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NiederlandeArbeitsmarkt, Lohn- und Lohnnebenkosten
Wirtschaftsumfeld
Wirtschaftsumfeld | Niederlande | Arbeitsmarkt, Lohn- und Lohnnebenkosten
Die niederländischen Arbeitskosten sind im europäischen Vergleich hoch, der Anteil der Lohnnebenkosten dagegen durchschnittlich.
Von Inge Kozel | Berlin
Die Arbeitskosten (Industrie, Bau und Dienstleistungen) betrugen laut Eurostat im Jahr 2019 in den Niederlanden 35,40 Euro und lagen damit erheblich über dem Durchschnitt in der Europäischen Union (EU27: 27,70 Euro). In Deutschland lagen sie im gleichen Jahr bei 35,60 Euro, in Luxemburg und Belgien waren sie mit 41,60 Euro und 40,50 Euro noch höher. Der Anteil der Lohnnebenkosten lag 2019 bei 23,8 Prozent bei einem EU-Durchschnitt von 25,1 Prozent (Luxemburg: 11 Prozent; Belgien: 23,1 Prozent; Deutschland: 22,1 Prozent).
Die nominale Arbeitsproduktivität je Beschäftigtem in den Niederlanden lag laut Eurostat 2019 um 8 Prozent über dem EU-Durchschnitt, und befand sich damit unter den Top Ten in der EU. Die deutsche Arbeitsproduktivität war 2019 nur um 3,6 Prozent höher als im EU-Mittel.
Im Jahr 2020 wird die Kaufkraft noch steigen, da Lohnerhöhungen im vergangenen Jahr ausgehandelt wurden und die Inflation gering ist. Im kommenden Jahr werden die in 2020 ausgehandelten Lohnerhöhungen wegen der Coronakrise allerdings geringer ausfallen.
2017 | 2018 | 2019 | |
---|---|---|---|
nominal (in Euro) | 32.000 | 32.300 | 33.170 |
reale Veränd. (in %) 1) | 3,2 | 0,9 | 2,7 2) |
2018 (in Euro) | 2019 (in Euro) *) | |
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Landesdurchschnitt | 32.300 | 33.170 |
Amsterdam | 36.400 | 37.380 |
Hochlohnregion (Noord-Holland) | 35.300 | 36.250 |
Niedriglohnregion (Friesland) | 28.200 | 28.960 |
2018 (in Euro) 1) | 2019 (in Euro) 1) | |
---|---|---|
Insgesamt | 46.431 | 47.685 |
Bauwirtschaft | 48.158 | 49.458 |
Verarbeitendes Gewerbe, darunter | 36.466 | 37.451 |
Nahrungsmittel-/Getränkeindustrie | 30.140 | 30.954 |
Holzindustrie | 24.848 | 25.519 |
Papierindustrie | 42.997 | 44.158 |
Chemische Industrie | 55.909 | 57.419 |
Kunststoffindustrie | 57.542 | 59.096 |
Maschinenbau | 44.016 | 45.204 |
Elektrotechnik/Elektronik | 52.232 | 53.642 |
Handel | 20.906 | 21.470 |
Hotel 2) | 13.927 | 14.303 |
Gastronomie 2) | 8.927 | 9.165 |
Transport | 35.419 | 36.375 |
Information und Telekommunikation | 35.383 | 36.338 |
2018 (in Euro)1) | 2019 (in Euro)1) | |
---|---|---|
Geschäftsführerin einer mittelgroßen Organisation 2) | 282.002 | 289.616 |
Vertriebsleiterin | 172.538 | 177.197 |
Programmiererin | 57.636 | 59.192 |
Sekretärin mit Fremdsprachenkenntnissen | 33.758 | 34.669 |
Buchhalterin | 27.171 | 27.905 |
Kraftfahrerin | 29.847 | 30.653 |
Neben dem Grundlohn erhalten Arbeitnehmer einen gesetzlich festgelegten Urlaubszuschlag von 8 Prozent des Bruttojahreslohns. Viele Arbeitgeber übernehmen die Reisekosten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz, was häufig auch tarifvertraglich festgelegt ist. Arbeitgeber können für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstelle eine Kilometerpauschale von 0,19 Euro steuerfrei gewähren, unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel. Möglich ist auch die Erstattung der tatsächlich anfallenden Kosten, wenn der Arbeitnehmer ausschließlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt.
