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Zollbericht USA Zollgesetz und Zollverfahren

Registrierung von Importeuren bei der Zollbehörde

Jedes Unternehmen, das Waren in die USA importiert, muss über eine Identifikationsnummer verfügen.

Von Susanne Scholl | Bonn

Gemäß 19 CFR § 24.5 hat jedes importierende Unternehmen, jede Behörde oder andere Organisation anlässlich einer ersten formellen Wareneinfuhr (formal entry) mit Zollvordruck 5106 der Zollbehörde eine Identifikationsnummer mitzuteilen oder eine solche zu beantragen. Verfügt das Unternehmen oder die Behörde bereits über eine sogenannte "Internal Revenue Service employer identification number", muss diese in dem Vordruck angegeben werden. Alternativ kann auch die Sozialversicherungsnummer (Social Security Number) angegeben werden.

Dies gilt für Unternehmen, die in den USA ansässig sind bzw. dort eine Steuerpräsenz haben (resident importer). Verfügt ein Unternehmen über keine der beiden Nummern, so handelt es sich im Allgemeinen um ein nicht ansässiges Unternehmen (non-resident importer). Dies ist dann entsprechend im Vordruck zu vermerken. Die Zollbehörde teilt diesem Unternehmen eine Identifikationsnummer (Importer Identification Number) zu, die dann für alle zukünftigen Einfuhrvorgänge zu verwenden ist.

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