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Zollbericht Welt Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Freihandelsabkommen als Ausgangspunkt der Integration

Abkommen und Integrationsstufen fördern den Welthandel: Die EU gilt als Vorreiter des liberalen Handels.

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Wirtschaftliche Integration fördert Zusammenarbeit

Die wirtschaftliche Integration fördert den Wirtschaftsverkehr, die Zusammenarbeit mit anderen Ländern und öffnet nationale Volkswirtschaften. Ausgangspunkt der Integration ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der die Themen, Aufgabenbereiche und Kompetenzen der Organe regelt. Die Wirtschaftsintegration kann auf globaler oder regionaler Ebene stattfinden.

Die Europäische Union stellt eine regionale Wirtschaftsintegration dar, die verschiedene Integrationsstufen durchlaufen ist. Angefangen als Freihandelszone, ab dem 1. Juli 1968 als Zollunion, anschließend als Gemeinsamer Markt, Binnenmarkt, Wirtschaftsunion und Währungsunion.

Wachstum und Frieden erzielen

Mit einem wirtschaftlichen Integrationsprozess werden wirtschaftliche als auch nicht-wirtschaftliche Ziele angestrebt.

Mithilfe eines Zusammenschlusses von Staaten kann das Wirtschaftswachstum gefördert werden. Dies ist auf die internationale Arbeitsteilung zurückzuführen, die durch den Zusammenschluss der Staaten vereinfacht wird. Die Mitgliedstaaten können sich auf eine bestimmte Produktionslinie konzentrieren und Waren tauschen.

Staatliche Verbindungen fördern zudem die Friedenssicherung und somit die Beziehungen der Staaten untereinander.

Wirtschaftliche Integration fördert den Abbau von Handelsbarrieren, weitet den Handelsverkehr und die Produktion von Waren über die Landesgrenzen hinaus und beschleunigt den Fortschritt von Technologien und Innovationen.

Integration öffnet nationale Volkswirtschaften

Der Prozess der Integration gliedert sich in mehrere Stufen, wobei die Reihenfolge nicht starr einzuhalten ist.

  1. Ein Freihandelsabkommen zielt dabei auf den freien Handel ohne Barrieren unter den Vertragsparteien ab, wobei jeder Vertragspartner politisch selbstständig bliebt (Europäische Freihandelsassoziation)
  2. Bei einer Zollunion schließen sich ebenfalls mehrere Staaten zusammen, die zusätzlich zum Freihandelsabkommen eine gemeinsame verbindliche Handelspolitik gegenüber Nicht-Mitgliedern verfolgen. Dabei wenden die Staaten untereinander keine Zölle an und veranschlagen einen einheitlichen Zoll gegenüber Drittstaaten (Europäische Zollunion)
  3. ein weiterer Schritt Richtung Integration ist der Binnenmarkt. Dieser stellt ein abgegrenztes Gebiet dar, indem über die Zollunion hinaus ein freier Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Arbeitnehmerverkehr gilt (Europäischer Wirtschaftsraum)
  4. Schließen sich zudem Staaten mit binnenmarktähnlichen Verhältnissen und einer gemeinsamen Wirtschaftspolitik zusammen, so spricht man von einer Wirtschaftsunion (Europäische Union)
  5. Gilt zudem eine gemeinsame Währung, liegt eine Währungsunion vor (Eurozone)

Die Binnenzölle wurden in Europa bis 1968 schrittweise abgebaut, sodass eine Freihandelszone zwischen den Mitgliedstaaten entstand. Ab 1968 erließen die Mitgliedstaaten der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) einen gemeinsamen Außenzoll gegenüber den Drittstaaten. Es entstand eine Zollunion. Die EWG entwickelte sich weiter und zunehmend mehr Mitglieder traten der Gemeinschaft bei. Ab 1993 galt ein gemeinsamer Markt (Binnenmarkt) mit freiem Verkehr von Personen, Kapital, Waren und Dienstleistungen sowie einer Rechts- und Normenangleichung. Mit dem Euro wurde die Verantwortung für Geld und Währung auf eine gemeinsame Behörde, der Europäischen Zentralbank, übertragen und eine einheitliche Währung innerhalb der Union (ausgenommen Dänemark und das Vereinigte Königreich) eingeführt.

Die stufenweise Integration der Europäischen Union zeigt, dass sich der Integrationsprozess durch die einzelnen Schritte intensivieren lässt und sich die Anzahl der teilnehmenden Mitglieder dadurch vergrößert.

Mit Abkommen zur wirtschaftlichen Integration

Die Europäische Union unterscheidet Freihandelsabkommen (FHA), Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) und Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAP).

Freihandelsabkommen

Ein FHA verfolgt den freien Handel ohne Barrieren und ermöglicht die Marktöffnung zwischen Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern. Dabei unterscheidet die EU zwischen Freihandelsabkommen der ersten Generation und die der neuen Generation. Abkommen, die vor 2006 geschlossen wurden und primär den Warenhandel betrachten, gelten als FHA der ersten Generation. Seit 2007 schließt die EU aber auch FHA der neuen Generation, die nicht mehr ausschließlich Zollthemen, sondern auch Regelungen zu beispielsweise Dienstleistungen, nicht-tarifären Handelshemmnissen, Investitionen und Wettbewerb, Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz beinhalten. 

Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen

Ein SAP wird mit den Staaten geschlossen, die einen EU-Beitritt anstreben. Mit einem solchen Abkommen gleicht die Europäische Union die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen des Vertragspartners an die der EU an. Dies bringt die nötige Stabilität zwischen den beiden Parteien, um Beitrittsgespräche zu führen. Inhalt eines solchen Abkommens variieren, beinhalten zumeist Themen des Freihandels, des politischen Dialogs, des freien Kapital-, Arbeits- und Dienstleistungsverkehrs, regionaler Kooperationen und Rechtsanpassungen. Die EU hat zum Beispiel ein Assoziierungsabkommen mit Ägypten geschlossen.

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen

Wirtschaftspartnerabkommen sind WTO-konforme Abkommen, die über die herkömmlichen Freihandelsabkommen hinausgehen und die Entwicklungen der AKP-Staaten (afrikanische, karibische und pazifische Staaten) berücksichtigen. Ein Abkommen zwischen der EU und einem AKP-Staat bietet Raum für umfassende Handelskooperationen und Angleichung von Standards und Normen. Beispielsweise hat die EU ein WPA mit der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC) geschlossen.

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen

PKA sind ein Instrument der EU, um die Beziehungen zu den osteuropäischen Ländern und Zentralasien aufrechtzuerhalten. Solche Abkommen beinhalten Regelungen zur Bekämpfung organisierter Kriminalität, Handel, Migration, Verkehr, Ausbildung und Wissenschaft.

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