Das niederländische Sozialversicherungssystem besteht aus zwei Komponenten: den sogenannten Volksversicherungen und den Arbeitnehmerversicherungen. Im Land Ansässige sind in Volksversicherungen pflichtversichert, unabhängig vom Einkommen. Hierzu gehören die Versicherung aufgrund des Gesetzes zur Langzeitpflege (WIz) sowie die Renten- (AOW) und Hinterbliebenenversicherung (ANW). Sie werden durch die Beiträge der versicherten Arbeitnehmer finanziert. Das Kindergeld (AKW, gehört zu den Volksversicherungen) und wird aus Steuermitteln gezahlt. Die Arbeitnehmer werden gehaltsabhängig in vier Lohnstufen eingeteilt.
Zu den Arbeitnehmerversicherungen zählen Arbeitsunfähigkeits- (WAO/WIA), Arbeitslosen- (WW) und Krankenversicherung (ZVW). Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung wird ausschließlich aus Beiträgen der Arbeitgeber finanziert. Dieser Arbeitgeberbeitrag wird auf ein zu versteuerndes Monatseinkommen von maximal 4.769,33 Euro erhoben und setzt sich zusammen aus einem Beitrag in Höhe von 7,27 Prozent für die WAO/WIA inklusive einem Zuschlag für Kinderbetreuung in Höhe von 0,5 Prozent. Hinzu kommt der Beitrag zur Whk Prämie (Arbeitgeberbeitrag für Erwerbsminderungsleistungen), der den Unternehmer gegen Ansprüche wegen Arbeitsunfähigkeit absichert. Der Beitrag zur Whk ist branchenabhängig und wird im Einzelfall durch das Finanzamt festgelegt. Eine Befreiung ist unter bestimmten Umständen möglich.
Die Arbeitslosenversicherung (WW) trägt ausschließlich der Arbeitgeber. Bemessungsgrundlage ist wie bei der WAO/WIA das Monatseinkommen, maximal 4.769,33 Euro.
Der Beitrag zur Krankenversicherung (ZVW) besteht aus zwei Komponenten. Jeder im Land ansässige muss die nominale Prämie (nominale premie) zahlen, die aus einem Basistarif und freiwilligen Zusatzversicherungen (wie Zahnersatz) besteht. Der Basistarif beträgt jährlich rund 1.200 Euro. Der einkommensabhängige Anteil (inkomensafhandelijke bijdrage) beläuft sich für den Arbeitgeber auf 6,7 Prozent, die Bemessungsgrenze ist maximal 55.232 Euro jährlich.
Detaillierte Angaben zum Sozialversicherungssystem und den Beiträgen bietet die Deutsch-Niederländische Handelskammer.
Arbeitgeberanteil (in %) | Arbeitnehmeranteil (in %) | Bemessungshöchstgrenze | |
Rentenversicherung (AOW) | 17,9 | 34.712 Euro pro Jahr | |
Hinterbliebenenversicherung (ANW) | 0,1 | 34.712 Euro pro Jahr | |
Versicherung aufgrund des Gesetzes zur Langzeitpflege (Wlz) | 9,65 | 34.712 Euro pro Jahr | |
Lohnsteuer | 9,7 | 34.712 Euro pro Jahr | |
Lohnsteuer (keine gesonderte AOW, ANW, ZVW) | 37,35 | Gehalt ab 34.712 bis 68.508 | |
Lohnsteuer (keine gesonderte AOW, ANW, ZVW) | 49,5 | Gehalt ab 68.508 | |
Krankenversicherung (ZVW) | 6,7 | 55.232 Euro pro Jahr | |
Arbeitsunfähigkeitsversicherung (WAO/WIA) | 7,27 | 4.769,33 Euro monatlich | |
Arbeitslosenversicherung (Arbeitgeberanteil) | 2,94 oder 7,94* | 4.769,33 Euro monatlich |