wenn ein Unternehmen seine Schulden bei Fälligkeit nicht begleichen kann, das Unternehmen die Liquidation durch das Gericht beschließt, wenn zum Zeitpunkt, in dem ein Moratorium endet, die Anzahl der Gesellschafter unter das Mindestniveau fällt oder der Generalstaatsanwalt einen Antrag stellt. Mit der Antragstellung können andere bereits laufende Gerichtsverfahren auf Antrag ausgesetzt werden und die Gesellschaft verliert die Verfügungsgewalt über ihr Vermögen. Letztere übernimmt der Insolvenzverwalter (official receiver), der das Vermögen der Gesellschaft verwertet und an die Gläubiger verteilt. Nach Abschluss der Vermögensverwertung beruft der Insolvenzverwalter eine letzte Gläubigerversammlung ein, auf der das Liquidationsverfahren beendet wird.

    Restrukturierungsverfahren

    Als Alternative zur Liquidation können Unternehmen in Kenia eine Art Restrukturierungsverfahren (administration) durchlaufen. Das Verfahren beginnt mit einem administration order, mit dessen Erlass ein Moratorium in Kraft tritt. Sicherheiten dürfen danach nur noch mit Zustimmung des Verwalters (administrator) oder des Gerichts durchgesetzt werden. Außerdem kann ein Antrag auf Liquidation gestellt werden, bereits anhängige Anträge werden ausgesetzt.

    Der Verwalter wird durch das zuständige Gericht, den Inhaber eines floating charge (ein im englischen Rechtssystem existierendes Sicherungsmittel für eine Forderung) oder das betroffene Unternehmen bzw. seine Geschäftsführer ernannt. Er übernimmt die Führung der Gesellschaft und entwickelt einen Rettungsplan. Ziel des Restrukturierungsverfahrens ist es, das Unternehmen zu erhalten und eine bessere Lösung für die Gläubiger zu erreichen als bei einem Liquidationsverfahren.

    Rechte von ausländischen Gläubigern

    In Kenia werden Insolvenzverfahren beim Office of the Official Receiver in Insolvency beim kenianischen Handelsregister geführt. Ausländische Gläubiger haben in kenianischen Insolvenzverfahren die gleichen Rechte wie kenianische Gläubiger. Sie können ihre Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anmelden. In Kenia werden Forderungen vor Ablauf einer festgelegten Frist beim Verwalter für die Insolvenzmasse (bankruptcy trustee) zusammen mit ausreichend Beweisen für die Forderung eingereicht. Die Frist wird vom bankruptcy trustee festgelegt und den Gläubigern entweder mitgeteilt oder in einer Zeitung veröffentlicht, die am Geschäftssitz des Gläubigers verbreitet ist.

    Gegen Entscheidungen des bankruptcy trustee können Rechtsmittel beim High Court eingelegt werden.

    Informationen über Insolvenzen von kenianischen Unternehmen werden darüber hinaus im kenianischen Gesetzblatt veröffentlicht. Sowohl die Verfahrenseröffnung als auch die Termine für die Gläubigerversammlungen sind darin bekanntzugeben.

    Weitere Informationen zu kenianischen Insolvenzverfahren stehen auf der Webseite des Handelsregisters (Business Registration Service, BRS) zur Verfügung.

    Katrin Grünewald

    Von Katrin Grünewald | Bonn

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  • In Kenia sind gewerbliche Schutzrechte vor allem über die nationalen Gesetze zu erlangen. Außerdem ist Kenia Mitglied der ARIPO, sodass Patente auch dort angemeldet werden können. (Stand: 30.10.2025)

    Der gewerbliche Rechtsschutz ist in Kenia im Industrial Property Act, im Trade Marks Act und im Copyright Act geregelt. Gewerbliche Schutzrechte können beim Kenya Industrial Property Institute (KIPI) angemeldet werden. Auf der Webseite befinden sich unter anderem Informationen zu den anfallenden Kosten. Zudem besteht die Möglichkeit, die benötigten Anmeldeformulare herunterzuladen.

