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Recht kompakt | Irland | Aufenthaltsrecht
Bürger eines EU-Staates sowie solche eines EWR-Staates oder der Schweiz benötigen bei der Einreise nach Irland weder eine Arbeitserlaubnis noch eine Aufenthaltsgenehmigung.
03.09.2020
Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf | Bonn
Vor Ablauf von drei Monaten hat man sich aber beim zuständigen Amt unter Vorlage seines Ausweises und anderer persönlicher Dokumente anzumelden. Hierbei ist ein Nachweis erforderlich, dass der Anmelder Arbeitnehmer oder Selbstständiger ist oder über ausreichende Existenzmittel verfügt. Nach der Anmeldung erhält man automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung. Ansprechpartner sind diesbezüglich für Dublin das Ausländermeldeamt, für alle anderen Städte das örtliche Einwohnermeldeamt.
Bürger aller übrigen Staaten bedürfen einer Aufenthaltsgenehmigung, die online über das Employment Permits Online System (EPOS) zu beantragen ist.
Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus informiert das Auswärtige Amt über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise und eventuell geltende Einreisebeschränkungen oder Quarantänebestimmungen im Land.
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