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Recht kompakt | Argentinien | Rechtsquellen

Argentinien: Rechtsquellen

Argentinien ist als föderale Republik mit einem demokratischen politischen System organisiert.

Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch | Berlin, Bonn

Die Argentinische Republik ist unterteilt in 23 Provinzen und einen Bundesdistrikt (die Hauptstadt Buenos Aires). Die argentinische Verfassung ist 1853 verabschiedet und zuletzt 1994 geändert worden. Staatsoberhaupt ist der Präsident. Der Präsident wird in direkter Wahl gewählt und kann maximal zwei aufeinanderfolgende vierjährige Amtszeiten absolvieren. Der argentinische Kongress besteht aus dem Senat und dem Repräsentantenhaus. Die argentinische Verfassung ermächtigt den argentinischen Kongress zum Erlass von Bundesgesetzen. Zudem hat jede Provinz ihre eigene Verfassung, hält Wahlen für den Gouverneur und die Abgeordneten ab und ernennt Richter für ihre Provinzgerichte.

Das argentinische Rechtssystem ist Teil des kontinentaleuropäischen Rechtskreises.

Argentinien ist Mitglied verschiedener internationaler Organisationen, wie etwa der Vereinten Nationen (UN), der Welthandelsorganisation (WTO), der Weltbank, dem internationalen Währungsfonds (IWF) und der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO). Zudem ist Argentinien eines der Gründungsmitglieder des Mercosur (Gemeinsamer Markt Südamerikas).

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