    Patentrecht

    Nach dem Industrial Property Act können Patente in Kenia registriert werden, wenn eine Erfindung neu ist, eine schöpferische Leistung erbracht wurde und die Erfindung gewerblich anwendbar ist. Nicht patentierbar sind bestimmte Pflanzensorten und Erfindungen, die gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten, die öffentliche Gesundheit und Sicherheit, die Grundsätze der Menschlichkeit oder den Umweltschutz verstoßen. Ein Patent kann nur durch den Erfinder angemeldet werden. Bei zwei Erfindern können sie nur gemeinsam ein Patent anmelden. Das Patent ist ab dem Zeitpunkt der Anmeldung 20 Jahre gültig. Damit es gültig bleibt, muss eine jährliche Gebühr entrichtet werden.

    Markenrecht

    Gemäß dem Trade Marks Act sind in Kenia Marken eintragungsfähig, wenn es sich um ein Erscheinungsbild, einen Slogan, ein Gerät, eine Handelsmarke, eine Überschrift, ein Etikett, ein Kennzeichen, einen Namen, eine Unterschrift, ein Wort, einen Buchstaben, eine Ziffer oder eine Kombination der genannten Merkmale handelt und diese unterscheidungskräftig sind. Eine Marke ist nicht eintragungsfähig, wenn sie gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstößt oder mit einer anderen Marke verwechselt werden könnte. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre und kann um jeweils 10 Jahre verlängert werden.

    Weitere Informationen

    Kenia ist außerdem Mitglied der Afrikanischen regionalen Organisation für geistiges Eigentum (African Regional Intellectual Property Organization, ARIPO) und hat das Harare Protocol on Patents and Industrial Designs unterzeichnet. In diesen Bereichen können sich Unternehmen an die ARIPO wenden und beispielsweise Patente anmelden. 

    Weitere Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz in Kenia sind abrufbar auf der Webseite der World Intellectual Property Organization (WIPO).

    Katrin Grünewald

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  • Nachstehend finden Sie einen Überblick über das kenianische Steuerrecht. Zwischen Deutschland und Kenia gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen. (Stand: 30.10.2025)

    Körperschaftsteuer

    Rechtsgrundlage der Körperschaftsteuer ist der Income Tax Act in seiner aktuellen Fassung. Der allgemeine Körperschaftsteuersatz beträgt zurzeit 30 Prozent. Seit Januar 2024 zahlen in Kenia nicht ansässige Unternehmen auch einen Körperschaftsteuersatz von 30 Prozent. Für die Steuerjahre vor 2024 gilt ein erhöhter Steuersatz von 37,5 Prozent. Steuererleichterungen gibt es insbesondere in den sogenannten Export processing zones, wo Unternehmen in den ersten zehn Jahren von der Körperschaftsteuer befreit sind und in den darauffolgenden zehn Jahren 25 Prozent zahlen. Auch in den Special economic zones gilt eine reduzierte Körperschaftsteuer, und zwar in Höhe von zehn Prozent für die ersten zehn Jahre und dann in Höhe von 15 Prozent für die nächsten zehn Jahre.

    Einkommensteuer

    Einkommensteuer wird in Kenia, unabhängig von der Ansässigkeit einer Person, auf vor Ort erzieltes Einkommen erhoben. Wer allerdings in Kenia ansässig ist, zahlt auf sein weltweit erwirtschaftetes Einkommen Steuern.

    Je nach Einkommen sind die Einkommensteuersätze ab 1. Juli 2023 wie folgt gestaffelt:

    Jahreseinkommen (in Kenia-Schilling)Monatliches Einkommen (in Kenia-Schilling)Steuersatz (in Prozent)
    Auf die ersten 288.000Auf die ersten 24.00010
    Auf die nächsten 100.000Auf die nächsten 8.33325
    Auf die nächsten 5.612.000Auf die nächsten 467.66730
    Auf die nächsten 3.600.000Auf die nächsten 300.00032,5
    Auf Einkommen ab 9.600.000Auf Einkommen ab 800.00035

    Umsatzsteuer

    Rechtsgrundlage der Umsatzsteuer ist in Kenia der Value Added Tax Act in seiner aktuellen Fassung. Der reguläre Umsatzsteuersatz beträgt 16 Prozent. Auf bestimmte Waren und Dienstleistungen fällt ein reduzierter Steuersatz in Höhe von 0 Prozent an. Hierzu gehören beispielsweise bestimmte Lebensmittel des täglichen Bedarfs, Exportgüter oder Waren und Dienstleistungen in Export processing zones. Andere Waren und Dienstleistungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, medizinische Leistungen und Dienstleistungen im Bereich des Tourismus. Die vollständigen Listen sind einsehbar in der First Schedule und der Second Schedule des Value Added Tax Act.

