Recht kompakt | Südafrika | Rechtsverfolgung
Rechtsverfolgung in Südafrika
Im Folgenden erhalten Sie Informationen zur Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen, zum Gerichtssystem sowie zur Schiedsgerichtsbarkeit.
13.08.2019
Von Katrin Grünewald
|
Bonn
Anerkennung und Vollstreckung
Ein bilaterales Abkommen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen existiert zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika nicht. Die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen erfolgt daher nach nationalem Recht.
Gerichtssystem
Das Gerichtssystem Südafrikas ist unter anderem geregelt in Art. 166 der südafrikanischen Verfassung. Danach ist das höchste Gericht das Verfassungsgericht (Constitutional Court). Es überprüft die Vereinbarkeit mit der Verfassung Südafrikas. Der Oberste Gerichtshof (Supreme Court of Appeal) ist das höchste Gericht für Fragen ohne verfassungsrechtlichen Bezug. Es entscheidet im Wesentlichen über Berufungen der unteren Gerichte. Zu letzteren gehören die High Courts und die Magistrates‘ Courts. Daneben gibt es einige spezialisierte Gerichte, beispielsweise die Labour Courts, die Tax Courts oder die Small Claims Courts.
Schiedsgerichtsbarkeit
Das New Yorker Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ist für Südafrika am 1. August 1976 in Kraft getreten. Informationen zum Übereinkommen finden sich auf der Webseite der United Nations Commission on International Trade Law (eine Statustabelle ist hier abrufbar).
Anwälte vor Ort
Auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Pretoria und dem Generalkonsulat Kapstadt stehen Listen von im Land tätigen Anwälten und Organisationen zur Hilfe bei Rechtsstreitigkeiten zum Abruf bereit.
Dieser Beitrag gehört zu: