Mexiko erhöht Mindestlohn
Die Nationale Mindestlohnkommission (CONASAMI) erhöht den gesetzlichen Mindestlohn in Mexiko um 20 Prozent. Der neue Mindestlohn gilt ab dem 1. Januar 2023.
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Die Nationale Mindestlohnkommission (CONASAMI) erhöht den gesetzlichen Mindestlohn in Mexiko um 20 Prozent. Der neue Mindestlohn gilt ab dem 1. Januar 2023.
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Die vom mexikanischen Nationalkongress verabschiedeten neuen Vorschriften verändern tiefgreifend das Konzessionsverfahren für Bergbauaktivitäten.
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Das Dekret sieht eine breite Reihe von Steuervergünstigungen für Unternehmen vor, die sich in Mexiko niederlassen wollen.
Die Nationale Mindestlohnkommission (CONASAMI) erhöht den gesetzlichen Mindestlohn in Mexiko um 20 Prozent. Der neue Mindestlohn gilt ab dem 1. Januar 2024.