    Unternehmen sind in Kenia immer dann verpflichtet, sich zur Umsatzsteuer zu registrieren, wenn sie innerhalb eines Jahres einen Umsatz von mehr als 5 Millionen kenianische Schilling machen. Zuständig für die Registrierung ist die kenianische Finanzbehörde (Kenya Revenue Authority, KRA).

    Für ausländische Dienstleister, die in Kenia keine Niederlassung haben und eine Dienstleistung an ein kenianisches Unternehmen erbringen, gilt ein Reverse-Charge-Verfahren. Die importierte Dienstleistung gilt steuerrechtlich als Dienstleistung des kenianischen Empfängers an sich selber. Der kenianische Dienstleistungsempfänger ist daher verpflichtet, die Umsatzsteuer an die Finanzbehörde abzuführen.

    Steuernummer

    Wer in Kenia verpflichtet ist, Steuern zu zahlen, benötigt eine sogenannte Personal Identification Number (PIN). Die Nummern werden von der kenianischen Finanzbehörde KRA ausgegeben. Steuererklärungen werden in Kenia regelmäßig elektronisch über das System iTax eingereicht.

    Doppelbesteuerungsabkommen

    Zwischen Deutschland und Kenia besteht seit dem 17. Mai 1977 ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, welches am 17. Juli 1980 in Kraft getreten ist.

    Weitere Informationen zum kenianischen Steuerrecht sind auf der Webseite der Finanzbehörde Kenya Revenue Authority (KRA) zu finden.

     

     

    Katrin Grünewald

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  • Das kenianische Arbeitsrecht ist größtenteils gesetzlich geregelt. Teilweise greifen das Common Law oder Verordnungen, die das Gesetz konkretisieren. (Stand: 30.10.2025)

    Gesetzliche Grundlagen des Arbeitsrechts in Kenia sind insbesondere der Employment Act und der Occupational Safety and Health Act.

    Arbeitsvertrag

    Gemäß dem Employment Act kann ein Arbeitsvertrag in Kenia mündlich oder schriftlich geschlossen werden. In der Praxis ist es jedoch ratsam, stets einen schriftlichen Vertrag zu schließen, auf den im Streitfall zurückgegriffen werden kann.

    Wenn die vereinbarte Dauer des Arbeitsvertrages allerdings einen Zeitraum von drei Monaten überschreitet, muss der Vertrag schriftlich geschlossen werden. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag sollte Angaben zum Namen, Alter, Geschlecht und der Adresse des Arbeitnehmers, zum Namen des Arbeitgebers, zur Stellenbeschreibung, zum Arbeitsbeginn, zur Dauer des Arbeitsverhältnisses, zum Arbeitsort, zu den Arbeitsstunden sowie zum Gehalt und den Zahlungsbedingungen machen.

    Arbeitsbedingungen

    Die Arbeitsbedingungen sind vor allem in Sec. 26 ff. Employment Act geregelt. Danach beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 52 Stunden verteilt auf sechs Tage. Bei Nachtarbeit hingegen beträgt die wöchentliche Arbeitszeit maximal 60 Stunden. Die wöchentliche Ruhezeit beträgt einen Tag pro Woche. Der Ruhetag kann im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber verschoben werden, sofern der Arbeitnehmer älter als 16 Jahre ist.

    Überstunden sind grundsätzlich zulässig. Sie werden mit dem 1,5-fachen des regulären Stundenlohns vergütet. Werden die Überstunden an einem Ruhetag oder Feiertag geleistet, werden sie mit dem 2-fachen des regulären Stundenlohns vergütet. Die Arbeitszeit inklusive der Überstunden darf innerhalb von zwei Wochen 116 Stunden nicht überschreiten. Für Nachtarbeitende gilt ein Höchstwert von 144 Stunden.

