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Ein Unternehmer kann bundesweit geltenden Regelungen sowie den Regelungen des jeweiligen Bundesstaats unterworfen sein.
01.12.2020
Von Jan Sebisch, Corinna Päffgen
Brasilien ist eine föderalistisch aufgebaute Republik und besteht aus 26 Bundesstaaten, einem Bundesbezirk und über 5.500 Gemeinden. Ein Unternehmer kann daher sowohl bundesweit geltenden Regelungen als auch solchen des jeweiligen Bundesstaats unterworfen sein. Dazu kommen Bestimmungen der jeweiligen Gemeinde. Das brasilianische Rechtssystem gilt als ein Mischsystem mit Einflüssen aus dem französischem Code Civil und dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch.
Brasilien ist Mitglied verschiedener internationaler Organisationen, wie etwa der Vereinten Nationen (UN), der Weltbank, dem internationalen Währungsfonds (IWF) und der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO). Zudem war Brasilien eines der Gründungsmitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) und ist Mitglied des Mercosul (Gemeinsamer Markt Südamerikas).