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Zollbericht Georgien Einfuhrverbote und Beschränkungen

Einfuhrverbote und Beschränkungen

Beim Export zu beachten sind das Verbot der Einfuhr bestimmter Waren oder entsprechende Beschränkungen.

Von Karin Appel | Bonn

Einfuhrverbote

Die Einfuhr einiger Produkte nach Georgien ist vollständig verboten. Dies ist dann der Fall, wenn beispielsweise Gründe des Gesundheits-, Umwelt- oder Staatsschutzes entgegen stehen. Auch die Erfüllung von Verpflichtungen Georgiens als Unterzeichner internationaler Übereinkommen und Verträge kann Grund für ein Einfuhrverbot sein. 

Folgende Waren unterliegen einem Einfuhrverbot:

Zur Einfuhr verbotene Ware

Zur Einfuhr verbotene Ware

Zuständiges Ministerium

gefährliche Abfälle

Ministerium für Umwelt und den Schutz natürlicher Ressourcen

Bestimmte gefährliche Pestizide und chemische Erzeugnisse

Ministerium für Landwirtschaft;

Ministerium für Umwelt und den Schutz natürlicher Ressourcen

Bestimmte nukleare und radioaktive Substanzen

Ministerium für Umwelt und den Schutz natürlicher Ressourcen

Pornografisches Material

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und soziale Verteidigung Georgiens

Bestimmte Suchtmittel und Psychopharmaka

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und soziale Verteidigung Georgiens

Quelle: Zentrale der Finanzbehörde des Finanzministeriums

Einfuhrbeschränkungen

Zu den Einfuhrbeschränkungen gehören jegliche Arten von Genehmigungen, Lizenzen sowie Registrierungs- und Markierungserfordernisse, die die nationale Gesetzgebung fordert. Das georgische Gesetz über Lizenzen und Genehmigungen listet in Artikel 24 die verschiedenen Arten der Genehmigungen bei der Einfuhr auf. Nachfolgend ein Auszug:


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