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Zollbericht USA Zollanmeldung / Abfertigung zum freien Verkehr

Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr

In den USA kann nur der "Importer of Record" (IOR) Waren zu einem Zollverfahren anmelden. Die Warenanmeldung ist ein zweistufiger Prozess.

Von Susanne Scholl | Bonn

Die Funktion des IOR kann der Eigentümer der Waren, der Käufer, ein lizenzierter Zollagent oder eine ausländische Handelsgesellschaft ohne Niederlassung in den USA übernehmen.

Ausländische Unternehmen müssen hierzu den Status eines "non-resident importer" bei der Zollbehörde beantragen und dort mit einer "non-resident ID number" registriert sein. Die rechtliche Vertretung des ausländischen Unternehmens übernimmt ein Zollagent.

Innerhalb von 15 Tagen nach Ankunft müssen die Eingangsdokumente bei der durch den Zollbezirksdirektor bestimmten Zollstelle eingereicht werden (19 CFR §141.5). Die Zollbehörde verlangt immer eine Sicherheit (Zollkaution - single entry bond, continuous bond) für die Einfuhrabgaben. Die Freigabe der Waren mit Vordruck 3461 kann auch bereits fünf Tage vor Ankunft der Sendung vorgenommen werden.

Die Zollanmeldung ist ein elektronischer Prozess. Die CBP,  Importeure, Zollagenten, Spediteure und andere Bundesbehörden nutzen für die Anmeldung von Waren zu allen gängigen Zollverfahren das "Automated Commercial Environment" (ACE), ein modernes Datenbearbeitungssystem für die Bearbeitung von Einfuhranmeldungen und die damit verknüpften post-entry Prozesse. Das ACE ersetzt den Vorgänger "Automated Commercial System" (ACS) mittlerweile vollständig.

Das seit über 20 Jahren bestehende "Automated Broker Interface" (ABI) für die obligatorische Übermittlung elektronischer Einfuhranmeldungen wird dagegen noch genutzt.

Verzollung als zweistufiger Prozess

Das ACE ist für alle Einfuhrvorgänge obligatorisch zu nutzen. Im Allgemeinen erhält der Importeur häufig keine direkten Zugang zum ACE, sondern nur der Zollagent. Die Verzollung erfolgt im Regelfall zweistufig:

  • Zunächst sind innerhalb von 15 Tagen nach Wareneingang die Eingangsdokumente einzureichen (Eingangsdeklaration - Vordruck 3461 beziehungsweise elektronische Variante, Berechtigungsnachweis zur Vornahme der Zollanmeldung das heißt Konnossement/Luftfachtbrief oder andere Beförderungsunterlagen, Handelsrechnung, Packliste, besondere Bescheinigungen). Die elektronische Rückmeldung genehmigt entweder eine allgemeine Überlassung der Waren (General Release, in etwa 90 Prozent aller Fälle), oder bei Verstößen und Verfahrensfehlern wird eine physische Untersuchung der Waren mit Prüfung der Dokumente angeordnet (Examination required, in etwa 10 Prozent der Fälle, dazu werden die Waren einem "Center of Excellence and Expertise" zugeführt).
  • Anschließend muss innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Abgabe der Eingangsdokumente und Freigabe der Waren die Zollanmeldung zum freien Verkehr (entry summary for consumption - Vordruck 7501 beziehungsweise elektronische Variante) mit den Anmeldungsunterlagen abgegeben und die geschätzten Einfuhrabgaben gezahlt werden. Zollanmeldungsunterlagen sind die Eingangsdokumente, die dem Importeur oder seinem Zollagenten zurückgereicht wurden, die Entry Summary und weitere Dokumente für die Festsetzung der Einfuhrabgaben und für statistische Zwecke. In der Entry Summary macht der Importeur Angaben zum Zollwert, der Einreihung der Waren und eine Kalkulation der Einfuhrabgaben.

Die Abrechnung und genaue Ermittlung der Einfuhrabgaben erfolgt im Nachhinein (post entry process). Dies dauert im Regelfall bis zu einem Jahr. Nur in dieser Zeit sind Korrekturen möglich. Jede Anmeldung wird von der CBP als vorläufig betrachtet.

Die Zollbehörde verlangt Rechnungen für jede einzelne Warenlieferung, d.h. die Rechnungsinhalte haben die Warenlieferung der jeweiligen Versendungsart von einem Absender an einen Empfänger zu erfassen.

Rechnungsinhalte sind in 19 CFR § 141.86 genauestens festgelegt (zum Beispiel Bestimmungsort, Name und Anschrift des Käufers, Verkäufers und Name und Anschrift des Versenders und Empfängers, Mengenangaben, Warenbeschreibung, Kaufpreis, Ursprungsland).

Zusätzliche Angaben für bestimmte Warengruppen sind geregelt in 19 CFR § 141.89.

Proformarechnungen werden in Einzelfällen anerkannt (zum Beispiel bei kostenlosen Mustern und vorübergehend eingeführten Waren).

De Minimis-Regel für Sendungen mit Wert unter 800 US$

Grundsätzlich können Importeure Waren mit einem Wert unter 800 US$ in einem vereinfachten Verfahren zoll- und steuerfrei einführen (Abschnitt 321 des "Tariff Act of 1930"). Dies gilt für eine Einzelsendung pro Tag. Alkoholische Getränke, Tabakprodukte, Parfum und Waren, die Beschränkungen zum Beispiel durch die Food and Drug Administration oder Quotenregelungen unterliegen, sind ausgenommen.  

Die De-Minimis-Regelung wurde in der Vergangenheit häufig missbraucht, zum Beispiel bei Warensendungen chinesischen Ursprungs, um zusätzlichen Zölle zu umgehen.

Daher bietet die CBP nun ein neues freiwilliges Anmeldeverfahren an. Dies gilt auch für Sendungen, die Vorgaben der FDA unterliegen (Type 86). Bisher gab es für De-Minimis Sendungen eine Befreiung von der formellen Anmeldepflicht. (release from manifest process). Das neue freiwillige Anmeldeverfahren soll nun für mehr Transparenz sorgen. Künftig will die CBP jede De- Minimis-Sendungen prüfen, um Missbrauch zu verhindern.        

Centers of Excellence and Expertise

Seit dem Jahr 2012 unterstützen zehn sogenannte "Centers of Excellence and Expertise" an strategischen Standorten im ganzen Land die Vorsteher der CBP-Zollstellen.  Sie sollen das CBP-Fachwissen auf branchenspezifische Fragen konzentrieren und eine maßgeschneiderte Unterstützung für Importeure gewährleisten.

Das Konzept entstand, weil  die Hafen-zu-Hafen-Handelsabwicklung der CBP zu einer ungleichen Behandlung ähnlicher an verschiedenen Eingangshäfen eingeführter Waren führen konnte. So entstanden Handelsunterbrechungen, erhöhte Kosten und Informationsverluste für CBP und Importeure.

Die CBP hat die CEE für eine einheitliche Behandlung aller Branchen an den Eingangshäfen eingerichtet. Dies soll den Handel erleichtern, Kosten senken und die Einhaltung geltender Einfuhrvorschriften verbessern. Jeder Importeuer ist einem CEE zugeordnet. 

Entscheidungen eines CEE können Entscheidungen einer CBP-Zollstelle außer Kraft setzen.    

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