    Bezahlter Urlaub ist in Höhe von 21 Tagen pro Jahr zu gewähren. Der Urlaubsanspruch entsteht erst, nachdem ein Arbeitnehmer 12 aufeinanderfolgende Monate für den Arbeitgeber tätig war. Wird das Arbeitsverhältnis vorher beendet, besteht der Urlaubsanspruch in Höhe von einem Zwölftel pro beschäftigtem Monat, sofern das Arbeitsverhältnis mindestens zwei Monate bestand.

    Vertragsbeendigung

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen kenianischen Arbeitsvertrag zu beenden. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer können die Beendigung einvernehmlich vereinbaren. Der Arbeitsvertrag kann automatisch enden, beispielsweise mit Ablauf einer vereinbarten Laufzeit oder nach Erfüllung einer bestimmten Aufgabe. Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis einseitig beenden und teilt dies dem Arbeitgeber mit. Auch der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis beenden. Er hat dann eine gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist einzuhalten oder muss dem Arbeitnehmer eine Entschädigung zahlen. Darüber hinaus kann ein Arbeitsverhältnis aufgrund von betrieblichen Veränderungen beendet werden.

    Bei der Beendigung eines kenianischen Arbeitsvertrages ist es wichtig, bestimmte gesetzliche Pflichten einzuhalten. Viele Arbeitsverträge erfordern eine Mitteilung der kündigenden Partei an die andere Partei über ihre Kündigungsabsicht. Die Dauer dieser Frist richtet sich nach der Art der Bezahlung. So kann ein Arbeitsvertrag mit einer vereinbarten täglichen Lohnzahlung von beiden Parteien bis zum Ende eines Arbeitstages gekündigt werden. Eine Mitteilung über die Kündigungsabsicht ist hierbei nicht erforderlich. Sieht ein Arbeitsvertrag eine periodische Lohnzahlung von weniger als einem Monat vor, kann der Vertrag von beiden Parteien zum Ende einer jeweiligen Zahlungsperiode gekündigt werden. Ein Arbeitsvertrag mit monatlicher Lohnzahlung kann zum Ende der nächsten 28 Tage, die auf eine Lohnzahlung folgen, von beiden Parteien beendet werden. Die beiden letzteren Zahlungsarten erfordern eine rechtzeitige Kündigungsmitteilung.

    Ein Arbeitsvertrag mit monatlicher Lohnzahlung kann auch ohne vorherige Kündigungsmitteilung beendet werden, wenn die kündigende Partei die andere Partei in Höhe des Lohnes, den der Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist erhalten hätte, entschädigt.

    Der Arbeitgeber kann auf die Einhaltung der Kündigungsfrist verzichten. Er ist dann aber verpflichtet, den Arbeitnehmer in Höhe des Lohnes, das dieser während der Kündigungsfrist erhalten hätte, zu entschädigen.

    Mindestlohn

    In Kenia gilt ein Mindestlohn. Die Höhe variiert je nach Stadt, Branche und Art der Tätigkeit. Er liegt zwischen 8.596,49 Kenia-Schilling und 36.360,92 Kenia-Schilling bei einer monatlichen Lohnzahlung.
     

    Hinweis: Weitere Informationen zum Arbeitsrecht in Kenia (unter anderem: Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, Vertragsbeendigung) sind abrufbar im GTAI-Bericht Arbeitsmarkt Kenia.

    03.07.2024 Arbeitsmarkt | Kenia
    Mangel an Fachkräften erschwert Personalsuche in Kenia

    Kenia weist im afrikanischen Vergleich einen gut entwickelten Arbeitsmarkt vor. Deutsche Firmen finden hier in der Regel gute Arbeitskräfte, buhlen jedoch mit anderen Unternehmen.

    Katrin Grünewald

    Von Katrin Grünewald | Bonn

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  • Bei einer Entsendung nach Kenia sind verschiedene rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Dazu gehören das Arbeitsrecht, die Einreise, die Steuern und die Sozialversicherung. (Stand: 30.10.2025)

    Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich Entsendungen an.

