Zollbericht Indien Einfuhrabgaben
Einfuhrabgabenbegünstigungen
Indien bietet Importeuren bestimmte Begünstigungen bezüglich der Einfuhrabgaben.
07.09.2026
Im Rahmen von Importen für von der indischen Regierung benannte Großprojekte gemäß Kapitel 98 des indischen Zolltarifs können Maschinen, Anlagen, Geräte sowie Halbfertigwaren und Rohstoffe zoll- und abgabenbegünstigt eingeführt werden. Die Projekte betreffen vor allem den Ausbau der Infrastruktur, den Kraftwerksbau sowie technische Einrichtungen für Lieferketten in der Agro- und Nahrungsmittelindustrie. Der begünstigte Zollsatz beträgt grundsätzlich 5 oder 7,5 Prozent.
Zollreduzierte Einfuhr von Vormaterialien
Nach indischen Zollrecht können auf Antrag Zollbefreiungen für importierte Vormaterialien zur inländischen Warenproduktion gewährt werden. Dieses Verfahren wird von der Zollverwaltung überwacht und als "Import of Goods at Concessional Rate of Duty" (IGCR) bezeichnet.
Förderinstrumente des indischen Außenhandelsregimes
Nachfolgend werden Maßnahmen der indischen Regierung zur Förderung der Exportwirtschaft dargestellt (Foreign Trade Policy and Procedures). Sie können unter bestimmten Voraussetzungen, etwa nach entsprechender Registrierung des indischen Importeurs, zu Zollbegünstigungen oder Zollbefreiungen bei der Einfuhr von Vormaterialien oder Investitionsgütern führen.
Zollbefreiung und Zollrückvergütung
Zur Exportförderung sieht das Außenhandelsregime Verfahren (schemes) vor, bei denen Waren zur Be- und Verarbeitung eingeführt und anschließend als Fertigerzeugnisse ausgeführt werden. Je nach Verfahren können die Waren entweder abgabenfrei eingeführt werden oder die entrichteten Einfuhrabgaben werden zum Zeitpunkt der Ausfuhr vergütet. Für die Inanspruchnahme der Zoll- und Steuerbegünstigungen in diesen Verfahren ist eine Genehmigung (licence) des Generaldirektorats für Außenhandel (DGFT) erforderlich. Diese Genehmigung muss der indische Importeur vorab beantragen und der Zollverwaltung zum Zeitpunkt der Einfuhr vorlegen.
Der Bedarf an Einfuhrwaren im Verhältnis zum Exportvolumen wird grundsätzlich anhand der vom DGFT veröffentlichten "Standard Input Output Norms" (SION) ermittelt. Solche Normen bestehen beispielsweise für chemische und elektronische Erzeugnisse, Nahrungsmittel, Kunsthandwerk, Lederwaren, Kunststofferzeugnisse sowie Textilien und Bekleidung.
Remission of Duties and Taxes on Exported Products (RoDTEP)
Mit diesem im August 2021 eingeführten Schema werden die bei der Herstellung von Exportwaren anfallenden Zölle, Steuern und sonstige Abgaben vergütet.
Advance Authorisation Scheme
In diesem Verfahren können Waren zur Herstellung von Exporterzeugnissen abgabenfrei eingeführt werden. Das DGFT ermittelt auf Grundlage der für die Ausfuhrwaren gültigen SION den Bedarf an abgabenfreien Importwaren. Diesen Bedarf schreibt die Behörde in der Lizenz (entitlement) fest. Solche Lizenzen können grundsätzlich auch für Exportwaren erteilt werden, für die keine SION existieren. In diesen Fällen legt der Normenausschuss (Norms Committee) bei der Außenhandelsbehörde das Verhältnis von Einfuhr- zu Ausfuhrwaren fest.
Duty Free Import Authorisation Scheme (DFIA)
Auch in diesem Verfahren können bewilligte Vorprodukte abgabenfrei eingeführt werden. DFIA-Lizenzen dürfen jedoch nur für Exportwaren bewilligt werden, für die entsprechende SION existieren.
Investitionsgüter zur Verwendung für die Produktion von Exportwaren (EPCG)
Im Rahmen des "Export Promotion Capital Goods Scheme" (EPCG) können entsprechend lizenzierte Unternehmen Investitionsgüter zollfrei einführen, wenn sie in der Regel mindestens 75 Prozent ihrer Erzeugnisse exportieren. Die außertarifliche Zollbefreiung gilt nicht für die Einfuhr gebrauchter Maschinen und Ausrüstungen.
Warenmuster
Warenmuster können bis zu einem Wert von 10.000 indischen Rupien (INR) abgabenfrei eingeführt werden. Die Waren sind gemäß den Zollvorschriften als Muster zu kennzeichnen, unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und als Postsendung oder per Luftfracht durch einen Kurierservice zu versenden.
Für Warenmuster, die zur Anbahnung eines indischen Exportgeschäfts eingeführt werden, gilt eine Abgabenfreigrenze von 300.000 INR oder 50 Einheiten innerhalb von zwölf Monaten. Um die Begünstigung in Anspruch nehmen zu können, muss der Importeur seine IEC-Nummer (Import Export Code) angeben und der indischen Zollverwaltung eine entsprechende Erklärung vorlegen. Auch diese Waren sind als Muster zu kennzeichnen und unentgeltlich per Post- und/oder Luftfrachtsendung zu liefern.