Private Einfuhr von Waren
Waren für den persönlichen Gebrauch auf einer Reise dürfen in der Regel abgabenfrei eingeführt werden. Darüber hinaus gelten für einige Verbrauchsgüter sogenannte Reisefreimengen.
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Waren für den persönlichen Gebrauch auf einer Reise dürfen in der Regel abgabenfrei eingeführt werden. Darüber hinaus gelten für einige Verbrauchsgüter sogenannte Reisefreimengen.
Die erweiterte Güterliste findet seit dem 1. April 2024 Anwendung. Darüber hinaus wurde das Programm in Standards (Compulsory Standards) Regulations (SCSR) umbenannt.
Der Zolltarif gilt für das Jahr 2024.
Wegen Ausbruch der Vogelgrippe in Südafrika verbieten derzeit Namibia, Botsuana und Lesotho die Einfuhr von Geflügelwaren aus Südafrika.
Zahlreiche landwirtschaftliche Geräte, Lebensmittel sowie Hygieneartikel können im Rahmen des sogenannten Nullsatzes (Zero rated supplies) vergünstigt eingeführt werden.
Botsuana kehrt zum ursprünglichen Normalsteuersatz von 14 Prozent zurück. Die Übergangsregelung ist am 31. März 2023 ausgelaufen.
Damit haben 85 Prozent der Vertragsstaaten ihre Ratifizierungsurkunde für das gesamtafrikanische Freihandelsabkommen (AfCFTA) eingereicht.
Das Zollangebot der SACU umfasst 7111 Tarifpositionen und stellt somit 90 Prozent des SACU-Tarifbuchs dar.
Die Senkung der Mehrwertsteuer von 14 auf 12 Prozent wird bis zum 31. März 2023 fortgeführt. Die Mehrwertsteuerbefreiung auf Speiseöl und Flüssiggas jedoch nicht.
Schiedsgericht entscheidet zugunsten der EU im Streit mit der SACU. Die Schutzmaßnahmen der SACU gegenüber EU-Einfuhren von gefrorenen Hähnchenteilen waren unverhältnismäßig.