    Arbeitsrecht/Entsendevertrag

    In der Regel bleibt bei kurzfristigen Aufenthalten von bis zu drei Monaten das deutsche Arbeitsverhältnis unverändert bestehen. Bei längerfristigen Auslandseinsätzen sind möglicherweise Änderungen im Arbeitsverhältnis notwendig. Häufig wird in solchen Fällen eine Ergänzungsvereinbarung, ein sogenannter Entsendevertrag, geschlossen. In einem Entsendevertrag kann unter anderem geregelt werden, dass das deutsche Recht weiterhin anwendbar bleibt, wer welche Kosten der Entsendung trägt sowie welche Zulagen gewährt werden. Auch ein Rückrufrecht des Arbeitsgebers sowie ein Rückkehrrecht des Arbeitnehmers kann in einem Entsendevertrag festgehalten werden.

    Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen

    Seit Anfang 2024 benötigen deutsche Staatsangehörige für die Einreise nach Kenia kein Visum mehr. Sie müssen stattdessen eine sogenannte Electronic Travel Authorization (eTA) beantragen. Die Beantragung erfolgt online. Sie kann frühestens drei Monate vor Abreise und muss mindestens 72 Stunden vor Abreise vorgenommen werden.

    Je nach Aufenthaltsgrund und -dauer wird zusätzlich eine Arbeitsgenehmigung benötigt.  In Kenia sind die verschiedenen Arbeits- bzw. Aufenthaltsgenehmigungen in unterschiedliche Klassen von A bis M eingeteilt. Klasse D wird beispielsweise für die Aufnahme einer Angestelltentätigkeit erteilt, Klasse G hingegen für die Tätigkeit von Investoren.

    Einreisebestimmungen können sich, auch aufgrund aktueller Ereignisse, kurzfristig ändern oder eingeschränkt werden. Aktuelle Informationen zur Einreise nach Kenia sind auf der Webseite des Auswärtigen Amtes abrufbar. Dort finden sich auch die derzeit geltenden Reise- und Sicherheitshinweise.

    Weitere Informationen zur Einreise nach Kenia erhalten Sie beim Directorate of Immigration Services.

    Sozialversicherungsrecht

    Im Bereich des Sozialversicherungsrechts kann es, insbesondere da es kein Sozialversicherungsabkommen zwischen Kenia und Deutschland gibt, zu Doppelversicherungen kommen. Denn im Sozialversicherungsrecht gilt grundsätzlich das Territorialitätsprinzip. Das bedeutet, dass das Sozialversicherungsrecht des Landes anwendbar ist, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Gleichzeitig kann in vielen Fällen das deutsche Sozialversicherungsrecht weiterhin anwendbar sein. Das gilt insbesondere dann, wenn eine Ausstrahlung im Sinne des § 4 SGV IV vorliegt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA).

    Für Tätigkeiten, die in Kenia ausgeübt werden, fallen verschiedene Sozialversicherungsbeiträge an. Das sind der National Social Security Fund, für den 12 Prozent des rentenfähigen Einkommens anfallen und der Affordable Housing Levy, in den 3 Prozent des Bruttoeinkommens eingezahlt werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils die Hälfte des Beitrags. Außerdem sind 2,75 Prozent des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber einzubehalten und in den Social Health Insurance Fund abzuführen.

    Steuerrecht

    Zwischen Kenia und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

    Gemäß Art. 15 DBA gilt die sogenannte 183-Tage Regelung. Danach kann das Einkommen von nach Kenia entsandten Arbeitnehmern weiter in Deutschland versteuert werden, sofern sich der entsandte Arbeitnehmer nicht mehr als 183 Tage während eines Kalenderjahres in Kenia aufhält und die Vergütung weiterhin vom deutschen Arbeitgeber und keiner Betriebsstätte in Kenia gezahlt wird. Sollten diese Voraussetzungen nicht vorliegen, liegt das Besteuerungsrecht für das während der Entsendung erwirtschaftete Einkommen bei Kenia.

    Darüber hinaus sollten Arbeitgeber, die einen Arbeitnehmer nach Kenia entsenden, im Blick haben, wann sie durch die Tätigkeit ihres Mitarbeitenden vor Ort eine Betriebsstätte gründen. Die Betriebsstätte ist in Art. 5 DBA definiert. Dazu gehören ein Ort der Leitung, eine Zweigniederlassung, eine Geschäftsstelle, eine Fabrikationsstätte, eine Werkstätte, ein Bergwerk, eine Ölquelle, ein Steinbruch oder eine andere Stätte der Ausbeutung von Bodenschätzen, eine Farm, eine Plantage oder ein anderer Ort land-, forst- sowie plantagenwirtschaftlicher Tätigkeit. Auch eine feste Geschäftseinrichtung kann eine Betriebsstätte darstellen. Eine Bauausführung oder Montage gilt nur dann als Betriebsstätte, wenn sie eine Dauer von sechs Monaten überschreitet. 

