Zollbericht Brasilien Einfuhrverbote
Einfuhrverbote
Neben dem Einfuhrverbot von gefährlichen Produkten sind auch andere Verbote aus Umweltschutzgründen zu beachten.
10.06.2025
Von Andrea González Alvarez | Bonn
Gemäß der Zollordnung vom 5. Februar 2009 unterliegen folgende Produkte dem Einfuhrverbot:
- Zigaretten, die im Herkunftsland nicht vermarktet werden,
- Waren, die mit gefälschten oder nachgeahmten Marken gekennzeichnet sind,
- Spielzeugen, die mit Feuerwaffen verwechselt werden könnten,
- Rohdiamanten.
Zudem ist die Einfuhr einiger Produkte aus Umweltschutzgründen gemäß Instrução Normativa IBAMA Nº 12 vom 16. Juli 2013 des Umweltinstituts (IBAMA) grundsätzlich verboten. Die Produktliste befindet sich dort im Anhang 5. Dazu gehören unter anderen:
- gebrauchte Reifen (brasilianische Zolltarifnummer NCM: 4012.20.00),
- Rückstände von Amiant (NCM: 2524.90.00),
- Rückstände aus Erdöl oder aus bituminösen Mineralien (NCM: 2710.99.00, 2713 90.00),
- bleihaltige oder andere giftige Schlacken (NCM: 2620.21, 2620.29),
- verschiedene weitere Rückstände zum Beispiel von pharmazeutischen (NCM: 3006.92.00) oder klinischen Produkten (NCM: 3825.30.00).
Feste Abfälle wie zum etwa Papier-, Papierderivate-, Kunststoff-, Glas- und Metallabfälle unterliegen ebenfalls dem Einfuhrverbot. Dies regelt das Gesetz Nr. 12.305 vom 2. August 2010.