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Zollbericht Vereinigte Arabische Emirate Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend

Einfuhrbestimmungen für Tiere, Pflanzen und Nahrungsmittel

Für Tiere, Pflanzen und Nahrungsmittel gelten besonders strenge Einfuhrbestimmungen.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Lebende Tiere

Für die Einfuhr lebender Tiere in die VAE ist neben den üblichen Handelspapieren zusätzlich auch eine Importgenehmigung des Ministry of Climate Change and Environment erforderlich. Diese Genehmigung ist vom Importeur zu beantragen.

Auch ein offizielles veterinärärztliches Gesundheitszeugnis wird für die Einfuhr lebender Tiere verlangt. Dieses dient als Nachweis der erfolgten Untersuchung mit Befund über die Freiheit von Seuchen und ansteckenden Krankheiten. In Deutschland ist für die Ausstellung eines Tiergesundheitszeugnisses in der Regel der Amtstierarzt zuständig.

Die versendeten Tiere sowie tierische Produkte werden in den VAE einer veterinären Inspektion unterzogen. Die Inspektion beantragt der Importeur im Voraus. Die Ankunft der Tiere muss mindestens eine Woche im Voraus beim oben genannten Ministerium angekündigt werden. Mit dem Importeur sollte außerdem besprochen werden, ob eventuell Einfuhrverbote für Tiere aus bestimmten Ursprungsländern bestehen. Dies kann vor allem nach dem Auftreten von Tierseuchen der Fall sein. Für bestimmte Tiere wie Bienen oder Pferde können weitere Genehmigungen oder Untersuchungen erforderlich sein.

Pflanzen

Für die Einfuhr von Pflanzen sind neben den üblichen Handelspapieren, der Einfuhrgenehmigung und der Einfuhrlizenz für landwirtschaftliche Produkte in der Regel auch folgende Dokumente vorzulegen:

  • Im Ursprungsland der Ware offiziell ausgestelltes Pflanzengesundheitszeugnis, engl.: "phytosanitary certificate". Für die Ausstellung der Pflanzengesundheitszeugnisse in Deutschland sind in der Regel die Pflanzenschutzdienste der Länder zuständig. Fragen im Zusammenhang mit Pflanzengesundheit sowie Kontakte zu den verantwortlichen Stellen und eine Liste der amtlichen Pflanzenschutzstellen in Deutschland finden Sie unter anderem im Internet auf der Internetpräsenz des Julius Kühn Institutes.
  • Gegebenenfalls Negativbescheinigung für Radioaktivität. Diese kann von einem akkreditierten Labor ausgestellt werden. Regional sind unterschiedliche akkreditierte Stellen zuständig, zum Beispiel das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung NRW, TÜV Rheinland oder speziell für Lebens- und Futtermittel regionale Chemische- und Veterinäruntersuchungsämter wie das CVUA Rheinland oder das CVUA Stuttgart.

Nahrungsmittel       

Vor der Einfuhr von Lebensmitteln in die VAE müssen durch den Importeur bestimmte Genehmigungen eingeholt und Registrierungen vorgenommen werden. Für die Lebensmittelsicherheit im Emirat Dubai ist das Food Safety Department der Municipality of Dubai zuständig, im Emirat Abu Dhabi die Abu Dhabi Agriculture and Food Safety Authority.

Unternehmen in den VAE müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllen, um Lebensmittel zu importieren:

  • eine gültige Einfuhrlizenz für Lebensmittel besitzen
  • das Unternehmen als Lebensmittelimporteur registrieren
  • den FIRS-Service (electronic Food Import Re-Export System) aktivieren und einen Unternehmensvertreter schulen
  • eine Anzahlung in Höhe von 15.000 Dirham (im Emirat Dubai) leisten und einen
  • Antrag auf Einfuhr im System FIRS vor dem Eintreffen der Lebensmittel stellen.

Weitere Voraussetzungen für die Einfuhr von Lebensmitteln:

  • Genehmigung des Lebensmitteletiketts
  • Registrierung der Lebensmittel in FIRS
  • Registrierung des Barcodes
  • Labortest.

Neben den üblichen Handelspapieren sind im Allgemeinen die folgenden Warenbegleitpapiere vorzulegen:

  • Gesundheitszeugnis im Original, ausgestellt von der zuständigen Behörde im Ursprungsland der Ware
  • Packliste
  • ggf. Halal-Zertifikat (siehe Abschnitt "Halal-Zertifizierung")
  • ggf. eine Bescheinigung über den Dioxin-Gehalt, wenn die Angaben nicht bereits im Gesundheitszeugnis gemacht wurden.

Für alle Produkte, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, wird die Ausstellung eines Analysezertifikats (FIT-Analysis) empfohlen. Dieses Zertifikat soll die uneingeschränkte Genusstauglichkeit des Lebensmittels bestätigen. Es kann von einem im Ausland akkreditierten Labor oder vom Dubai Central Food Laboratory (für das Emirat Dubai) ausgestellt werden. Liegt das Zertifikat bei der Einfuhr nicht vor, werden Warenproben entnommen und getestet. Die Warensendung kann nicht abgefertigt werden bis die Ergebnisse des Labors vorliegen.

Im Falle von Epidemien können zusätzliche Zertifikate verlangt werden, zum Beispiel ein Dioxin-Zertifikat. Grundsätzlich darf Lebensmitteln kein Alkohol zugesetzt werden. Enthalten Lebensmittel Schweinefleisch, muss dies eindeutig auf dem Etikett erkennbar sein, nicht nur in der Liste der Zutaten. Es ist grundsätzlich damit zu rechnen, dass alle Lebensmittelsendungen vor dem Import kontrolliert werden können, um die Einhaltung der Vorschriften hinsichtlich der Haltbarkeit und der Etikettierung zu überprüfen.

Die GCC-Staaten haben ein Frühwarnsystem für Nahrungsmittel (Gulf rapid alert system for food - GRASF) implementiert, um die Kommunikation bezüglich bestehender Gesundheitsrisiken, die im Zusammenhang mit Nahrungsmitteln stehen, zu erleichtern und zu beschleunigen. Die Informationen werden von der nationalen Kontaktstelle des betroffenen Landes an die Zentrale gemeldet. Diese wiederum leitet sie umgehend an die anderen Mitgliedsländer des GCC weiter.

WTO-Notifizierungen der VAE aus den Themenbereichen sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen sowie technische Handelsbarrieren können in der SPS & TBT- Plattform (ePing) abgerufen werden. 


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