    Katrin Grünewald

    Von Katrin Grünewald | Bonn

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  • Die kenianische Regierung hat mehrere nationale Gesetze zum Schutz der Umwelt erlassen. Auch internationalen Vereinbarungen hat sie sich angeschlossen. (Stand: 30.10.2025)

    Verfassungsrecht und spezielles Gericht

    Allen Umweltschutzgesetzen zugrunde liegt die kenianische Verfassung. Art. 10 der Verfassung definiert die nachhaltige Entwicklung als nationalen Wert und Grundsatz der Staatsführung. Die kenianische Regierung ist beim Erlass von Gesetzen grundsätzlich verpflichtet, sich an den dort definierten Werten und Grundsätzen zu orientieren. Darüber hinaus garantiert Art. 42 der Verfassung eine saubere und gesunde Umwelt und sieht vor, dass die Umwelt für künftige Generationen geschützt wird. Gemäß Art. 70 kann dieses Recht vor einem Gericht geltend gemacht werden. Die Regierung ist gemäß Art. 69 der Verfassung außerdem verpflichtet, natürliche Ressourcen nachhaltig zu nutzen und zu verwalten und soll sicherstellen, dass die Vorteile daraus gerecht verteilt werden.

    Gemäß Art. 162 der Verfassung wurde mit dem Environmental and Land Court ein spezielles Gericht etabliert, das sich mit Umweltschutzangelegenheiten befasst. Das Gericht hat den Status eines High Court, also des dritthöchsten Gerichts der kenianischen Rechtsprechung. Es ist zuständig sowohl originär als auch für Rechtsmittel für Streitigkeiten in Bezug auf die Umweltschutzplanung, Fragen des Klimawandels oder zu Land- und Landnutzungsrechten.

    Umweltschutzrecht

    Neben der Verfassung sind noch einige weitere Gesetze im Bereich des Umweltschutzrechts zu beachten. Der Environment and Management Co-ordination Act wurde im Jahr 1999 erlassen und ist das kenianische Rahmengesetz im Bereich Umweltschutz. Es legt allgemeine Grundsätze fest, schafft Verwaltungsorgane, legt Umweltqualitätsnormen fest und überprüft, setzt durch und bestraft Umweltverstöße.

    Durch den Environment and Management Co-ordination Act wurde auch die nationale Umweltbehörde National Environmental Management Authority (NEMA) gegründet. Ihre Aufgabe ist es, umweltrelevante Angelegenheiten zu überwachen und umweltpolitische Maßnahmen umzusetzen.

    Nachhaltigkeit

    Ziel des Climate Change Act 2016 ist es, einen Rechtsrahmen für verstärkte Reaktionen auf den Klimawandel zu schaffen sowie Mechanismen und Maßnahmen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel bereitzustellen. Der Climate Change Act 2016 gibt der kenianischen Regierung eine Rechtsgrundlage für ihre Klimaschutzaktivitäten, die im Nationalen Aktionsplan für Klimawandel genauer definiert sind. Außerdem wurde dadurch der National Climate Change Council und der Climate Fund gegründet. Letzterer soll vor allem finanzielle Mittel für konkrete Klimaschutzmaßnahmen beschaffen.

    Außerdem soll der Energy Act 2019 dazu führen, dass erneuerbare Energien gefördert werden. Dazu soll unter anderem die Forschung im Bereich der erneuerbaren Energien koordiniert, die Nutzung schnellwachsender Bäume zur Energieerzeugung gefördert oder kommerzielle, stadtnahe Waldflächen eingerichtet werden. Darüber hinaus sollen Abfälle für die Energieerzeugung genutzt, umweltverträgliche Mechanismen, wie beispielsweise der Handel mit Emissionszertifikaten, entwickelt und Strom über das nationale Netz direkt an den Verbraucher verkauft werden.

