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Recht
Recht kompakt | Dänemark | Rechtsquellen
Dänemark ist eine parlamentarisch-demokratische Republik und Mitgliedstaat der Europäischen Union. Wichtigste Rechtsquelle ist das geschriebene Recht.
03.11.2020
Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf | Bonn
Dänemark ist unterteilt in Amtsbezirke und Kommunen. Kopenhagen und Frederiksberg haben einen Sonderstatus. Auch Grönland und Färöer gehören zum Dänischen Königreich, haben aber einen autonomen Status sowie eine eigene Regierung.
Die Königin als Staatsoberhaupt nimmt nur repräsentative Funktionen wahr. Das dänische Parlament, das Folketing, besteht aus 179 Abgeordneten, die alle vier Jahre gewählt werden; Grönland und Färöer sind mit jeweils zwei Sitzen vertreten. Das Folketing wird von dem Ministerpräsidenten beziehungsweise derzeit der Ministerpräsidentin (statsminister) geleitet.
Seit 1973 ist Dänemark Mitglied der Europäischen Union, die autonomen Gebiete Färöer und Grönland sind keine Mitglieder.
An erster Stelle steht die Verfassung, gefolgt von Gesetzen, die nach Verabschiedung im Folketing und formaler Zustimmung der Königin im offiziellen Gesetzblatt Lovtidende bekannt gemacht werden müssen. Die Gesetze treten grundsätzlich eine Woche nach dem Datum der Bekanntmachung in Kraft, falls nicht ein anderer Zeitpunkt genannt wird. Allgemeingültige Vorschriften enthalten auch die zur Ausführung von Gesetzen erlassenen anordninger (Anordnungen), bekendtgørelser (Bekanntmachungen) oder in bestimmten Bereichen reglementer (Regelungen) oder vedtægter (satzungsgemäße Beschlüsse). Als weitere Rechtsquellen sind zu nennen die Rechtsprechung und das Gewohnheitsrecht.
Hinweis: In Dänemark gibt es kein einheitliches Bürgerliches Gesetzbuch wie in Deutschland; die privatrechtlichen Bestimmungen sind in einzelnen Gesetzen oder im Gewohnheitsrecht verankert. Einen Überblick über die für das Auslandgeschäft wichtigsten dänischen Gesetze bietet das GTAI-Produkt Gesetze in Dänemark.
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