Arbeitsrecht in Aserbaidschan
Das Arbeitsrecht wird im Arbeitsgesetzbuch geregelt. Ausländer brauchen eine Arbeitserlaubnis, um in Aserbaidschan arbeiten zu können.
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Das Arbeitsrecht wird im Arbeitsgesetzbuch geregelt. Ausländer brauchen eine Arbeitserlaubnis, um in Aserbaidschan arbeiten zu können.
Rechtsstreitigkeiten können vor Zivil- und Wirtschaftsgerichten ausgetragen werden. Bei Auslandsberührung empfiehlt sich die Austragung vor einem Schiedsgericht.
Einzelne Steuerarten und Steuersätze werden im Steuergesetzbuch geregelt. Gewinne von Unternehmen werden mit 20 Prozent besteuert.
Das aserbaidschanische Gesellschaftsrecht gilt als gründerfreundlich. Eine beliebte Rechtsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Das aserbaidschanische Vertriebsrecht ist im Zivilgesetzbuch geregelt. Im folgenden Abschnitt erhalten Sie einen Überblick über gängige Vertriebsarten in Aserbaidschan.
Das aserbaidschanische Recht kennt kein eigenständiges Gesetz über die Produkthaftung. Die Haftung wegen Produktmängeln wird im Zivilgesetzbuch geregelt.
Die Sicherung der Erfüllung von Verbindlichkeiten regelt das aserbaidschanische Zivilgesetzbuch. Es kennt die gängigen Sicherungsmittel wie die Hypothek und das Pfandrecht.
Die nationale Währung in Aserbaidschan ist der Manat. Im Devisenrecht ist das Gesetz über die Devisenregulierung maßgeblich.
Das Kauf- und Gewährleistungsrecht ist im aserbaidschanischen Zivilgesetzbuch geregelt. Es regelt die Pflichten bei Lieferung von mangelhafter Ware.
Seit dem 1. Juni 2017 gehört Aserbaidschan dem UN-Kaufrechtsübereinkommen vom 11. April 1980 (CISG) an.