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SüdkoreaInvestitionsrecht, Investitionsanreize / Investitionsförderungsverträge
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Recht kompakt | Südkorea | Investitionsrecht
Ausländische Investitionen in Korea werden grundlegend durch den Foreign Investment Promotion Act gesteuert, der zuletzt 2018 partiell überarbeitet wurde.
11.01.2021
Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick
Grundsätzlich verfügt Korea über ein investitionsfreundliches Umfeld. Ausländische Investitionen können in Form finanzieller Beteiligungen oder durch Direktinvestitionen mittels Errichtung von Repräsentanzen, unselbständigen Zweigniederlassungen, Joint Ventures mit koreanischen Unternehmen oder selbständigen Tochterunternehmen erfolgen. Einschränkungen der Möglichkeiten zur Gründung einer Tochtergesellschaft oder eines Gemeinschaftsunternehmens für ausländische Investoren bestehen nur noch in wenigen Sektoren. Dazu gehören Teile der Landwirtschaft, Medien und Kommunikation, Energie und Transport.
Aufgrund des Foreign Investment Promotion Act (Kapitel IV) wurden Foreign Investment Zones errichtet. Diese von der Regierung angelegten Zonen dienen der Investitionsförderung, indem sie Vergünstigungen, wie zum Beispiel sehr niedrige Leasingraten oder Steuervorteile gewähren. Sie können auch auf bestimmte Industrien, zum Beispiel Keramik, beschränkt sein.
Darüber hinaus existieren Freihandelszonen, gegründet nach Maßgabe des Special Act on Designation and Management of Free Economic Zones. Sie dienen ebenfalls der Förderung von Auslandsinvestitionen sowie der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und regionalen Entwicklung. Sie finden sich in der Nähe von Häfen und Flughäfen und gewähren ebenfalls steuerliche Vorteile.
Zwischen der Republik Korea und der Bundesrepublik Deutschland besteht ein Vertrag über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen vom 4.2.1964. Korea ist auch dem Übereinkommen vom 11.10.1985 zur Errichtung der Multilateralen Investitions-Garantie-Agentur, (MIGA)-Übereinkommen, beigetreten, welches gegen politische Risiken absichert.
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