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Zollbericht Kenia Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung

Produktsicherheit, Normen und technische Vorschriften

Autorisierte Prüfstellen müssen Qualität und Sicherheit aller Warengruppen bereits vor dem Versand nach Kenia mit einem Konformitätszertifikat bestätigen.

Von Andrea Mack | Bonn

Eingeführte Waren müssen den in Kenia geltenden Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltnormen entsprechen. Normen und Qualitätsanforderungen werden von der kenianischen Normenbehörde KEBS (Kenya Bureau of Standards) entwickelt und überwacht.

Programm zur Verifizierung der Konformität vor dem Export 

Gemäß der "Standards (Verification of Conformity to Standards and Other Applicable Regulations) Order, 2020" unterliegen alle Importwaren, sofern nicht in einer Ausnahmeliste erfasst, einer Konformitätskontrolle im Exportland, die darauf abzielt, die Einfuhr von minderwertigen und unsicheren Produkten in Kenia zu verhindern. Autorisierte Prüfgesellschaften prüfen im Rahmen dieses "Pre-Export Verification of Conformity to Standards (PVoC)"-Programms vor dem Versand, ob die Produkte bestehende Normen und technische Vorschriften einhalten und bestätigen das mit einem Konformitätszertifikat (Certificate of Conformity - CoC).

Ansprechpartner für Lieferungen aus Deutschland ist die Prüfgesellschaft SGS.

Das PVoC-Programm sieht, abhängig von der Häufigkeit der Warensendungen und dem exportierenden Unternehmen, vier verschiedene Zertifizierungswege vor, um einen Konformitätsnachweis auszustellen:

  • Route A für einmalige oder nur gelegentliche Sendungen, ohne Produktregistrierung, mit physischer Inspektion und Prüfung
  • Route B für Unternehmen mit regelmäßigen Sendungen und Produktregistrierung
  • Route C für häufige Sendungen von lizenzierten Produkten verlässlicher Hersteller der Route B, die über ein Qualitätsmanagementsystem in ihrem Produktionsprozess verfügen
  • Route D für registrierte Importeure von konsolidierten Warensendungen (Sammelgut), die Päckchen und verschiedene Waren in kleinen Mengen für mehrere Empfänger als Einzelsendung zusammenfassen.

Bestimmte Waren können ausschließlich über Route A zertifiziert werden. Dazu gehören Zucker, Getreide und Hülsenfrüchte, Düngemittel, frische und gefrorene (unverarbeitete) tierische und Fischereierzeugnisse, frische Molkereiprodukte, Gartenbauerzeugnisse, Speiseöle, Flüssiggas (LPG), Dachplatten, Motorradhelme, elektrische Kabel und gebrauchte Kleidung. Auch Sendungen mit einem Warenwert von weniger als 5.000 US-Dollar (US$) werden in der Regel unter Route A zertifiziert.  

Der Exporteur ist verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften und trägt die Kosten für die Konformitätsprüfung. Abhängig vom Warenwert liegen sie je Sendung zwischen mindestens 265 US$ und maximal 2.700 US$. Waren ohne gültiges CoC erhalten keine Freigabe durch den kenianischen Zoll. In Ausnahmefällen kann KEBS solche Waren einer Prüfung bei Ankunft unterziehen. Die dabei anfallenden Inspektionsgebühren in Höhe von fünf Prozent des Zollwerts gehen zulasten des Importeurs. 

Ausnahmen vom verpflichtenden Konformitätsprogramm

Im Allgemeinen ist für jede Ware ein Konformitätszertifikat erforderlich. Produkte, die nicht dem PVoC-Verfahren unterliegen, sind in einer Ausnahmeliste zusammengefasst. Darunter fallen zum Beispiel Erzeugnisse, die von anderen kenianischen Behörden reguliert werden, wie lebende Tiere und Pflanzen, Arzneimittel, Pestizide oder Waffen und Munition.

Sonderbestimmungen gelten beispielsweise auch für:

  • industrielle Rohstoffe, vollständig zerlegte Bausätze (ckd) für Straßenfahrzeuge, Maschinen und industrielle Ersatzteile, die von registrierten Herstellern zur eigenen Verwendung eingeführt werden, wie im Rahmen des "Manufacturing under bond" oder einer "Export Processing Zone"
  • Ausrüstungen und Originalteile von Herstellern (OEM) für lizenzierte Stromerzeuger
  • von Diplomaten und diplomatischen Vertretungen eingeführte Waren (ausgenommen Fahrzeuge)
  • Kuriersendungen von lizenzierten Paketdienstleistern bis zu einem bestimmten Warenwert 
  • Waren, die unter dem "Diamond Mark Scheme" der Normenbehörde KEBS zertifiziert sind
  • in der EAC hergestellte Waren
  • Reimporte und vorübergehende Einfuhren
  • Direkteinfuhren von Neufahrzeugen mit Herstellergarantie oder Typgenehmigung
  • Druckerzeugnisse und urheberrechtlich geschützte digitale Materialien.

Importierte Gebrauchtfahrzeuge dürfen zum Zeitpunkt der Einfuhr nicht älter als acht Jahre sein. Es ist eine im Ausfuhrland ausgestellte Bescheinigung über die Verkehrstauglichkeit (certificate of roadworthiness) vorzulegen. Die Einfuhr von Fahrzeugen mit Linkslenkung ist nur erlaubt, wenn diese zu besonderen Zwecken verwendet werden wie Feuerwehr- oder Kranwagen.

Import Standardization Mark (ISM)

Die meisten Fertigprodukte können erst dann zollrechtlich abgefertigt und auf dem kenianischen Markt in Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einem Import Standardization Mark (ISM) versehen sind, das eine erfolgreiche Konformitätsprüfung beziehungsweise Inspektion am Bestimmungsort (Destination Inspection) durch KEBS bescheinigt. Der Importeur beantragt das ISM-Etikett elektronisch über die Webseite von KEBS und bringt es auf dem Produkt oder, falls das nicht möglich ist, auf der Verpackung an. Das ISM-Logo enthält die Unique Consignment Reference (UCR) Nummer, den Namen des Importeurs, den Produktnamen und die Produktmarke.

Weitere Informationen über das Konformitätsprüfverfahren und die erforderliche ISM-Kennzeichnung finden Sie auf der Internetseite des Kenya Bureau of Standards

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