Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollbericht Vereinigtes Königreich Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung

Standards und Normen

In Großbritannien sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Neben Kennzeichnungspflichten gibt es auch eine Reihe von Registrierungsanforderungen.

Von Stefanie Eich | Bonn

Mit dem Austritt aus der Europäischen Union (EU) gehört das Vereinigte Königreich (VK) nicht mehr dem EU-Binnenmarkt an. Eine Ausnahme gibt es für Nordirland, das bis mindestens 2024 im Binnenmarkt für Waren bleibt.

Es gelten lange Übergangsfristen

Die britische Regierung hatte zunächst geplant, die CE-Kennzeichnung durch das neue UKCA-Label zu ersetzen. Im August 2023 hat sie bekannt gegeben, die CE-Kennzeichnung weiterhin anzuerkennen. Das gilt jedoch nicht für alle Produktgruppen beziehungsweise ist noch nicht für alle Warengruppen bekannt. 

Aktuell gelten folgende Fristen:

  • Die CE-Kennzeichnung gilt für die meisten Produktgruppen weiterhin und unbefristet auf dem britischen Markt.
  • Bei Medizinprodukten gilt die CE-Kennzeichnung bis zum 30. Juni 2028 beziehungsweise bis zum 30. Juni 2030, abhängig von der Klassifizierung des konkreten Medizinproduktes sowie von der Gesetzesgrundlage, auf deren Basis das Produkt zugelassen wurde. 
  • Bei Bauprodukten gilt die CE-Kennzeichnung bis zum 30. Juni 2025.

Beispiel Industrieprodukte

EU-weit harmonisierte Konformitätspflichten für Produkte wurden in britisches Recht übernommen. Es sind daher für dieselben Produkte Konformitäten nachzuweisen, für die das bereits während der EU-Mitgliedschaft des VK der Falls war. Geändert haben sich aber die Standards, zu denen eine Konformität nachzuweisen ist. Die entsprechenden europäischen Standards wurden in britische Standards überführt (Britisch designated standards). Als Nachweis dient weiterhin die CE-Kennzeichnung und nach Ablauf der Übergangsfristen für einzelne Produktgruppen das neue UKCA-Label.

Bestimmte Produkte, beispielsweise Medizintechnik, erfordern eine Zertifizierung durch eine Benannte Stelle. Konformitätserklärungen können nur von Prüfinstituten mit Sitz in Großbritannien ausgestellt werden. Um eine doppelte Zertifizierung zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine Benannte Stelle mit Sitz in der EU und in Großbritannien zu beauftragen.

Beispiel Chemikalien

Seit 1. Januar 2021 gilt das neue UK REACH-System. Das neue Regime behält die Grundprinzipien des EU-REACH-Systems bei. Bestehende Registrierungen können in das britische REACH überführt werden. Durch den Brexit haben Unternehmen mit Sitz in der EU seit 1. Januar 2021 einen Drittlandstatus. Wer weiterhin Chemikalien nach Großbritannien exportieren möchten, hat zwei Möglichkeiten:

  1. EU-Lieferanten können einen Alleinvertreter ("Only Representative“) mit Sitz im Vereinigten Königreich beauftragen, um die bestehende EU-Registrierung in das neue UK REACH zu überführen (Grandfathering). Frist für die Notifizierung war der 30. April 2021. Für die vollständige Registrierung war ein Zeitraum von drei bis sechs Jahre vorgesehen, abhängig von der Substanz und der Tonnage. Durch eine Fristverlängerung um jeweils drei Jahre haben Unternehmen nun Zeit bis zum 27. Oktober 2026, 2028 beziehungsweise 2030 das Verfahren vollständig anzuwenden. 
  2. Alternativ können Unternehmen mit ihren Kunden vereinbaren, dass diese die Registrierung im neuen UK REACH System vornehmen. Dazu musste bis 27. Oktober 2021 eine "Downstream User Import Notification (DUIN)“ eingereicht werden und innerhalb der Übergangsfristen eine Registrierung im neuen UK REACH-Regime erfolgen. Auch diese Übergangsfristen plant die britische Regierung um jeweils drei Jahre zu verlängern. 

Die zuständige Behörde ist die Health and Safety Executive. Sie stellt ausführliche Informationen zum neuen UK REACH, zum Grandfathering sowie Downstream User Import Notification zur Verfügung.

Benennung eines bevollmächtigten Vertreters

Firmen ohne Niederlassung in Großbritannien müssen eine verantwortliche Person (Authorised Representative / Responsible Person) mit Sitz in Großbritannien benennen, wenn sie unter anderem folgende Produkte nach Großbritannien exportieren:

  • Medizinprodukte
  • Kosmetika
  • unter bestimmten Umständen Chemikalien

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.