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Argentinien: Investitionsrecht

Ausländische Investoren haben Zugang zu fast allen Geschäftsbereichen.

Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch | Berlin, Bonn

Die argentinische Verfassung garantiert ausländischen Investoren die gleichen Rechte wie einheimischen Investoren. Gesetzliche Regelungen in Bezug auf ausländische Investitionen in Argentinien finden sich im Auslandsinvestitionsgesetz (Ley de Inversiones Extranjeras, Gesetz Nr. 21.382 vom 13. Aug. 1976). Das argentinische Auslandsinvestitionsgesetz wurde durch das Dekret 1853/93 geändert, ebenso wie andere wichtige Änderungen, um das Interesse ausländischer Investoren an Argentinien zu wecken.

Im Allgemeinen benötigen ausländische Investoren keine besonderen Genehmigungen. Beschränkungen für ausländische Investoren existieren unter anderem nur dann, wenn sie Grundstücke in Grenz- und Sicherheitsgebieten erwerben möchten oder die Mehrheitsanteile eines Unternehmen halten, das ein Grundstück in einem dieser Gebiete besitzt.

Weitere Beschränkungen finden sich im Gesetz über ländliche Grundstücke (Ley de Tierras Rurales - LTR, Gesetz Nr. 26.737 vom 22. Dez. 2011). Ländliche Grundstücke sind alle Grundstücke, die sich außerhalb eines städtischen Netzes befinden. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass ausländische natürliche oder juristische Personen nicht mehr als 15 Prozent der gesamten ländlichen Region in Argentinien besitzen dürfen. Ferner dürfen natürliche oder juristische Personen der gleichen Nationalität nicht mehr als 30 Prozent der eben angeführten 15 Prozent besitzen.

Das Gesetz über ländliche Grundstücke in Argentinien wurde durch das Dekret 729 vom 3. November 2022 geändert, um einen interministeriellen Rat (Consejo Interministerial de Tierras Rurales) zu schaffen. Dieser Rat setzt sich aus verschiedenen Ministerien und dem Nationalen Institut für familiäre, bäuerliche und indigene Landwirtschaft (Instituto Nacional de la Agricultura Familial, Campesina e Indígena) zusammen. Unter anderem ist der Rat für die Neugestaltung der argentinischen Landwirtschaftspolitik zuständig. Die erworbenen Rechte sind jedoch gesetzlich geschützt (Art. 17 LTR).

Weiterhin ist der Rundfunk einer der wenigen Geschäftsbereiche in Argentinien, der für ausländische Investoren beschränkt ist. Etwaige gesetzliche Regelungen hierzu lassen sich im Gesetz zur Erhaltung von Kulturgütern und des kulturellen Erbes (Ley de Preservación de Bienes y Patrimonios Culturales, Gesetz Nr. 25.750 vom 04. Jul. 2003) finden.

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