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Zollbericht Südafrika Kennzeichnungsvorschriften

Warenkennzeichnung und Verpackung

Neben den allgemeinen Vorgaben gelten für bestimmte Produkte besondere Kennzeichnungsvorschriften.

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Der Exporteur sollte sich vorab mit den entsprechenden Verpackungs- und Kennzeichnungsanforderungen (Consumer Protection Act von 2008) vertraut machen und sich mit dem Importeur austauschen.

Warenetikettierung

Grundsätzlich sind etikettierungspflichtige Waren mit einem Etikett zu versehen, das in Englisch oder einer der offiziellen südafrikanischen Landessprachen verfasst ist. Das Etikett ist an der Ware selbst oder - wenn nicht anders möglich - an der Umverpackung anzubringen.

Warenetiketten sollten die handelsüblichen Angaben enthalten:

  • Absender
  • Empfänger
  • Netto- und Bruttogewicht
  • Herkunftsland

Je nach Art der Ware können weitere Angaben verpflichtend sein. Keine dieser Angaben dürfen den Verbraucher in die Irre führen (zum Beispiel das Suggerieren bestimmter Eigenschaften der Ware).

Spezielle Kennzeichnungsvorschriften

Nachstehend wird an ausgewählten Produktgruppen die Kennzeichnungspraxis in Südafrika dargestellt.

Dennoch sollte von Fall zu Fall geprüft werden, ob besondere Vorschriften gelten. Im Zweifel muss der Importeur vor Lieferung der Ware vor Ort mit den zuständigen Behörden klären, welche Angaben für das Inverkehrbringen des Produkts in Südafrika erforderlich sind.

Lebensmittel

Nach den "Regulations related to the Labelling and Advertising of Foodstuffs" muss das Etikett folgende Pflichtangaben vorweisen:

  • Produktbezeichnung
  • Name und Anschrift des Herstellers und Einführers oder Lieferanten
  • Anwendungsvorschriften
  • Nettoinhalt
  • Ursprungsland
  • Chargenkennzeichnung
  • Haltbarkeitsdatum/Verfallsdatum
  • Nährstoffanalyse in Tabellenform
  • Zutatenliste
  • besondere Lagerbedingungen
  • Angaben zu Allergenen

Für Fleischprodukte, (tief-)gekühlte Produkte sowie Fette und Öle können noch weitere Anforderungen gelten, sodass zusätzliche Hinweise (zum Beispiel in Bezug auf Allergene) auf dem Etikett erforderlich sind. 

Neben den Pflichtangaben sind auch die Verwendung bestimmter Schreibweisen, Schriftgröße sowie Begriffe und Ähnliches vorgeschrieben oder auch verboten.

Fleischprodukte

Die Verpackung von Fleisch und Fleischerzeugnissen ist mit einem Etikett in deutlich lesbarer Schrift zu versehen, welches die folgenden Angaben enthält:

  • Herkunftsland
  • Art des Fleisches (zum Beispiel Rind)
  • Verpackungsdatum
  • Nettogewicht
  • Altersklasse
  • Wassergehalt
  • Angabe zu chemischen Lösungen (zum Beispiel "mit Salzlake")
  • Angabe "Product of" bei Einzelverkäufen
  • Stempel vom Tag der Schlachtung (Schlachthof-Identifikationsnummer, Alters-, Fett-, Massenklasse)

Je nach Tierart können weitere Angaben erforderlich sein (zum Beispiel "halal", "koscher"). Aussagen zur Qualität, wie zum Beispiel "super" oder "quality" dürfen nicht in die Kennzeichnung mit aufgenommen werden. Ausnahmen sind möglich (zum Beispiel "Prime Rib"). 

Frisches Obst

Frisches Obst kann in Behältnisses verpackt werden, die ein sauberes, ordentliches und eindeutiges Etikett tragen. Das Etikett muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Erzeugers oder Verpackers der Früchte
  • Angabe "frisches Obst" oder Ähnliches, falls der Inhalt von außen nicht sichtbar ist
  • Angabe der jeweiligen Klasse der Frucht
  • Herkunftsland

Alkoholische Getränke

Bei der Einfuhr von alkoholischen Getränken sind weitere zusätzliche Bestimmungen zu beachten und das Etikett ist um folgende Angaben zu ergänzen:

  • Herkunftsland
  • Angaben zum Importeur
  • Alkoholgehalt
  • Produktklassenbezeichnung (zum Beispiel "Whisky")
  • Chargennnummer
  • Datum der Abfüllung
  • gegebenenfalls der Hinweis "enthält Sulfite"
  • Behältnisse müssen mit einer entsprechenden Gesundheitsbotschaft versehen werden (zum Beispiel "Alkohol verringert die Fahrtüchtigkeit")

Irreführende Wörter, bildliche Darstellungen sowie Beschreibungen sind nicht zulässig. 

Weitere Informationen beim Department of Agriculture, Land Reform and Rural Development

Medizinische Produkte

Arzneimittel und Medizinprodukte müssen mit einem Etikett versehen werden, welches die vom Gesundheitsministerium vorgeschriebenen Informationen auflistet. Auch die Packungsbeilagen von Arzneimitteln müssen den Anforderungen entsprechen. Das unten genannte Gesetz enthält eine genaue Aufstellung der geforderten Etikettierungsanforderungen bei medizinischen Produkten sowie zusätzlichen Umverpackungen und Beipackzetteln.

Grundlage ist der Medicines and Related Substances Control Act.

Weitere Informationen beim Department of Health

Textilien

Textilien, Schuhe sowie Lederwaren müssen Angaben zum Ursprungsland der Ware enthalten (zum Beispiel "made in") sowie Informationen über die Materialzusammensetzung und die Textilpflegekennzeichnung in Form von Ginetex-Symbolen vorweisen.

Verantwortlich für die ordnungsgemäße Kennzeichnung ist der Hersteller oder Importeur.

Weitere Informationen zur Kennzeichnung von Textilien

Weitere produktspezifische Kennzeichnungsvorschriften können Sie der Access2Markets-Plattform entnehmen.

Verpackungsvorschriften

Da die Packstücke zumeist im Freien gelagert werden und somit wechselnden Wetterverhältnissen ausgesetzt sind, empfiehlt es sich, wasserdichte, stoßfeste, hitzebeständige sowie diebstahlsichere Verpackungen zu wählen. 

Verpackungsmaterial aus Holz

Verpackungsmaterial aus Holz muss dem internationalen Standard ISPM 15 entsprechen und darf nur diesem Standard entsprechend behandelt und gekennzeichnet werden. 

Weitere Informationen zum ISPM 15 erteilt in Deutschland der örtliche Pflanzengesundheitsdienst oder das Julius-Kühn-Institut.

Markierung der Verpackung

Können die entsprechenden Kennzeichnungen nicht direkt auf dem Produkt angebracht werden (einprägen, aufdrucken, einweben),  können die entsprechenden Kennzeichnungen auf die Verpackung gedruckt werden.

Je nach Wareninhalt können besondere Kennzeichnungsvorschriften für die Waren sowie Packstücke gelten. Beispielsweise für frisches Gemüse oder auch Milcherzeugnisse. Zerbrechliche oder besonders zu behandelnde Waren sollten zusätzlich mit einer Behandlungsmarkierung versehen werden.

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