Mehr zu:
SchweizKaufrecht
Recht
Recht kompakt | Schweiz | UN-Kaufrecht
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist für die Schweiz am 1. März 1991 und für Deutschland am 1. Januar 1991 in Kraft getreten.
29.01.2021
Von Julia Nadine Warnke, Dr. Achim Kampf | Bonn
Dies bedeutet, dass sowohl bei einem Verkauf von Deutschland in die Schweiz als auch von der Schweiz nach Deutschland das UN-Kaufrecht (CISG/Convention on Contracts for the International Sale of Goods) anwendbar ist, sofern die Vertragsparteien es nicht ausdrücklich ausschließen. Die Frage, ob es sinnvoll ist, das UN-Kaufrecht auszuschließen, beurteilt sich immer nach dem jeweiligen Einzelfall und ist nicht pauschal zu beantworten.
Hinweis: Vertiefende Informationen zum UN-Kaufrecht bietet eine von der GTAI unter Mitarbeit von RA Prof. Piltz erstellte Publikation mit dem Titel "UN-Kaufrecht in Deutschland" aus dem Jahr 2017.
Des Weiteren gibt das GTAI-Webinar "40 Jahre UN-Kaufrecht" aus April 2020 eine Einführung in das UN-Kaufrecht und nimmt Bezug auf aktuelle Rechtsprechung.