EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll
Keine Zusatzzölle auf Waren mit Ursprung in den USA
Die EU prüft jährlich die Erhebung von Zusatzzöllen infolge des sogenannten Byrd-Amendments. Die EU erhebt weiterhin keinen zusätzlichen Einfuhrzoll.
19.03.2026
Von Stefanie Eich | Bonn
Die EU erhebt seit mehreren Jahren einen Zusatzzoll auf bestimmte Waren mit Ursprung in den USA. Der Zusatzzoll wird jährlich neu festgelegt. Hintergrund ist der WTO-Streit zwischen der EU und den USA über den amerikanischen "Continued Dumping and Subsidy Offset Act of 2000“ (CDSOA, auch bekannt als Byrd-Amendment). Dieses Gesetz sieht vor, dass in den USA erhobene Antidumping- und Ausgleichszölle an die Unternehmen verteilt werden, die die entsprechenden Antidumpingverfahren angeregt oder unterstützt haben.
Im vergangenen Jahr fiel die Ausgleichszahlung so gering aus, dass der Zusatzzoll ausgesetzt wird.
Zum Hintergrund
Das Gesetz wurde 2005 vom zuständigen WTO-Panel als nicht WTO-konform eingestuft. Die WTO gestattete der EU und sieben weiteren Klägern die Erhebung von Strafzöllen. Die Genehmigung zur Aussetzung von Zollzugeständnissen sieht vor, dass der Umfang der Strafmaßnahmen jedes Jahr an den Umfang der durch das CDSOA zunichte gemachten oder geschmälerten Vorteile der Gemeinschaft angepasst wird. Dementsprechend passt die EU die Höhe der Zusatzzölle jährlich an.
Von dieser Maßnahme sind insgesamt vier Waren betroffen:
- Zuckermais (HS: 0710 40 00)
- Kranwagen/Autokrane (HS: 8705 10 00)
- Brillenfassungen aus unedlen Metallen (HS: 9003 19 30)
- Lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen oder ähnliche Hosen) für Frauen und Mädchen, aus Denim (HS: 6204 62 31)
Quelle: Bekanntmachung der Europäischen Kommission (C/2026/1832); ABl. C vom 19. März 2026