    Internationale Konventionen

    Neben den nationalen Gesetzen hat Kenia im Bereich des Umweltschutzrechts auch einige internationale Konventionen ratifiziert. Dazu gehören unter anderem die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC). Auch das Übereinkommen von Paris hat die kenianische Regierung unterzeichnet, wonach sie sich verpflichtet, Maßnahmen zur Bekämpfung der globalen Erwärmung zu ergreifen.

    Katrin Grünewald

    Von Katrin Grünewald | Bonn

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  • Schiedsurteile können in Kenia über internationales Recht anerkannt und vollstreckt werden. Gerichtsentscheidungen sind lediglich über die Regeln des Common Law vollstreckbar. (Stand: 30.10.2025)

    Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Rechtspraxis dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich der Rechtsverfolgung an.

    Anerkennung und Vollstreckung

    Ein bilaterales Abkommen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen existiert zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kenia nicht. Die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen erfolgt daher nach nationalem Recht. 

    Gemäß dem Foreign Judgments (Reciprocal Enforcement) Act können zwar ausländische Urteile anerkannt und vollstreckt werden, allerdings gehört Deutschland nicht zu den Ländern, deren Urteile durch den zuständigen Minister für vollstreckbar erklärt wurden. Deutsche Urteile können nach diesem Gesetz nicht anerkannt und vollstreckt werden.

    Urteile können darüber hinaus nach den Prinzipien des Common Law anerkannt und vollstreckt werden. Danach muss ein ausländisches Urteil insbesondere rechtskräftig sein und nicht im Widerspruch zu früheren Urteilen stehen. Außerdem muss das ausländische Gericht sowohl für die Rechtssache als auch für den Beklagten zuständig gewesen sein. Der Beklagte muss über das Gerichtsverfahren informiert worden sein und das ausländische Urteil darf nicht gegen die kenianische öffentliche Ordnung verstoßen. Ein ausländisches Urteil kann nur innerhalb von sechs Jahren ab Urteilsdatum des letzten Urteils anerkannt und vollstreckt werden.

    Gerichtssystem

    Das Gerichtssystem Kenias ist unter anderem geregelt in Section 162 der kenianischen Verfassung. Danach ist der Supreme Court das höchste Gericht. Der Supreme Court entscheidet über die Anwendbarkeit und Auslegung der Verfassung sowie über Streitigkeiten im Rahmen von Präsidentschaftswahlen. Der Court of Appeal ist zuständig für Berufungen gegen Urteile der unteren Gerichte. Die High Courts sind grundsätzlich zuständig für alle Streitigkeiten, die nicht den anderen Gerichten zugewiesen sind. Über zivilrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 20 Millionen kenianische Schilling entscheiden jedoch regelmäßig die Magistrate Courts. Daneben gibt es verschiedene spezialisierte Gerichte, beispielsweise das Competition Tribunal, das Industrial Property Tribunal oder das Micro and Small Enterprises Tribunal.

    Schiedsgerichtsbarkeit

    Das New Yorker Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ist für Kenia am 11. Mai 1989 in Kraft getreten. Es gilt jedoch mit der Einschränkung, dass es nur auf Schiedssprüche anwendbar ist, die in einem anderen Vertragsstaat ergangen sind. Informationen zum Übereinkommen finden sich auf der Webseite der United Nations Commission on International Trade Law (dort ist außerdem eine Statustabelle abrufbar). Nach diesem Abkommen können ausländische Schiedsurteile in Kenia anerkannt und vollstreckt werden, sofern sie in einem Vertragsstaat des New Yorker Übereinkommens ergangen sind.

    Anwälte vor Ort

    Auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Nairobi steht eine Liste von im Land tätigen Anwälten und Organisationen zur Hilfe bei Rechtsstreitigkeiten zum Abruf bereit.

    Katrin Grünewald

    Von Katrin Grünewald | Bonn

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  • Über den Länderbericht Recht kompakt Kenia hinaus finden Sie unter nachfolgenden Links weitere Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten. (Stand: 28.10.2025)

    Im Folgenden finden Sie Kontakte und weitere Informationen zu rechtlichen Fragestellungen in Kenia.

    Weitere Länderberichte aus der Reihe Recht kompakt sind online abrufbar

    Katrin Grünewald

    Von Katrin Grünewald | Bonn

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